Sonderabnahmen für Felgen und Fahrwerke offiziell nicht mehr möglich.

  • Nach dem Aufkommen einer Diskussion hier in einem Thread und in anderen Foren starte ich diesen Thread um mal Licht ins dunkel zu bringen.


    Die Nachfolgenden Aussagen stammen von Rhd Speedmaster der Anfragen an das KBA sowie sämtliche TÜV Einrichtungen schickte und wurden von meinem TÜV Prüfer ebenfalls bestätigt.


    Hier die neue Richtlinie für eine Sondereintragung für Felgen.
    Eine legale Abnahme der Felgen ist mit der neuen Richtlinie nicht mehr möglich.
    Dies gilt auch für Fahrwerke.
    Wir haben uns extra an das Kraftfahrtbundesamt und an die Qualitätsmanagement`s der TÜV Organisationen gewandt :TÜV Süd, TÜV Hessen, Dekra, TÜV Thüringen, TÜV Rheinland, TÜV Saarland und VDAT.
    Über all dieselbe Aussage.


    Hier die Aussage


    Verband der Automobiltuner:


    VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
    -Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig
    -Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
    -Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


    Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter
    Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als
    Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die
    Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das
    empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun
    drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung
    von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein
    Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in
    Serie hergestellten Teilen ist ein
    Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für
    gegossene Leichtmetallfelgen.


    Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die
    Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu,
    Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt
    Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter
    identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen
    Prüfräder.


    Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten
    haben


    Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob
    die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind
    oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder
    dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine
    Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht
    einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin,
    dass die Eintragung solcher Räder
    nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.


    Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig


    Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein
    Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes
    Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass
    alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten
    Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium
    hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.


    Ein Materialgutachten ist deshalb nicht zielführend.


    Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland: Einfach kopiert (ist jedem öffentlich zugänglich gepostet von RHD Speedmaster bzw. Herrn Müller)


    Sehr geehrter Herr Müller,

    Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.

    Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden.

    In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen.

    Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden.

    Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.

    Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Wehrfritz

    Leiter der Technischen Prüfstelle
    für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz



    +49 6131 - 4654 305
    +49 160 - 7481 392
    +49 221 - 806 369108
    joerg.wehrfritz@de.tuv.com


    TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
    Geschäftsbereich Mobilität
    55124 Mainz
    An der Krimm 23
    http://www.tuv.com/"]http://www.tuv.com[/URL]
    [/QUOTE]



    Ich verlinke hier zu dem Thema im Skyline Forum da es für den ein oder anderen sicher interessant ist mehr zu erfahren.
    http://www.skyline-forum.de/sh…t-nur-noch-zu-100-illegal

    Wer Rechtschreibfehler findet.....darf sie behalten :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von -Dome- ()

  • Ja kann das mit der Sonderabnahme bestätigen.
    Wollte im Mai dieses Jahres, mir Japan Racing Felgen kaufen.
    Hatte vorher kontakt zu RHD Speedmaster aufgenommen, da wäre die Eintragung noch möglich gewesen, aber sehr verschärft!
    Ist dann doch eine OZ Ultraleggera geworden.


    Durch die neue Richtlinie ist doch dann jetzt das ganze Importgeschäft kaputt?


    Und wie schauts mit Eintragung aus die bereits gemacht worden sind? Gilt Bestandsschutz?

  • Bestandschutz gibt es. Dieser ist aber nicht übertragbar. Bedeutet nur weil es in einem anderen Schein steht bekommt man es selbst nicht eingetragen.


    Der Staat will keine Importe da das die eigene Wirtschaft nicht vorran treibt.


    Klar kann man sich ein Tracktool aufbauen. Wenn du damit auf der Straße fährst muss alles eingetragen sein. Wenn du auf den track abbiegst wo die StVO nicht gilt, kannst du machen was du willst.

  • Ja, aber mit "alles eintragen" UND Straßenzulassung wirds wohl schwierig? z. B. -> Welche Sitze auf welchen Konsolen mit welchen Gurten, Käftig. Hab da nichts mit Teilegutachten, ABE, etc. gesehen... ECE für Gurte vielleicht.


    Es geht hier um Felgen und Fahrwerke! Aber um auf deine Gurte und Käfige zu kommen. Mit FIA Zertifikat gehen Käfige usw. Und z.B. Schrothgurte haben Teilegutachten.



    Fakt ist offiziell ist es nicht mehr möglich. Wenn das ein Wald und Wiesen Prüfer noch macht ist es so aber hat halt kein bestand.

  • Abgesehen davon, dass es eine Einzelabnahme bzw. -Genehmigung ist, ist das doch uralt.
    Welcher S(w)achverständige hat denn einfach so irgend eine Felge eingetragen ohne Nachweis?
    Totaler Wahnsinn seine Existenz für so einen Kram aufs Spiel zu setzen.
    Heutzutage muss man zwangsläufig die Nachweise bzw. Nachweisliste führen, diese ist im Anhang zum Gutachten zu finden. Da unterschreibt man für, dass die Änderung der StVZO und teilweise der FZV entspricht.


    Festigkeitsgutachten ist doch immernoch kein Problem, aber nur i.V.m. QM-System des Herstellers. Sonst weiss doch keine Sau ob die Felgen in Serie vernünftig produziert werden, und wenn ist die Haftung beim Hersteller zu suchen.


    Die Gutachten liegen 10 Jahre im Keller, mindestens (Gesetzliche Vorgabe).
    Wer ist da noch so geisteskrank und prüft durch "Hand auflegen"... in der heutigen Zeit, wo man bei einer ollen HU/AU schon soviele Bemerkungen auf den Prüfbericht schreiben muss, um sich zumindest mal vor Kundenbeschwerden abzusichern..
    Abgesehen davon wird man als Sachverständiger auch kontrolliert.


  • Welcher S(w)achverständige hat denn einfach so irgend eine Felge eingetragen ohne Nachweis?


    Ohne irgend einen Zettel ging auch bisher nichts einzutragen. Aber ein Festigkeitsgutachten oder eine Herstellerbescheinigung in halbwegs entzifferbarem Englisch mit Infos zur Traglast reichten als Nachweis aus, damit ist jetzt Schluss.


    Wobei ich die Wirkung bezweifele, da die Hintertür über den Nachweis des QM Systems noch offen ist. D.h. der amerikanische oder japanische Felgenhersteller schickt neben der schlecht kopierten und rudimentär übersetzten "Herstellerbescheinigung" noch eine schlecht kopierte ISO Zertifizierung mit, die sowieso fast jedes Unternehmen hat oder für ein paar Euro erhalten kann.


    Damit ändert sich unterm Strich nichts: Der Sachverständige, der sich bisher bei allem quer gestellt hat, was über eine ABE hinaus ging, trägt weiterhin nichts ein. Jeder halbwegs Tuning affine TÜVer trägt die Räder ein, wenn man die richtigen Zettel mit bringt.

  • Falc, durftest Du schonmal ein Unternehmen nach ISO Zertifizieren? Da is nix mit "ein paar Euro". Vor 15 Jahren konnte man da noch mit dem Prüfer gemütlich was essen gehen und hatte das Zertifikat, heute ist das nichtmehr so einfach.
    Als ich vorhin etwas rum gesucht habe konnte ich bei vielen Herstellern bereits eine ISO-Zertifizierung finden, ggf. dürfte es dann wirklich einfacher sein später vom TÜVer eine Eintragung zu bekommen, da man einfach ein weiteres Argument (ISO-Zertifikat) hat um den Prüfer zu überzeugen das ein Bauteil auch hält was es verspricht.

  • aber ein Festigkeitsgutachten oder eine Herstellerbescheinigung in halbwegs entzifferbarem Englisch mit Infos zur Traglast reichten als Nachweis aus, damit ist jetzt Schluss.


    Tja, genau das verwundert mich - ich kenne keinen solchen Sachverständigen und ich selbst würde das auch nicht tun, auch wenn ich tuningaffin bin... irgendwo gibt es immer eine Grenze. Man muss Nachts noch gut schlafen können...

  • Nein, zertifiziert habe ich keine Unternehmen... aber iso9000 usw. sind jetzt nicht so schwer zu erfüllen, daher glaube ich wird es kein großes Hindernis sein. Ich hab beruflich die Dokumente immer mal auf dem Tisch, was da bzgl. QS/QM gefordert wird hat heutzutage sowieso jedes Unternehmen, da alle Anlagen PC gesteuert sind damit automatisch alles in logs dokumentiert wird und statistische Prozesskontrolle mit läuft.


    Zur zweiten Frage: ich kenne genau 2 solche Sachverständigen. Das Ding ist, die machen ja nichts falsch und machen sich dadurch auch nicht strafbar. Die Gesetze und Richtlinien geben bzw. gaben das ganz legal her. Jeder Prüfer hat eine Nummer im Stempel, die ihm persönlich gehört, dadurch können die sich gar nichts illegales erlauben, es wäre immer zurückverfolgbar.

  • was heisst es auch? es wurde eine weitere Ebene zur Selbstverwaltung eingeführt und Dokumente werden überprüft -
    eine ISO 9001 ist jetzt nichts besonderes, auch wenn die Q-Fraktion sicher das alles ganz anders sieht ;)


    Die Felgen werden nicht besser, auf der einen Seite werden die Möglichkeiten weniger, Schmu zu treiben, auf der anderen Seite leidet die
    Individualität.


    Und wir sind halt leider nicht in der Schweiz, in der ein Importeur irgendwelche Dokumente ausstellen kann ;)
    Bzw. wieso man dafür dann horrende Preise bezahlt - damit wird nämlich die Abnahme abgegolten, die ein paar 1000€ kostet


  • Zur zweiten Frage: ich kenne genau 2 solche Sachverständigen. Das Ding ist, die machen ja nichts falsch und machen sich dadurch auch nicht strafbar. Die Gesetze und Richtlinien geben bzw. gaben das ganz legal her. Jeder Prüfer hat eine Nummer im Stempel, die ihm persönlich gehört, dadurch können die sich gar nichts illegales erlauben, es wäre immer zurückverfolgbar.


    Ich weiss, ich habe selber so eine Nummer ;)
    Daher sehe ich das eben anders, eben DASS die was falsch machen. Es sei denn, sie würden tatsächlich die - sagen wir mal - Felge geprüft haben, sprich, dass sie selbst den Nachweis durch Prfungen erbringen, und jetzt mal Butter bei die Fische: Einen Nachweis selbst zu erbringen bei Themen wie Felgen oder Fahrwerk... :ugly:
    Bei einem Spoiler, Diffusor.. machbar, bisschen aufwendiger, aber machbar, wenn schonmal die Entflammbarkeitsgeschichte geklärt ist... Fussgängerschutz mal außen vor.
    Klar, geht man davon aus, dass ein namhafter Hersteller gute Ware herstellt, aber es selbst nachzuweisen... naja.
    Im Bereich Motorsport geht manches, aber vieles nur über Ausnahmegenehmigung, wenn es denn straßenzugelassen sein sollte.


    Das soll mein persönliches Schlusswort sein ;)


  • Ich muss hier mal was einwerfen, weil es sonst zu Verwirrungen kommen könnte. Du sprichst von Festigkeitsgutachten! meinst aber wohl irgendwelche (oftmals nicht nachvollziehbare) Materialgutachten der Hersteller! Denn mit einem TÜV-Festigkeitsgutachten lassen sich Felgen sehr wohl eintragen nach §19.2, sonst würde man auch keine OZ Ultraleggera oder Formula oder sonstige Felgen mit TÜV-Teilegutachten auf dem EVO eingetragen bekommen. Und in Verbindung mit einem Fahrwerk, sind Sonderfelgen z.B. OZ und KW3 zusammen sowieso über eine 19.2 abzunehmen. Eine ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und muss nicht eingetragen werden, erst bei weiteren verwendeten Teile, welche zum erlöschen dieser ABE (weil nur mit OEM Teilen geprüft) muss es beim TÜV vorgeführt werden.


    Was ich damit sagen will, man muss hier unterscheiden zwischen irgendeinem Material- oder Festigkeitsgutachten eines Herstellers und einem TÜV-Festigkeitsgutachten! Das oben SO geschriebene könnte somit einige verwirren.


    Felgen mit einer (eingegossenen) KBA Nummer sind davon sowieso nicht betroffen, diese sind beim KBA hinterlegt und dort einsehbar.


    Ansonsten gehe ich einher mit der Aussage und sage sogar das dies auch schon immer so war. Ohne gültige TÜV Gutachten, ob Teilegutachten oder TÜV-Festigkeitsgutachten ist und war keine legale Eintragung möglich. Wer auf dem deutschen Markt Felgen vertreiben möchte, muss beim TÜV seine Felgen prüfen lassen und sie (zumindest) mit einem TÜV-Festigkeitsgutachten versehen lassen. Das kostet Geld und lohnt sich für den kleinen Markt bei uns für viele Hersteller von Rädern nicht. Ich denke Volk, Rays, Enkei, oder andere qualitativ hochwertige Felgen, würden diese TÜV Festigkeitsprüfung bestehen, nur interessiert das VOLK z.B. nicht, da wir hier die einzigen sind, welche diese Prüfberichte vom TÜV benötigen. Für den der Rest der Welt reichen JWL VIA usw. aus. Wem kümmert da das kleine Deutschland und würde dafür Geld ausgeben, wenn der Markt an Felgen hier schon ziemlich groß ist. Der Absatz der teureren japanischen Felgen, würde sich dann im Verhältnis vielleicht gar nicht lohnen.


    Bei diesen ganzen Taiwan und Thailandfelgen bin ich sowieso vorsichtig und halte Abstand, da weiß keiner wo sie produziert werden und welche Felgen und Marken davon wirklich hochwertig und welche nicht sind. Cosmis z.B. steht Made in Taiwan in den Felgen, hergestellt werden sie aber in Thailand bei PPSuperwheels. Man weiß bei den meisten Felgen gar nicht wo sie her kommen, wo sie produziert werden und welche Prüfverfahren sie durchlaufen. Kann einer von euch hier mit Gewissheit sagen wo z.B. XXR oder JapanRacing hergestellt werden? Ich habs noch nicht heraus bekommen. XXR und JR ist nur der Brand, die Marke, aber den Hersteller kennt keiner und ist auch nirgendwo zu finden im Netz.


    Ich weiß bei solchen Felgen (genau wie der deutsche TÜV) nicht genau wo sie herkommen, wie sie geprüft werden, ob diese Prüfberichte überhaupt echt sind (Nummern, JWL und VIA Zeichen kann sowieso jeder in die Felge gießen wie er will).... keiner hat das wirklich überprüft.


    Lange Rede kurzer Sinn. Felgen mit TÜV-Festigkeitsgutachten oder gar TÜV-Teilegutachten oder ABE sind weiterhin eintragbar. Bei einem TÜV Festigkeitsgutachten muss z.B. der TÜV-Süd den Anbau prüfen, ob es schleift, ob die Traglast zur Achslast passt usw., Abnahme 19.2 eben.

  • Die Texte stammen Wort für Wort von Rhd Speedmaster bzw. vom VDAT oder dem TÜV selbst. Denke nicht das es zu einer Verwechslung gekommen ist.


    Ich hänge hier eine weitere Anfrage an den TÜV Nord von RHD Speedmaster an. In dieser steht ebenfalls ein Festigkeitsgutachten allein ist nicht ausreichend.


    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Begutachtung von Sonderrädern.

    Wir freuen uns, dass Sie uns zu diesem wichtigen Thema Ihr Vertrauen geschenkt haben. Nachfolgend möchten wir Ihnen das Thema gerne erläutern.

    Räder gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen am Fahrzeug. Aufgrund vieler am internationalen Markt angebotenen Räder mit unzureichender Festigkeit hat der Verordnungsgeber folgende Forderungen gestellt:


    • Nachweis der Festigkeit von Prüfmustern durch einen akkreditierten Technischen Dienst, z.B. TÜV
    • Nachweis einer qualitätsgesicherten Produktion nach ISO- oder KBA-Vorgaben
    • Die Forderungen nach 1. und 2. sind durch ein Teilegutachten, eine ABE oder eine ECE-Genehmigung nachzuweisen. Bei Teilegutachten ist immer eine sogenannte“ Abnahme“ oder Begutachtung erforderlich, eine ABE kann auch ohne die Auflage einer Begutachtung erteilt werden, wenn keine Bauteile verändert werden müssen. Eine ECE-Genehmigung erfordert keine Abnahme. Der Verwendungsbereich ist immer auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.



    Im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach § 21 in Verbindung mit § 19 (2) StVZO gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben. Im Rahmen einer solchen Einzelbegutachtung ist es aber möglich, den Verwendungsbereich der o.g. Genehmigungen auf weitere Fahrzeuge auszudehnen, indem der Anbau im Einzelfall geprüft wird. Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen einer ABE oder eines Teilegutachtens als Nachweis der grundsätzlichen Eignung und Qualität des Rades.

    Ein Festigkeitsnachweis allein ist dafür nicht ausreichend.

    Wir würden uns freuen, Sie als Kunde für die Begutachtung auf Basis oder für die Erstellung von Teilegutachten oder ABE’en begrüßen zu dürfen. Begutachtungen gemäß § 21 mit § 19 (2) StVZO können wir aufgrund der gesetzlichen Gebietsvorgaben nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen sowie dem nördlichen Nordrhein-Westfalen anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Kläne-Menke

    Fachreferent amtliche Fahrzeugprüfung
    MTT Technik-Kompetenz
    TÜV NORD Mobilität
    http://www.tuev-nord.de</u></span></span></a><span style="font-family: Arial"><span style="color: blue"><u></u></span></span>
    [/QUOTE]



    Beispiel von gestern. Kumpel meinte er kann seine XXR 527 Eintragen lassen. Ab zum TÜV Kaufbeuren der auch Turbo umbauten usw Einträgt also ein TÜV der fähig ist. Haben ihm gesagt er hat leider einen Fehlkauf getätigt ohne Teilegutachten oder ABE können Sie nichts mehr Eintragen.

    Wer Rechtschreibfehler findet.....darf sie behalten :thumbup:

    5 Mal editiert, zuletzt von -Dome- ()