Sammelthread: Nissan GT-R - News, Fakten, Bilder & Videos

  • Zitat

    Original von GT997


    Uns ist soeben das "Übernahmeprotokoll" zugespielt worden, welches jeder GT-R Käufer zu unterzeichnen hätte: da stehts drin.


    Sind diese "Nebenbedingungen" in Deutschland sakrosankt? Gab darüber mal in CH einen Bericht, wonach man diese auch vor Unterzeichnung ausschliessen kann, gerade bei absurden Bedingungen. Natürlich müssen dies beide Parteien abzeichnen...


    Für mich tönt das je länger je mehr nach: wenn ich das Auto für den Verwendungszweck einsetze, entfällt die Garantie... :spinnt: :spinnt: :spinnt: :silenced:


    Ist dies zulässig?

  • Dazu habe ich heute früh bereits diesen Thread geschrieben:


    Garantie und Gewährleistung


    Die Garantiebedingungen legt der Hersteller fest, die Gewährleistung der Gesetzgeber.

    Gruß, Ayke

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  • Kann man vom Kauf zuruecktreten? Bekommt man dass Geld zurueck?Wie sieht es aus mit Zinzen? Das war nicht wenig Geld, die man damals vorauszahlen muesste - 5000 glaub ich.


    Da hat Nissan ein sehr gutes Geschaeft gemacht!


    DANKE


    ON-UJAH



    "In any racing engine the nearer you are to it disintegrating in general the better its performance will be." (K. Duckworth)

  • Zitat

    Original von GT997
    Ne, die Alternative ist noch viel einfacher: ich behalte oder kaufe mir nen Evo!


    Hät ich nicht gedacht, aber es gibt Applaus für GT997 :clap: :clap: :lolmass:

    Glücklich ist der, der nicht seine eigenen Beiträge kommentieren muss.......


    Läuft wie ein Evo 9, nur hat man mehr Platz und ahhh ja, das Steuerrad ist auf der falschen Seite :)


    1. Mam's Ford Fiesta; 2. Honda CRX; 3. Ford Cosworth 310PS; 4. Evo 6 Tme 330PS, 5. Evo 9 Wagon

    Einmal editiert, zuletzt von Migi ()

  • Hier mal ein Auszug aus den Nissan-Papieren, die man unterschreiben soll:




    Herstellergarantie


    Bitte lesen Sie Ihr NISSAN GT-R Garantie- & Kundendienstscheckheft gewissenhaft durch. Die NISSAN GT-R Garantie bietet Ihnen eine umfangreiche Garantie-abdeckung, sofern das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Hinweise und Informationen in der Bedienungsanleitung ordnungsgemäß gefahren und bedient worden ist.


    Aber die Garantie schließt Garantieansprüche aus, wenn Schäden auf Renneinsätze oder Rennstreckenbenutzung zurückzuführen sind. Hierzu verweisen wir auch auf die Informationen in der Bedienungsanleitung und in dem Garantie- und Kunden-dienstscheckheft.


    Die Garantiebedingungen beschreiben auch andere spezielle Fälle, Ausschlüsse und Begrenzungen. Nachfolgend einige Beispiele:


    - Nichteinhaltung der Service- und Wartungsdienstvorschriften, wie in der NISSAN GT-R Bedienungsanleitung und dem Garantie- und Kundendienst-scheckheft beschrieben, oder aber auch Schäden die daraus resultieren, dass keine Original NISSAN Teile oder qualitativ äquivalent baugleiche Teile bzw. andere Schmierstoffe als von NISSAN vorgeschrieben oder empfohlen sind, verwendet wurden.


    - Wenn es einen eindeutigen Nachweis dafür gibt, das bewusst das Datenauf-zeichnungsgerät abgeschaltet oder manipuliert worden ist oder Daten gelöscht worden sind.


    - Schäden, die auf von Reparatur- oder Servicearbeiten in anderen Reparatur-werkstätten zurückzuführen sind. Sprich Reparatur- oder Servicearbeiten, die nicht ordnungsgemäß von einem anderen Reparaturbetrieb ausgeführt worden sind, der nicht den Status als NISSAN High Performance Center hat.


    - Nichteinhaltung oder verspätete (Zeit oder Laufleistung) Durchführung der speziellen zusätzlichen NISSAN GT-R Inspektionen.


    - Verwendung von NISSAN Original Teilen die nicht für den NISSAN GT-R bestimmt sind. Dies beinhaltet auch NISMO Teile, die nicht speziell für den NISSAN GT-R entwickelt und produziert worden sind oder alle Teile, welche keine NISSAN Original Teile sind.


    Das Fahren außerhalb von öffentlichen Straßen (z.B. auf einer Rennstrecke, einem stillgelegten Flughafen, Übungsplätzen usw.).

    Gruß, Ayke

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  • 1.Aber die Garantie schließt Garantieansprüche aus, wenn Schäden auf Renneinsätze oder Rennstreckenbenutzung zurückzuführen sind.


    Satz Nr.1 bedeutet ja nicht, dass bei nachgewiesener Rennstreckenbenutzung die Garantie als solche erlischt, sondern nur dass durch Rennstreckenbenutzung verursachte Schäden nicht von der Garantie abgedeckt sind. Das wird bei anderen Herstellern übrigens genauso gehandhabt.


    2.Die Garantiebedingungen beschreiben auch andere spezielle Fälle, Ausschlüsse und Begrenzungen. Nachfolgend einige Beispiele: Das Fahren außerhalb von öffentlichen Straßen (z.B. auf einer Rennstrecke, einem stillgelegten Flughafen, Übungsplätzen usw.)


    Satz Nr.2 hingegen scheint mir bewusst sehr vage formuliert zu sein und bedarf einer genauen Klärung.


  • Punkt 1 ist ok,Punkt 2 geht garnicht.....den ein Trackday auf der Nordchleife wird so zum "Fahren auf der Rennstrecke ohne Garantie",obwohl einen das Buch welches man von Nissan bekam ja auffordert seinen eigenen Rekord aufzustellen.....


    ;)


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Zitat

    Kernstück ist die Kenntnisnahme der Garantiebedingung, daß das Ausschalten des ESP zum Erlöschen der Garantie führt


    Steht das auch offiziell in den gesonderten Garantiebestimmungen?



    Zitat

    Die Garantie kann nur erhalten werden, wenn jeweils vor und nach dem Renneinsatz die Blackbox in einem Performancecenter zu Lasten des Kunden ausgelesen wird.

  • Zitat

    Original von bash


    Steht das auch offiziell in den gesonderten Garantiebestimmungen?


    Ja....


    Nein...



    Momentan stehe ich dem GTR Kauf skeptisch gegenüber...GTR Kauf oder Hauskauf.....you can live in your car,but you cant race your house...gerade überwiegen noch die Vorteile des GTR :D


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Zitat

    Original von GT997
    Es gibt Neuigkeiten!
    Wenn ich mit meinem GT-R auf die Nordschleife fahre oder an einem Trackday auf dem HHR teilnehme führt das zum Verlust der Herstellergarantie!
    .......und folgende weiter Beiträge dazu....


    Ist der ganze "Ärger" ein Wunder oder so ??? ?(


    Weil..... Nissan = Renault :down:............deswg. wohl kein "Wunder" !!! :D

    Wissen ist wie eine Droge mit dem Unterschied, daß zu viel Wissen nicht schadet.

  • Zitat

    Original von GT997
    Es gibt Neuigkeiten!
    Wenn ich mit meinem GT-R auf die Nordschleife fahre oder an einem Trackday auf dem HHR teilnehme führt das zum Verlust der Herstellergarantie!


    8o 8o ?( 8o 8o


    Da fällt einem echt nichts mehr ein. Bin zwar kein GT-R Kunde aber das geht mal gar nicht! Würde mich nur noch verarscht vorkommen...! Was sagen denn die Leute aus den "Kompetenzzentren" dazu? :spinnt:

  • Es wurde ja keiner gezwungen einen zu kaufen. Deswegen erst lesen was auf dem Blatt Papier von Nissan steht und wenn man einverstanden ist unterschreiben.
    Mal ne Frage an GT997 und evolutionVI als zukünftige GTR Besitzer.
    Wie steht ihr dem ganzen gegenüber? Bereut ihr den Kauf mittlerweile?
    GT997 will/wollte doch den GTR stark modifizieren für die NS.
    und evolutionVI lässt es sich bestimmt nicht entgehen mal das Auto auf der NS oder auf sonst welcher Strecke zu testen?
    Man kauft sich doch nicht so einen "Rennwagen" um ihn nur sanft zu bewegen...?

  • Das Auto wurde vom Hersteller in der Werbung als "das Ringtool schlechthin" vorgestellt, dort entwickelt.
    Deshalb habe ich einen Kaufvertrag unterschrieben.
    Nun, kurz vor der Auslieferung, werden von der Norm der Autoindustrie abweichende Garantiebedingungen des Herstellers bekannt, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des "Ringtools" vereiteln.
    Das ist juristisch recht anspruchsvoll, es wird sicher zu einigen Prozessen zwischen Käufern des GT-R und Nissan kommen - aber ohne mich. Ich wollte den reinen Spass an der Freude erwerben, aber keinen Stress.
    Deshalb werde ich das Auto aller Vorraussicht nach nicht abnehmen und ersteinmal abwarten, was nun passiert...und soweit ich weiß, denkt Alex ähnlich.
    Das brennende Interesse am GT-R ist damit nicht erloschen, keineswegs.

    Gruß, Ayke

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  • Was für eine Frechheit - erst das Auto als absolute Pistensau zu präsentieren- sich mit schnellsten Rundenzeiten auf dem Ring feiern zu lassen- und dann wenns dran geht dem Kunden das Auto zu verkaufen dermaßen den Schwanz einzuziehen..... da kann man sich nur für Nissan schämen :oops: Peinlich, Peinlich ... da hat wohl jemand Angst daß der ganze Hitec Krempel nicht das hält was versprochen wurde ?(


  • Heist das auf gut Deutsch, wenn man mit dem Auto an einem Fahrsicherheitstraining teilnimmt z.b. ADAC usw. , das dann die Garantie futsch ist?

  • Zitat

    Original von GT997


    Das Fahren außerhalb von öffentlichen Straßen (z.B. auf einer Rennstrecke, einem stillgelegten Flughafen, Übungsplätzen usw.).


    Einmal simples Drifttraining in Boxberg oder 1/4mile in Elchingen und Garantie erlischt? Und zur Kontrolle ne Stasi-Box eingebaut?? :schocked:


    Das wenn vor nem Jahr jemand ernsthaft behauptet hätte, den hätte jeder als paranoiden Spinner abgestempelt!! ?(
    Da kriegt ja sogar der Schäuble nen feuchten Schlüpfer...

  • Zitat

    Original von evo666
    Einmal simples Drifttraining in Boxberg oder 1/4mile in Elchingen und Garantie erlischt? Und zur Kontrolle ne Stasi-Box eingebaut?? :schocked:


    Das wenn vor nem Jahr jemand ernsthaft behauptet hätte, den hätte jeder als paranoiden Spinner abgestempelt!! ?(
    Da kriegt ja sogar der Schäuble nen feuchten Schlüpfer...


    *lach*grins* "geiler Kommentar" *lach* :thumbsup:

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