ZitatOriginal von GT997
Uns ist soeben das "Übernahmeprotokoll" zugespielt worden, welches jeder GT-R Käufer zu unterzeichnen hätte: da stehts drin.
Sind diese "Nebenbedingungen" in Deutschland sakrosankt? Gab darüber mal in CH einen Bericht, wonach man diese auch vor Unterzeichnung ausschliessen kann, gerade bei absurden Bedingungen. Natürlich müssen dies beide Parteien abzeichnen...
Für mich tönt das je länger je mehr nach: wenn ich das Auto für den Verwendungszweck einsetze, entfällt die Garantie... :spinnt: :spinnt: :spinnt: :silenced:
Ist dies zulässig?