ahk am evo 9 ?!?

  • Zitat

    Original von getri


    Bei Top Gear haben sie mal einen Wohnanhänger an einen Evo gehängt.
    Der hat sich bei ?km/h in seine Einzelteile zerlegt (nicht der Evo :lol: )


    Ja stimmt.
    Zuerst hats den Anhänger zerlegt, dann haben die den wieder geflickt und haben nen 2ten Lauf gestartet.
    Da hat dann der Evo den Geist aufgegeben :lol:

  • Also in der Schweiz ist es doch so, dass man nur an die Wagen eine Anhängerkupplung hängen kann, die auch vom Strassenverkehrsamt für eine gewisse Anhängelast freigegeben sind. Das steht dann im Fahrzeugausweis und der Evo hat NULL Anhängelast!


    Anhängelasten können pro Auto von Land zu Land unterschiedlich sein. Ein Fahrzeug in Holland kann (da dort eh alles flach ist) mehr Anhängelast haben als in der bergigen Schweiz!!


    Die jeweilige Anhängelast wird also vom Importeur und der jeweiligen MFK/TUV festgelegt.


    In der Schweiz gäbe es aber sicherlich eine Möglichkeit über das DTC ein spezielles Gutachten erstellen zu lassen. Ob sich dieser doch beträchtliche Aufwand aber lohnt sei dahingestellt.

  • Eine Anhängerkupplung mit Zulassung gibt es nur für den EVO 4, 5, 6 ,TME und 7.


    Für den 8er und 9er leider KEINE.


    Natürlich passt die vom 7 er auch am 8ter......


    http://www.kupplung.de/-?$part=home.content.welcome&$event=init&$reiter.id=0&$menu.id=0&fromMenu=true


    dann auf Anhängerkupplung


    ANHÄNGERKUPPLUNGEN UND ELEKTROSÄTZE
    Fahrzeugauswahl
    Mitsubishi
    Lancer Vi ( CK-)
    Baujahr 04 2005


    EVO VI / VII


    Voila Feste oder abnehmbar


    Bei EVO VIII kommt -> keine Lieferbar

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband

  • Hallo nochmal im alten Jahr



    Also zu dieser Geschichte nur ganz kurz.


    Ein AHK ist nicht zulässig am EVO 8 und 9 - Steht in den Fahrzeugtypgenehmigungen. Eine Anhängerlast wird auch nicht vom MFK/TÜV festgelegt sondern einzig und ausschließlich vom Fahrzeughersteller. Von daher ist es auch so, das ein Fahrzeug in Holland auch die gleiche Anhängerlast hat wie in der Schweiz. Die Fahrzeuge die nach dem 01.01.1996 in Europa auf den Markt gekommen sind haben eine EG-Typgenehmigung und die gilt in allen Staaten der EU.


    O.K. Ich höre Euch jetzt schon rufen : was ist mit der ECE - Genehmigung für Anhängerkupplungen ? Der ist die Bundesrepublik nicht beigetreten.


    So und jetzt zum Abschluss noch einmal : KEINE AHK AM EVO 8 und 9 ZULÄSSIG. ( In das gilt über all in der EU.)


    Bevor jetzt Fragen kommen : Ja ich bin Prüfingenieur - mach das ganze also von Berufswegen !


    So und jetzt GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR HINEIN.


    Sven

    Ein doppelter Whopper mit Aroma hilft dem Opa auf die Oma

  • Der Evo VII von mir hat keine EG- Typnummer ;)
    April 2004, Typschlüssel 0000-000 Einzelabnahme
    Offiziell von MMD verkauft ;)


    Das mit dem Evo 8 +9 stimmt allerdings

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband

  • Aber selbst an Fahrzeugen welche mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gekommen sind legt der Hersteller die AHK-Last fest.

    Ein doppelter Whopper mit Aroma hilft dem Opa auf die Oma

  • Da fragt hier einer ganz vorsichtig , ob es wohl eine AHK für den Evo gibt und wird hier, wie immer, zugemüllt mit einem Stuss, daß einem vom Zusehen schwindelig werden kann.
    Die AHK gibt's zu kaufen mit ABE.Abnehmbar.
    Und am Bodensee gibt's einen Campingplatz, dessen Betreiber Porsche 928-Eigner und -Fan ist. Dort treffen sich alljährlich jede Menge Camper aus ganz Europa, die mit ihren Porsche 928 und anhängendem Wohnwagen dorthin pilgern und sich köstlich amüsieren...unter anderem auch über die Blasiertheit der staunenden Menge.

  • Wo ist der Zusammenhang zwischen Porsche 928 und Evo?
    Da du sowieso findest, der Thread werde mit Unnützem vollgespammt, dann verschohne uns doch mit solchem OT-Gelaber...
    Evo mit AHK kann man grundsätzlich nicht zulassen! Basta

  • Der Zusammenhang zwischen Porsche und Evo ist recht offensichtlich:


    Genauso wie für den Evo gibt es von Porsche keine werksseitige Anhängelast-Vorgabe, es gibt keine originäre Zulassung einer AHK an diesem Auto.
    Der aftermarket hat das alleine geschaffen. Und die, die es haben wollen, können es kaufen.
    Alles klar Disasta ?
    Basta.

  • :rolleyes: Aaach GT997, es ist mit sicherheit möglich, eine AHK an den Evo zu bauen... genau so ist es auch möglich im Rückwärtsgang über die Nordschleife (Du siehst, ich nehme ein Bsp., das dir geläufig ist) zu tuckern, nur macht es Sinn? Nein, denn dafür ist weder der Rückwärtsgang noch die NS geeignet, noch ist es erlaubt. Wenn du noch weitere coole Belehrungen auf Lager hast, dann bitte immer her damit.


    Ah ja, fast vergessen: Basta :lol:

  • Du bist ja 'n komischer Vogel: soeben hast Du noch geschrieben, AHK am Evo könne man grundsätzlich nicht zulassen...das meinte ich mit "Stuss".
    Und nun werden weitere freundliche Beiträge von Dir kommen, die sich nicht mit der Sache, um die es hier geht, sondern wieder nur mit mir beschäftigen werden.
    Schreib doch mal etwas, was für ein Forum von Interesse ist !

  • wie wärs wenn ihr beiden streithähne eure thesen mal mit echten beispielen untermalt?


    GT997: Ein Link? Ein Hersteller?


    Dass man sich eine AHK kaufen und anbringen kann haben wir ja bereits gesehen. Aber wäre schon interessant mal ein konkretes Beispiel eines Herstellers zu haben, der auch die Zulassung bietet.

  • Generell sind in Deutschland alle Anhängerkupplungen eintragungs- und prüfungsfrei - aber nur, wenn der Fahrzeughersteller auch eine Anhängelast freigegeben hat.


    Für den 7er gab und gibt es diese Herstellerfreigabe. Da die Bodengruppe des 8er und 9er identisch sein dürften, kann man also eine AHK in Einzelabnahme vorführen und nach Zahlung der Gebühren, vielleicht auf eine Abnahme beim TÜV hoffen.

    25 Jahre Nordschleife mit 3.500+ Runden
    und sauschnell auf 235ern und ohne Schwuchtel-Hightech.
    Bekennender Evo-im-Winter-Benutzer.


  • Das ist doch kein Streit, das ist eine angeregtr Diskussion :rolleyes:
    So gehts hier ab und an zu, nicht weiter tragisch ;)
    Meine These stützt sich auf Aussagen von MFK-Mitarbeitern (MFK=TüF)


    Neid ist die höchste Form der Anerkennung (Disasta 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Disasta ()

  • Zitat

    Original von cantax
    wie wärs wenn ihr beiden streithähne eure thesen mal mit echten beispielen untermalt?


    GT997: Ein Link? Ein Hersteller?


    Dass man sich eine AHK kaufen und anbringen kann haben wir ja bereits gesehen. Aber wäre schon interessant mal ein konkretes Beispiel eines Herstellers zu haben, der auch die Zulassung bietet.


    Die Quelle habe ich dem Hilfesuchenden längst per PN vermittelt - dort wurde ihm geholfen. Warum sollte ich für Dritte, die ohnehin nicht interessiert sind, diese Quelle zum allgemeinen Zerreden einstellen ?


    Dieses Thema ist damit erledigt.

  • Zitat

    Original von GT997


    Die Quelle habe ich dem Hilfesuchenden längst per PN vermittelt - dort wurde ihm geholfen. Warum sollte ich für Dritte, die ohnehin nicht interessiert sind, diese Quelle zum allgemeinen Zerreden einstellen ?


    Dieses Thema ist damit erledigt.


    Stimmt, dann lieber beschweren falls nochmal jemand nach einer ahk fragt ohne die Suchfunktion zu benutzen.


    Thema erledigt.