Sonderabnahmen für Felgen und Fahrwerke offiziell nicht mehr möglich.


  • Im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach § 21 in Verbindung mit § 19 (2) StVZO gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben. Im Rahmen einer solchen Einzelbegutachtung ist es aber möglich, den Verwendungsbereich der o.g. Genehmigungen auf weitere Fahrzeuge auszudehnen, indem der Anbau im Einzelfall geprüft wird. Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen einer ABE oder eines Teilegutachtens als Nachweis der grundsätzlichen Eignung und Qualität des Rades.

    Ein Festigkeitsnachweis allein ist dafür nicht ausreichend.


    Das widerspricht sich aber, denn ein Teilegutachten ist nichts anderes als eine Zuteilung für diverse Fahrzeuge, also das diese Fahrzeuge schon mit diesen Felgen geprüft wurden. Sobald man es auf andere Fahrzeuge ausdehnt, ist es das gleiche wie ein TÜV-Festigkeitsgutachten, also ein Gutachten in dem allein die Felge geprüft wurde und nicht fahrzeugspezifisch. Ein TÜV-Teilegutachten und ein TÜV-Festigkeitsgutachten unterscheidet sich ja NUR durch die Zuteilung für diverse Modelle, alles andere ist das gleiche. Wenn man es jetzt auf andere Fahrzeuge ausdehnt, ist es ein TÜV-Festigkeitsgutachten und der Anbau muss auf Grund dessen geprüft werden und nicht auf Grund der Fahrzeuge welche im Gutachten stehen. Verstehst du was ich meine.


    Andererseits wäre es auch nicht möglich eine OZ Ultraleggera, Formula, ATS GTR, oder sonstige Felgen mit TÜV-Festigkeitsgutachten einzutragen.
    Da ist alles wie gehabt.


    Eher sollte man mal das Thema §36a STVZO und Richtlinie 78/549EWG behandeln und aufklären, da herrscht auch noch viel Verwirrung auf Grund nationalem und EU Recht. Wir in Deutschland haben das Glück, auf beide Möglichkeiten nach wie vor zurückgreifen zu dürfen, nur wissen das viele Prüfer nicht oder wollen es einfach nicht wissen. Auch TÜV Prüfer oder dessen Telefonjoker an den Hotlines sind nicht allwissend oder wollen nur das sagen was ihnen grade besser gefällt. Nach dem Motto, "ich habe Recht, also ist das so, steht ja hier". Das aber Alternativen nach wie vor möglich sind, wollen viele nicht wissen!


    Oftmals liegt es auch an KLEINEN Fehlern oder weil man was nicht 100% korrekt ausdrückt. Denn ein TÜV-Festigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten oder Materialgutachten oder Prüfbericht XY oder JWL VIA etc. ist nicht das gleiche. Und was wie wo zu behandeln ist und was man womit anfangen kann. Eben wie die Aussagen "mit TÜV-Teilegutachten möglich, aber mit TÜV-Festigkeitsgutachten nicht, aber gleichzeitig sagen, das man es auf weitere Fahrzeuge ausdehnen kann, das widerspricht sich eben. Den wie oben schon gesagt, ist der Unterschied einfach nur die Zuordnung der Fahrzeuge, bzw. die schon geprüften Fahrzeugen für die jeweilige Felge. Alles andere beschreibt das TÜV-Festigkeitsgutachten IN dem TÜV-Teilegutachten. Man könnte es auch so sagen, jedes TÜV-Teilegutachten beinhaltet ein TÜV-Festigkeitsgutachten und damit ist jede Felge welche so etwas besitzt eintragbar, auch auf andere Fahrzeuge welche nicht in der Teilezuordnung stehen. Die erfordert dann eben eine Einzelprüfung bzw. Anbauabnahme nach §19.2. So einfach ist das und das war schon immer so, nur checken es die meisten bis heute nicht oder bringen immer wieder etwas durcheinander.


    Felgen ohne TÜV-Prüfbericht waren auch schon immer keine 100% legale Eintragung, da man diese hätte einem Bruchtest/Festigkeitstest vom TÜV unterziehen müssen, und durch dieses Prüfverfahren hätte man dann quasi alles für ein TÜV Gutachten, aber das ist teuer und aufwändig.


    Somit ist das hier wie Martin sagt, nix neues, sondern nur immer wieder falsch interpretiert.

  • Das was du schreibst stimmt soweit, ein Teilegutachten in dem ein Fahrzeug nicht gelistet ist wird zu einem TüV Festigkeitsgutachten wenn es auf ein anderes Fahrzeug angewendet wird.


    ABER:
    Es muss nicht nur die selbe Felge sein ( also der Typ ) sondern auch Breite, Durchmesser, Befestigungslochkreis ( Anzahl und Durchmesser ), Gewindesteigung und Durchmesser der Radbolzen, Zentral - Bohrung ( eingeschränkt da eh meist Größer mit Ringen ), und natürlich Achslasten / Tragfähigkeit sowie Leistungsangaben der Fahrzeuge im TG...( wenn nichts detailliert drin steht...Glück gehabt )


    UND die Einpresstiefe.....

    und da liegt meist der Hund begraben.
    Wenn auch nur ein Parameter anders ist, oder Spurplatten hinzukommen um eine ET zu bekommen....ende mit lustig...


    Übrigens gilt das seit neuestem auch für Bremsanlagen ( eigentlich schon immer, wird aber jetzt genauer hingeschaut )


    Kein Teilegutachten oder ABE...... nix mit Eintragen...

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband

  • Jap, die wird dafür persönlich verantwortlich sein. Und natürlich die Flüchtlinge. Die nehmen uns die Festigkeitsgutachten weg!1!11!


    Wer sonst außer unserer Politiker ist für die Gesetzeslage in Deutschland verantwortlich?
    Die demokratisch nicht legitimierte EU?
    Obongo?
    Putin?


    Ihr Medienopfer seid mir schon lustige Gesellen.


    Und ja, Merkel könnte sich für uns (Autonarren) einsetzen und die Gesetzeslage entsprechend ändern.
    Macht sie aber nicht, weil unsere Lobby ihr nicht genug Geld zahlt, oder ihr eine Waffe an den Kopf hält, wie das die anderen Lobbies alle so halt machen.


    Deshalb bekommen wir Flüchtlinge, anstatt unsere Straßen/Autobahnen auszubauen, das Sozial-und Rentensystem vor dem totalen Kollaps zu bewahren oder den Motorsport in Deutschland endlich wieder zu fördern.


    Danke Merkel.

  • Mein Kaffe ist kalt. Mein Reifen ist platt. Der Motorsport wird nicht gefördert. Zuwenig Fahrradständer an der Schule.


    Danke Merkel.



    Vielleicht zurück zum Thema? Ich war letztens beim Tüv, Spurverbreiterung und Fahrwerk eintragen. Da hatte ich mal nachgefragt und es geht tatsächlich nur darum dass Festigkeitsgutachten nicht mehr angenommen werden. Der Rest bleibt wie gewohnt. Finde ich persönlich jetzt nicht so schlimm.

  • Du meinst aber so ein Festigkeitsgutachten was man von Rota und die ganzen anderen nachbauten kennt?


    Z.b. Bei den OZ Felgen gibts ja das Teilegutachten und noch ein Dokument das sich "Nachweis über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern" nennt.
    Ich weiß jetzt nicht genau wann das zum einsatz kommt, denke wenn dein Fahrzeug nicht im Teilegutachten vorhanden ist, kann darauf zurück gegriffen werden.

  • Ich habe eben von RHD Bescheid bekommen das die Eintragung von den Japan Racing JR11 auf dem Xer kein Problem ist. Kost halt 380rinder


    :"Sondereintragung Felgen 280Euro +100Euro Gutachtenbereitstellung


    Spurplatten 100Euro
    Bitte eine Reifenfreigabe und ABS Freigabe (falls ABS vorhanden) vom
    Reifenhersteller besorgen,bekommst du
    kostenlos bei deinem Reifendienst.
    Die Lauffläche muss abgedeckt sein.
    Beim verschränken darf nichts schleifen.


    Zunächst mal ist es möglich nach EG-Recht oder nach nationalem Recht (STVZO)
    die Radabdeckung zu "gestalten".


    STVZO gibt wenn man so will mehr her, da mehr "rausstehen" darf.



    Kurz erklärt:


    STVZO:
    Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die
    Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach
    oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten
    Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke
    darf also überstehen.
    Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was
    nicht...
    Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen...


    MFG
    Chris
    "

    wissen ob die Kurve geht, tut ihr wenn der Grip aus geht.....

  • Die japan racing Felgen haben auch kein richtiges Material/Festigkeitsgutachten. Das was dabei ist ist irgend ein Testprotokoll ohne Unterschrift....Da kann jeder iwas reingeschrieben haben. Im Endeffekt wird alles wie vorher auch eingetragen und ob dies dann rechtens ist oder nicht, wie soll man als "Laie" die Arbeit eines TÜV Prüfers bewerten können ob rechtens oder nicht? Hauptsache es steht im Schein....is doch sowieso alles nur Geldmacherei...komm dem Prüfer bzw. Grünen mal mit sachlichen Argumenten wenn er das Teil nicht eintragen will oder die was für nicht zulässig erachten.....Keine chance

    wissen ob die Kurve geht, tut ihr wenn der Grip aus geht.....