Verzwickte Situation

  • Hallo zusammen,
    Habe mir vor ein paar Tagen einen Evo 5 geholt aus DE, und habe beim Checkup vor der teschnischen Kontrolle diverse, gravierende, Sicherheitsrelevante Mängel am Wagen festgestellt. Das Chassis ist durchgerostet (u.A. Dort wo die Aufhängung befestigt ist), Kardanwelle hat extremes Spiel, Warnleuchte für AYC ist ausgebaut etc etc. Der Wagen geht so niemals durch die teschniche Kontrolle, die Kosten für die Reparaturen übersteigen mein Budget deutlich, ... Nachweislich verschwiegen, bzw. Falsch vom Verkäufer angegeben ist die Sache mit der Antriebswelle und der AYC Pumpe. Der Rost ist einfach überdeckt worden, war also nicht wirklich zu sehen vor dem Kauf. Dazu kommt dass der Motor und die Servopumpe einen starken Ölverlust aufweisen, welcher zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht da war, die Bremsschläuche mit Kabelbinder an den Stossdämpfern befestigt sind und so weiter. Ich bin echt verzweifelt... Ich werde den Verkäufer kontaktieren und ihm Fotos und Videos zukommen lassen, in der Hoffnung dass er den Wagen so zurück nimmt. Was tun wenn er es nicht macht? Wo kann ich den Wagen in dem Zustand verkaufen, und an wen und welcher Preis wäre realistisch? Was würdet ihr tun?
    Mfg,

  • Standard Text steht natürlich mit drin, aber bei schwerwiegenden Mängeln durch die der Wagen eigentlich nicht mal mehr bewegt werden soll, und offensichtlich Sachen verschwiegen oder falsch angegeben wurden ist das doch irrelevant was im Vertrag steht oder habe ich das falsch verstanden? Es bleobt mir nichts anderes übrig als massiv Druck zu machen und zu hoffen denke ich... :(

  • Kann drin stehen was will. Wenn die Mängel nicht aufgeführt sind, läuft das ganze unter artlistiger Täuschung!
    Kannst klagen, hohl Dir nen Anwalt!


    Ich habe mich umfragt gehabt, das Problem ist dass ich dem Verkäufer nachweisen muss dass er von den Mängeln wusste. Was ist denn wenn er sagt dass er nichts von der deaktivierten AYC Warnleuchte und dem übermalen vom Rost wusste? Ich denke dann ist die Diskussion wohl schon schnell zu Ende... Wobei es dabei trotzdem so ist, dass der Verkäufer dafür zu sorgen hat dass der Wagen keine Sicherheitsrelevanten Mängel aufweist, die Verantwortung liegt bei ihm. Aus der Sache raus wäre er nur wenn er mir die Mängel vor dem Kauf mitgeteilt hätte?

  • Auf jeden Fall schwierig, kannst aber innerhalb 14 Tage meines Wissens sowieso vom Vertrag zurücktreten...


    Das beste wird sein gleich am Montag zum Anwalt, der weiß genau Bescheid! Evtl. hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung. Wie hoch war der Kaufpreis?


    ps: wenn Du magst stell mal ein Bild vom Auto rein als "Warnung" für andere...

    ----Ich will nicht gewinnen, ich will nur dass die Anderen verlieren---


    :P

  • Auf jeden Fall schwierig, kannst aber innerhalb 14 Tage meines Wissens sowieso vom Vertrag zurücktreten...


    Das beste wird sein gleich am Montag zum Anwalt, der weiß genau Bescheid! Evtl. hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung. Wie hoch war der Kaufpreis?


    ps: wenn Du magst stell mal ein Bild vom Auto rein als "Warnung" für andere...


    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, der Wagen hat mich 9300 gekostet... Bist du dir da sicher mit dem Ruecktrittsrecht?

  • Hast du vom Händler oder von Privat gekauft?
    Ich würde hier nicht unnötig weiter Zeit verschwenden und gleich einen Anwalt aufsuchen, wenn der Verkäufer das Auto nicht zurück nimmt. Viel Erfolg noch.

  • Wenn es privat war kannst du nichts machen. Er kann sagen er hat das Auto auch so bekommen und wusste nichts von den Mängeln. Hatte vor kurzem genau so einen Fall da, Kunde kaufte einen Evo der auf der Heimfahrt kaputt ist, Kardanwelle hat es abgerissen und AYC Diff gebrochen.
    Er ist vor gericht, dort hat man festgestellt dass der TÜV schwarz war und die Stempel gefälscht, doch der Verkäufer musste trotzdem nichts zurück zahlen oder das Auto zurück nehmen. Hat 3 Jahre gedauert und hat nur noch mehr Geld gekostet.
    Wenn es ein Händler war dann ist das überhaupt kein Problem, denn Händler müssen 14 Tage zurück nehmen ohne Begründung und müssen mind. 6 Monate Garantie auf das Auto geben.

    1. Platz Tuner GP 2014 Kategorie Youngtimer
    Hockenheim kleiner Kurs 1.11,8 Minuten - Mai 2014
    1. Platz Tuner GP 2015 Kategorie Limousine Turbo mit Zulassung
    Hockenheim kleiner Kurs 1.14,2 Minuten Mai 2015

  • Dann sieht es echt schwer aus auch mit Anwalt....

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  • Wenn es privat war kannst du nichts machen. Er kann sagen er hat das Auto auch so bekommen und wusste nichts von den Mängeln. Hatte vor kurzem genau so einen Fall da, Kunde kaufte einen Evo der auf der Heimfahrt kaputt ist, Kardanwelle hat es abgerissen und AYC Diff gebrochen.
    Er ist vor gericht, dort hat man festgestellt dass der TÜV schwarz war und die Stempel gefälscht, doch der Verkäufer musste trotzdem nichts zurück zahlen oder das Auto zurück nehmen. Hat 3 Jahre gedauert und hat nur noch mehr Geld gekostet.
    Wenn es ein Händler war dann ist das überhaupt kein Problem, denn Händler müssen 14 Tage zurück nehmen ohne Begründung und müssen mind. 6 Monate Garantie auf das Auto geben.


    Denke Teile wie Antriebswelle fallen bei solchen Wagen alleine wegen dem alter unter Verschleiss. Fakt ist aber dass er mir verschwiegen hat dass bereits 2014 bemängelt wurde dass die Welle ein Problem hat.
    Ich denke schon dass es einen Unterschied macht ob es sich um Sicherheitsrelevante Mängel handelt oder um Verschleiss... Der Wagen ist nicht verkehrstauglich wegen der durchrostung, ...
    Dazu kommt dass ich schriftlich habe dass der Wagen nur kleine Lackschäden und leichter Rost an der Aussenhaut hat - nichts 'schlimmes/grosses' war seine Aussage. Ich habe ihn ja im voraus per Mail gefragt, und er hat mir sogar Fotos geschickt von den kleinen Roststellen, hat aber NICHTS mit dem zu tun was jetzt festgestellt wurde. Schriftlich habe ich von ihm auch (vor der Besichtigung/Kauf) dass die AYC Pumpe in gutem Zustand ist und funktionniert, was aber nicht der Fall ist wie sich herausgestellt hat.

  • Ich bin (leider) kein Jurist, aber ich denke dass man in diesem Fall schon von Betrug/Täuschung ausgehen kann und muss. Wenn ich Frage ob der Wagen von Rost befallen ist und er schreibt dass nur kleine Roststellen am Lack sind, ist das doch eine geltende Aussage? Das selbe gilt für die Pumpe, wenn er mir schriftlich bestätigt dass die 1a funtkionniert, dann ist das meiner Meinung nach auch eine geltende Aussage wenn sich jetzt herausstellt dass die Pumpe defekt ist, und sogar die Warnleuchte deswegen ausgebaut ist dann ost die Sache doch klar?!
    Wenn man irgendeinen Gegenstand verkauft, und ein potentieller Kunde fragt nach Details, dann müssen doch die Antworten stimmen oder nicht? Ich denke dass man sich als Verkäufer ggf. Informieren muss bevor man solche Aussagen macht die falsch sind, da gibt es doch keine geltende Ausrede im Streitfall, als Verkäufer verpflichtet man sich doch korrekte Angaben zu machen.

  • Du hast bei allen Dingen Recht die du sagst, aber vor dem Gesetz ist das einfach was anderes.
    Er kann vor Gericht durch den Anwalt folgendes sagen
    Wegen der Lampe: Der Vorbesitzer hat sie rausgedreht, er hat davon nichts gewusst
    Wegen dem Rost/Lack: Er ist davon ausgegangen dass das es wenig ist und daher auch nicht schlimm. So wie dir bei der Besichtigung es auch nicht aufgefallen ist. Ihm als Laie muss das nicht auffallen.


    Wenn es nach dem Verkäufer geht hat er nichts verschwiegen, daher sehe ich leider schwarz vor Gericht. Natürlich kannst du es gerne versuchen aber ich sehe da keine Chance.
    Mal vom Gesetz abgesehen, ist sowas natürlich eine Schweinerei! :thumbdown: Ganz klar scheiße sowas



    P.S: Ich würde ihm drohen dass wenn er nicht dir entgegen kommt dass du seinen Namen im Evo Forum erwähnst und die Mängel hier allen zeigst. Machen darfst du es aber natürlich nicht, nur als Drohung sollte das aber genügen ;)

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  • Würde mich nicht wundern wenn der Verkäufer hier auch aktiv ist. Abgesehen davon hätten beide Seiten nichts davon sei es positiv oder negativ. Wenn du das dem Anwalt nicht weiter gibst, lernen aus dem Fehler und gut ist. Dir bleiben dann folgende Optionen um das Beste draus zu machen. Alle Mängel richten und beseitigen. Dann weißt du was du hast. Das Auto mit den Fehlern weiter verkaufen oder in Teilen weiter verkaufen.
    Viel Erfolg

  • Selbst wenn du vor Gericht gehst und du Recht bekommst. Was willst du machen wenn der Verkäufer das Geld nicht mehr hat. Aus welchen Grund auch immer.


    Was denkst du wer dir in diesem Fall das Geld zurück erstatten wird???


    Ich hab gerade sowas ähnliches und schau durch Finger