Evo VIII FQ-330 Betrug ?

  • Hallo meine Liebhaber für spartanische Innenraum Ausstattungen.


    Folgendes Problem!


    Vor 2 Jahren hab ich mir meinen ersten Evo gekauft, und leider muss ich feststellen das ich (glaube ich ) verarscht wurde.



    Um auf den Punkt zu kommen:


    Im Oktober 16 ist mir mein Nachbar beim parken hinten reingefahren (lackschaden)
    Habe darauf hin die Schürze abgenommen da ich mir die IX Schürze holen wollte und siehe da er hatte hinten rechts ein etwas stärkeren Unfall was mich aber erst weiterhin nicht interessiert hat bis ich vor 5min anhand meiner Lack Nummer im Motorraum gesehen habe (A31) das der Wagen komplett lackiert wurde (müsste das blue pearl vom X sein).


    Und zur Krönung! .....Der Wagen hatte angeblich vom vorbesitzer einen neuen zahnriemen bekommen. hab ihn dann gewechselt da der untere Riemen schon übergesprungen war und der Haupt Riemen auf der zahnung lag.


    Mein Freund und Tuner hat sich kaputt gelacht und meinte das der im leben nicht einmal gewechselt wurde (110.000km)



    Zu meiner Frage!


    Wie soll ich mich jetzt verhalten?


    Anzeigen? Kontaktieren ? Gutachter holen?
    Oder bin ich selbst schuld ?

  • Hallo,


    Erstmal mein Beileid, aber sowas scheint ziemlich üblich beim Evo-verkauf... :/


    Ich habe die Erfahrung gemacht dass es dich billiger wird, dein Evo reparieren zu lassen, als gerichtliche Schritte einzuleiten.


    Außerdem sind 2 Jahre vergangen, da denke ich dass du gar keine Chancen hast!


    mfg Gilles

  • Servus Robert, wer war der Verkäufer? Verbraucher oder Gewerbetreibender?
    2 Jahre ist ne lange Zeit, kann mir nicht vorstellen dass da viel rum kommt.


    Das Problem ist, dass du nen Unfallwagen hast und davon nichts wusstest oder? Hast du aus der Sache mit dem Zahnriemen einen Schaden davon getragen oder ist es "nur ärgerlich" dass es eben nicht gemacht wurde?

  • Leider sind immer meine Fotos für hier zu groß hahaha.


    Also der Gutachter der für meinen lackschaden da war der sagte ist definitiv was größeres da das Blech komplett verbogen ist schaden von 2200 Euro ca.


    Freund von mir sagte und hat auch gerade gesehen das der links genau gegenüber auch ein Schaden hat wo das Blech komplett wellig ist.



    Will die Front schon garnicht erst abnehmen.

  • Sowas verjährt nicht! Wenn ihn von einem Händler gekauft hast, ist dieser verpflichtet den Wagen zurückzunehmen! Wenn von Privat, würd ich den Vorbesitzer kontaktieren und a) einen Preisnachlass aushandeln ( wenn den behalten möchtest) oder b) eine Rückabwicklung per Anwalt/ Gericht anstreben. Das Recht dazu hättest Du ;-)

    „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!" (Philip Rosenthal, *1916)

  • Ist von Privat gekauft, hat er oben schon geschrieben.
    Verjähren mag sowas nicht, die Beweisführung wird aber nach 2 Jahren nicht einfach. Der Verkäufer wird sicher abstreiten was den Schaden angeht.


    Was die Farbe angeht wird er vermutlich sagen "hättest du sehen müssen, hab ich dir doch gesagt...". Vor Gericht ist MAXIMAL ein Vergleich möglich und ob das den Aufwand rechtfertigt?!


    Klar kannst du den Verkäufer anschreiben und a) freundlich nachfragen was Sachstand ist und was für ein Unfall das war b) wenn er Auskunft gibt und dadurch ja "zugibt" dass was war kannst in einem zweiten Schritt überlegen ob du ihm mit Anwalt drohst und erst in einem Dritten Schritt c) kannst dann überlegen ob das wirklich durchziehst (erstmal mit Anwalt und Rechtsschutz klären obs ne Deckungszusage gibt)...

  • Falsch! Was ist den das für ein lächerlicher Kommentar!? Er soll freundlich fragen? Hallo?? Das nennt man arglistige Täuschung! Wenn ein Gutachter feststellt das der Schaden schon älter ist, und das wird er. Dann ist der Verkäufer verpflichtet den Wagen zurüchzunehmen. Das hat nichts mit einem Vergleich zu tun. Die Nutzung in diesen 2Jahren wird natürlich berrechnet bzw abgezogen. Wenn dieser Verkäufer selbst den Wagen mit Unfall gekauft hat, ist das sein Problem und er kann genauso gegen seinen Verkäufer klagen ( oder freundlich fragen) . So läuft das Spiel.
    Wenn Du Rechtschutz hast, such Dir einen guten Anwalt und der nimmt die auseinander... Du bist im Recht und lass Dich nicht verarschen! Du solltest auf jeden Fall einen KV haben in dem Unfallfrei drin steht!

    „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!" (Philip Rosenthal, *1916)

    Einmal editiert, zuletzt von Jugo ()

  • @Jugo


    Wie soll man diese Schaden denn feststellen? Ist ja nicht gestern passiert! 2 jahren ist eine sehr lange zeit, außerdem muss er das mal beweisen können, genau so mit dem Zahnriemen, glaubt man wirklich das du es auf dem Tisch legt und er das dann glaubt?


    Plus es ist Privatverkauf das macht die sache noch schwieriger.


    wie in den Kommentaren schon erwähnt wurde, schlucken, richten und froh sein das nichts passiert ist! hast nur kopf weh und enorme kosten wenn du die sache genauer unter die lupe nimmst und zum anwalt gehst usw.


    trotzdem ist es ärgerlich und sowas tut bzw. verkauft man nicht

  • selbst wenn unfallfrei drin steht, sieht es schlecht aus.
    Du musst beweisen können dass dir der Unfall nicht entstanden ist. Der Verkäufer kann das ganze anders auslegen und du stehst mit der Arschkarte da.
    Mach es so wie Rnst geschrieben hat und lerne daraus.
    Jugo hat auch recht mit dem verjähren- jedoch wenn du diesen Weg einschlägst, mach dich drauf gefasst dass das ewig dauert. Nachher läufts auf nen Vergleich hinaus, dir wird ein Nutzungsentgelt abgezogen und am Schluss nach 5 gefüllten Ordnern und unzähligen Gutachter- Terminen und gefühlten 5 Jahren bekommst noch 1000,- erstattet. Sowas macht keinen Sinn.


    Wie gesagt, lern draus und mach nächstes Mal keinen überhasteten Kauf!

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Bist du dir denn sicher ob das nicht vom Nachbar ist?
    Hab auch schon Parkschäden gesehen die haben am Kunstoffheck praktisch nichts angerichtet aber das Blech darunter und die ganze Aufhängung war verbogen.
    Die Original Kunstoffteile sind erstaundlich flexibel.

  • Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und kann euch bestätigen, dass es sehr schwierig ist hier zu seinem Recht zu kommen.
    Auch wenn es jedem als logisch erscheint.
    Es ist leicht gesagt das es um arglistige täuschung geht aber vor Gericht is das schwierig.
    So sieht zumindest die Rechtslage in Österreich aus.
    @RobertsEvo400:Falls du ein paar infos brauchst, gerne via PN.


    Mfg
    Wolfi

  • Falsch! Was ist den das für ein lächerlicher Kommentar!? Er soll freundlich fragen? Hallo?? Das nennt man arglistige Täuschung! Wenn ein Gutachter feststellt das der Schaden schon älter ist, und das wird er. Dann ist der Verkäufer verpflichtet den Wagen zurüchzunehmen. Das hat nichts mit einem Vergleich zu tun. Die Nutzung in diesen 2Jahren wird natürlich berrechnet bzw abgezogen. Wenn dieser Verkäufer selbst den Wagen mit Unfall gekauft hat, ist das sein Problem und er kann genauso gegen seinen Verkäufer klagen ( oder freundlich fragen) . So läuft das Spiel.
    Wenn Du Rechtschutz hast, such Dir einen guten Anwalt und der nimmt die auseinander... Du bist im Recht und lass Dich nicht verarschen! Du solltest auf jeden Fall einen KV haben in dem Unfallfrei drin steht!


    Wüsstest du was er schon an Geld und Arbeit (komplette Entrostung) in sein Auto gesteckt hat würdest du nicht auf die "lächerliche" Idee kommen, dass er ihn zurück geben will, also ist es irrelevant ob der Verkäufer dazu verpflichtet wäre den Wagen zurück zu nehmen. Die Beweislage ist PRAKTISCH sehr verzwickt nach so langer Zeit, auch wenn du THEORETISCH vielleicht Recht haben magst.


    Sorry aber bei einem Streitwert von 2.200,- Euro lohnt sich das alles nicht, schon gar nicht wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist (Risiko zu hoch). Die Energie lieber in das Auto stecken und vllt günstiger reparieren...

  • Schon klar, jedoch ist es und bleibt es ein Unfallwagen. Manche möchten das nicht, daher hab ich geschrieben das er das Recht dazu hätte...


    Jugo, das funktioniert aber auch nur bei Händlern oder?
    Kollege wurde erst böse übers Ohr gehaun. A6 gekauft mit angeblich glaub 80tkm (als ich den das erste mal gesehen hab dacht ich schon an eher 200tkm - alles total abgewohnt), er war stolz wie'n Pfau und wollte sowas natürlich nicht hören ("alles Neider").
    Als er ihn dann in Zahlung geben wollte wurde ihm dann gesagt das der Eimer ~300tkm auf der Uhr hatte als er ihn gekauft hat, Inzahlungnahme wären dann glaub 500€ von erhofften mehreren tausen Euro gewesen.
    Anzeige gegen den vorherigen Verkäufer verlief im Sand, ihm konnte keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden konnte da er den Wagen nachweißlich mit den Kilometern gekauft hatte (Kaufvertrag).
    Der Clou: "Gekauft" hatte er den Wagen davor von seiner "Frau" wogegen der Verkäufer natürlich keine Ansprüche gestellt hat. Ihr gegenüber hatte mein Kollege dann aber auch keinen Rechtsanspruch. Ende vom Lied, Pech gehabt.
    Laut Anwalt eine "bekannte Masche" bei solchen Betrügern und man kann wohl nichts dagegen tun.

  • Ich habe vor ein paar Jahren einen Subaru Impreza GT von Privat gekauft.
    Als ich ihn umgebaut habe zum Rennwagen und alle Innenverkleidungen entfernt wurden, kam ein reparierter Unfallschaden zum Vorschein.


    Habe dann meinen Rechtsschutz eingeschaltet, die haben einen Gutachter geschickt undder hat festgestellt, dass der Schaden ca. 8'000.- beträgt.
    Ich hatte den Wagen damals zum Glück erst 11 Monate, deswegen hat das geklappt. In der Schweiz verjähren solche Ansprüche gegenüber Privaten nach 12 Monaten.


    Sind dann vor Gericht und ich habe am Ende 5'000.- zurück erhalten.
    Allerdings stand in meinem Kaufvertrag ausdrücklich das es KEIN Unfallwagen sei.


    Hat aber auch dann noch ein gutes Jahr gedauert und einige Nerven gekostet, trotz Rechtsschutz.


    Wenn bei dir das Ganze schon 2 Jahre her ist, wird es sicher schwierig. Aber ich kenne auch die Gesetzeslage dazu in DE nicht.


    Viel Erfolg auf jeden Fall...