Erst heute wieder einmal ein Schreiben was ich vor 2 Wochen verbockt habe. Parken an einem Hauptbahnhof. Tatbestand : Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit unzureichender Profiltiefe.
Bemerkung. Zumindest der vordere Reifen auf der Beifahrerseite wies keine ausreichende Profiltiefe von 1,6mm mehr auf. Die Profiltiefe betrug 1,55mm. Die Indikatorenstege waren plan mit dem rest des Reifens.
Beweismittel. Foto.
Fakt ist das der linke Reifen ( bei mir als Rechtslenker die Beifahrerseite) 2,4 mm beträgt.
Jeder wer doch im Maschinenbau wie ich tätig ist der weiß doch auch das man das Messergebnis gut und schlecht messen kann.
Bitte um Rat, ich denke erstmal beim Rechtsanwalt anrufen.