Import eines Evo IV oder V

  • Beim Chris (RHD-Speedmaster) kostet die komplette legale Abnahme 1100€ inkl. 3 Eintragungen. Einfach ein rundum sorglos Packet. Gegen Aufpreis baut er auch die Kiste Tüvgerecht um. Er hat auch für viele Tunigteile Gutachten, die ein normaler Tüv nicht hat, davon lebt er nun mal.

  • Hi Apachee64,


    mit Chris habe ich auch gerade Kontakt, mal schauen welchen Preis er mir nennt (ohne Eintragungen). Wenn Chris auch nicht um ein Abgasgutachten herumkommt, dann wären 1100 EUR natürlich ein guter Preis. Aber wenn es wirklich so ist, dass ein Abgasgutachten für mehrere baugleiche Fahrzeuge verwendet werden kann, dann würde ich lieber nach jemandem suchen, der (privat) ein eigenes Gutachten für den Evo IV hat und dem etwas dafür bezahlen, dass ich sein Gutachten nutzen darf. Hab aber noch keine Ahnung, ob oder wie soetwas möglich ist.


    MfG, Benny

  • Hi Leute,


    also das Thema Scheinwerfer interessiert mich auch - ist das tatsächlich so, dass die Scheinwerfer vom normalen Lancer ("...Es gibt aber Scheinwerfer vom normalen Lancer zu erträglichen Preisen...") aus diesen Baujahren, und/oder dass die hier angebotenen


    http://www.ebay.de/itm/Scheinwerfer-MITS…=item5ae1cef604


    auch für den 5er passen?



    Bitte um kurze Rückinfo, das wäre (preislich) schon eine interessante Alternative - der Originalsatz kostet ja fast 400,- Mücken...



    Danke,
    LG
    WolfiR.

  • Hi,


    ich habe heute auch mal mit meinem TÜV-Prüfer gesprochen, den ich schon lange kenne und den ich (eigentlich) für sehr kompetent halte. Ich bin am Telefon nicht allzu sehr ins Detail gegangen aber zum Thema Japan-Import sind ihm (abgesehen vom Abgasverhalten) spontan ein paar Themen eingefallen:


    Wer gibt beim Evo IV an, wie schwer (Achslasten, Gesamtgewicht) ... wie schnell (in km/h)... wie stark (Pferdestärken) und wie laut (Standgeräusch und Fahrgeräusch) solch ein Fahrzeug in der EU sein darf? Wenn es keine CoC-Papiere gibt, so müssten diese Parameter eigentlich erstmal mittels sündhaft teurer Gutachten bestimmt werden! Das gleiche gilt theoretisch auch für die Beleuchtung, aber dank der Scheinwerfer der "Rentner-Lancer's" dürften wir darum herum kommen.


    Nun ja, ich denke, dass eine Vollabnahme nach §21 einige der genannten Probleme lösen kann. Aber reichen die englischen Papiere (V5-Documents) bzw. die japanischen Papiere aus, damit die genannten Parameter einfach so übernommen werden? Ich meine, die Japaner geben eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h an .. wenn mal also mit nem Evo auf der Autobahn 250 km/h erreichen kann, dann ist theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen. Was geben die Engländer zum Thema Höchstgeschwindigkeit in den Papieren an? Rechnet der TÜV/Dekra dies einfach im km/h um oder ist auch hier ein "Gutachten" nötig? Wie behandelt der TÜV dieses Thema, so ganz ohne CoC oder EG-Erlaubniss? Nach eigenem Gutdünken ?


    Danke und MfG, Benny

  • Wenn du dir einen aus England holst, reicht das V5C Dokument. Vielleicht einfach noch nen Kaufvertrag haben, wegen der Zulassungsstelle. Die wollten den schon mal sehen, war bei einer von 3 Skylineanmeldungen bei mir so gewesen. Ansonsten lief alles Problemlos. Ich fahre mit meinem EVO 8, den ich ende letzten Jahres selber aus England geholt habe, im April einfach zum Chris, der macht dann alles fertig für die Anmeldung. Scheinwerfer und so habe ich selbstverständlich schon selber umgebaut. Chris hat für alle diese Standartfahrzeuge aus Japan die Gutachten für die Zulassung fertig da, sowie weitere 20000 Gutachten für unterschiedliche Tuningtele.


    Wenn ich mich recht erinne, brauchst Du für nen Japanimport noch vom Zoll die Bescheinigung, dass Du auch schon den Wagen versteuert hast.


    Persönlich würde ich mir nicht die Mühe machen zu einem TÜV Prüfer um die Ecke zu gehen, der meist nicht die Ahnung von den Fahrzeugen hat. Dies ebittere Erfahrung haben schon viele im Skylineforum gemacht, die sich den Rat nicht zu Herzen genommen haben.


    Acuh hier im Forum gibt es ja Importeure oder Anlaufstellen, die einen sehr kompetetn bei der Tüvabnahme helfen können. Da ich Chris schon mal persönlich kennen gelernt habe, als ich noch mit meinem R33 GTR unterwegs war und die Gespräche mit Ihm sehr ordentlich und aufschlußreich waren, habe ich mich halt für diese Version entschieden.

  • Hallo!


    Habe erst vor 4 Wochen einen EVO 4, mit deutschen Papieren, und TÜV gekauft, bin zwar noch nicht ganz durch, hab aber schon viel über dieses Thema herausgefunden, als erstes kann von einem England - Wagen nur abraten, da der Zustand in Bezug auf Rost und Pflege, überhaupt nicht mit direkt - Importen aus Japan zu vergleichen sind, alle engl. Importe, die ich angeschaut und teiweise auch probegefahren bin, waren in einen sehr schlechten Zustand, hauptsächlich Rost, Rost, Rost, außerdem sind original Japann Wagen, alle auf 180kmh, begrenzt, und Japan hat auch überall Geschwindigkeitsbeschränkungen, das heißt, man kann in Japan ein Auto gar nicht so heizen wie in Europa. Mein Wagen war zwar schon fertig mit deutscher Zulassung, hatte auch welche ohne Zulassung angesehen, und kann folgendes sagen, Scheinwerfer gibts für ca. 70,-€ pro Stück, Nebelschlußleuchte auch nicht teuer, Tacho hat in Japan km - Anzeige, Abgas wird Euro 2 angeboten ohne Problem, die 180kmh Begrenzung wollen manche TÜV - Leute raus haben, gibts von HKS für 140,-€, andere lassen sie drin, schreiben aber dann im Brief Höchstgeschwindigkeit 180,-kmh, wenn man alle Gebühren und Kosten zusammenrechnet ist man bei ca. 600,- bis 700,- €, die Angebote im Internet von Händlern liegen so bei 1000,-€, auch in Ordnung, wenn die Lauferei nicht machen möchte. Also dann viel Glück.


    Gruß Andreas


  • ...
    die 180kmh Begrenzung wollen manche TÜV - Leute raus haben, gibts von HKS für 140,-€, andere lassen sie drin, schreiben aber dann im Brief Höchstgeschwindigkeit 180,-kmh, wenn man alle Gebühren und Kosten zusammenrechnet ist man bei ca. 600,- bis 700,- €, die Angebote im Internet von Händlern liegen so bei 1000,-€, auch in Ordnung, wenn die Lauferei nicht machen möchte. Also dann viel Glück.


    Gruß Andreas


    Bei mir stehen 245km/h im Fahrzeugschein und ich hab die 180km/h drossel, gibt also noch eine 3. Möglichkeit neben entdrosseln und 180km/h Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein. Wobei ich bezweifle das ein TÜVer die Abnahme verweigert wenn da eine werksmäßige Drossel vorhanden ist, dann dürften die ganzen 250km/h abgeregelten Autos ja auch keinen TÜV bekommen.

  • Also falls es noch nicht geklärt wurde ^^


    Ich hab zwei Ausnahmengenehmigungen benötigt. Einmal für die fehlende Leuchtweitenregulierung und eine für die "zu" kurze Fahrgestellnummer. Hab für beides jeweils 25 Euro gelöhnt. Fand ich eig. in Ordnung, Hab das aber auch in Leipzig beantragt. Kann sein dass es wonanders auch andere Preise gibt.


    Zum Thema Scheinwerfer kann ich sagen, dass ich nie für meinen Evo 5 mit normalen Lancer-Scheinwerfern hingekommen wäre. Hab einfach nichts gefunden. Beim 4er ist das wohl kein Problem. Da müssten die Scheinwerfer vom humanen Lancer-Modell passen aber beim 5er und 6er ists glaube ne komplett eigene Form. Ich hab dann auch 200 Euro pro Scheinwerfer geblecht. Ohne Stellmotor oder ähnliches versteht sich ;)


    Wegen der Maximalgeschwindigkeit machen se eigentlich ne Testfahrt über de Bahn oder so. Brauchst dafür aber glaube en Ü-180 Km/h-Tacho. Ich hatte für den Tüv leihweise nen 260Km/h Tacho bekommen ^^ Hätte ich mit aber sparen können, weil mein toller Tüv-Mensch keine Probefahrt gemacht hat. Hatte halt gesunden Respekt vor der Fahrmaschine der Mann :D


    Was noch wichtig wäre, ist das Thema Abgasgutachten. War bei mir so dass ich zwar das vom Kumpel (6er Evo) nehmen konnte, musste dafür aber seine Auspuffanlage drunter bauen, weil ich keine originale drunter hatte. Bin mir aber nicht sicher, ob das notwendig ist.


    Mehr fällt mir gerade nicht ein zum Thema ^^


    Grüße Nico

  • Ich hab auch 250 km/h eingetragen, obwohl die Sperre damals noch drin war.


    Die Schweinwerfer aus Ebay passen nur beim Evo4, die Evo5 und 6 Schweinwerfer sind zur Haube/zum Grill nicht rund sondern eckig. Die 4er/Lancer Scheinwerfer passen zwar, haben aber einen Spalt welcher extrem Scheisse aussieht. Ich hab damals auch die passenden Schweinwerfer beim Händler gekauft.

  • Ich hab auch 250 km/h eingetragen, obwohl die Sperre damals noch drin war.


    Die Schweinwerfer aus Ebay passen nur beim Evo4, die Evo5 und 6 Schweinwerfer sind zur Haube/zum Grill nicht rund sondern eckig. Die 4er/Lancer Scheinwerfer passen zwar, haben aber einen Spalt welcher extrem Scheisse aussieht. Ich hab damals auch die passenden Schweinwerfer beim Händler gekauft.

    Genau das meine ich ;) Dann liebe entsprechend tief in die Tasche greifen und dann aber auch 100%ig passend :)

  • Wenn es ein CP9A sein sollte (was ich sehr empfehle, der Mehrpreis lohnt sich):


    Original Scheinwerfer sind nicht teuer, kommen auch mit Stellmotoren (falls man der Leuchtweitenregulierung haben will).


    NSW - Original Linkslenker nehmen und am Kofferaumdeckel einbauen. Kabel verlegen, Schalter kaufen.


    Tacho - 260kmh oder 300kmh Ralliart kaufen.


    Leuchtweite - Ausnahmegenehmigung siehe hier: http://www.tuev-sued.de/auto_f…eugen/ausnahmegenehmigung


    Getrennte Sicherungen fur Standlicht - umbauen.


    Tuningteile gegen Originalteile ersetzen.


    180kmh Sperre - Steuergeraet umprogrammieen.


    Abgasnorm/Leistung/Gerausch Unterlagen fur Evo 5-6 habe ich - ich habe bereits 6 CP9A importiert & zugelassen und habe fast alle benotigte Teile hier auf Lager. Mein erste Evo V hat sehr viel Geld gekostet (fast alle Daten habe ich vom TUV vermessen lassen)


    Bei uns kostet eine Vollabnahme 600 EUR.


    Sorry fuer Evo 4 kann ich nicht helfen - wird aber sehr ahnlich sein nur ich habe nie die Abgasunterlagen gesehen - wobei uber die Jahren viele hier gesagt haben dass die exisiteren (jemand hat auch gesagt der TUV muss nur in seine Rechner nachschauen 8| ).


    Apachee64 - sorry Dokumente aus UK, USA, Japan oder Timbuktu haben keine Bedeutung bei der Deutsche TUV. Und glaubst du wirklich dass jemand 20.000 Gutachten uber alle erdenkliche Tuningteile (vor alem Skyline Teile die nie fur den Deutsche Markt vorgesehen waren :oops: ) besitzt? Ein Gutachten kostet ca. 2000 EUR (z.B. fur eine Felge, und es gehen mehrere Felgen kaputt beim Testen dazu) - der Firma der so ein Gutachten beauftragt braucht auch bei der TUV ein Qualitaetsmanagement (QM) Zertifikat:


    http://www.tuvdotcom.com/quality_marks/9105053120?locale=en - ja dass ist unsere, ich weiss ganz genau wovon ich rede. (übrigens der Pruefer der in 1998 die Evo CP9A Unterlagen gemacht hat kenn ich personlich, der arbeitet immernoch in Lambsheim wo wir die RAYS Felgen geprueft haben.)


    Der Werk muss auch QM geprueft sein - und es muss vertraglich geregelt sein dass der Importeuer die Verantwortung von die Gepruefte Produkte ubernimmt (.Z.B. bei Rueckrufaktionen).Es gibt nur ganz, ganz wenige Hersteller die sowas machen - warum auch, der Deutsche Markt ist kaum von bedeutung fur Firmen wie HKS, Cusco, Blitz, Endless, TEIN, RAYS usw. usw.


    Es lohnt nicht Gutachten zu machen fur irgendeine Skyline/Evo/STI/JDM Tuningteil - die kosten wird man nie abdecken koennen. Wirtschafliche selbstmord.


    Wenn man nur 1% von deine benannte 20.000 Gutachten nimmt sind es immernoch 200 Gutachten - mit kosten von ca. 400,000 EUR (rechne aus was 10% oder alle 20.000 kosten wird!). Glaubst du wirklich dass jemand sowas macht, fur ein Handvoll Skylines, Evos und andere JDM Autos die es hier eigentlich nicht geben sollte? Wieviele Autos muss man da bedienen bis die Kosten abgedeckt sind?


    Ich sag nicht dass es Firmen gibt mit gute Kontake zum TUV und diese Kontakte zu sehr dubiose §19/21 Eintragungen fuehren kann - es gab Firmen die NUR auf sowas spezialisiert haben. Wunschtraumerfuellungsfirmen. Irgendwann wird die Masche vom TUV entdeckt und die Firmen verschwinden. Eine Woche spaeter gibt es ein neuer Firma der sowas macht...


    Man sollte aber selbst im klaren sein dass man bei solche Firmen nicht etwas bekommt was 100% Legal ist und das ganze lieber fuer sich selbst behalten.


    Es ist eigentlich ganz einfach - wer ein Tuningteil/Importfahrzeug eingetragen/durch die Vollabnahme bekommen will sollte zuerst der Herstellerfirma oder der offizielle Importeuer kontaktieren. Wenn beide diese Firmen keine Gutachten haben GIBT ES KEINE! Egal was dir jemand anders erzahlt.


    Die Autohersteller koennen manchmal bestaetigen das verschiedene Bauteile (z.B. Gurte) die EU-Normel erfuellen, auch wenn die nicht dementsprechend markiert sind. Sowas akzeptiert 99% der TUV Pruefer, die koennen aber trotzdem auf eigene Prufungen bestehen (bei Abgasnorm sind die besonders pingelig).


    Wenn es keine Gutachten/Prufprotokolle/Herstellerangaben/ECE gibt, informiert man sich bei der TUV Zentral ob man es per Einzelabnahme eingetragen bekommen kann. Falls moeglich wird der TUV Details zum Prufverfahren erklaeren und die dazugehorige Kosten und nachste Prufstelle ermitteln. Man muss die Normen erfuellen, sonst bezahlt man die Prufverfahrung fur nichts.


    DAS KANN JEDER PRIVATPERSON!


    Der TUV hat sogar ein Infoseite:


    http://www.tuev-sued.de/auto_f…chten/1_vorab_informieren


    Manche Einzelabnahmen gehen nur in Verbindung mit bestimmte TUV Unterlagen - z.B. Felgen bekommt man nur eigetragen wenn es ein Festigkeitgutachten gibt. Ein Abgasnorm bekommt man nur mit ein Technische Bericht ueber Abgas (dass wass ich fuer Evo 5-6 habe).


    Wenn es diese Unterlagen nicht gibt dann wird es sehr sehr teuer und fur ein Prvatperson so gut wie unmoeglich diese zu beantragen (wegen QM, Vertag mit Hersteller, enorme Kosten).


    Kleine Tipp - wenn es Info/Hilfe/Firmen gibt die nur per PN gesagt werden koennen, kannst du ziemlich sicher sein dass es nicht 100% Legal ist! Und wenn es Gutachten gibt die der Hersteller/Importeuer nichts von weisst dann sind die auch nicht 100% Legal. Und wenn es Firmen gibt die Eintragungen machen koennen was der TUV Zentral als nicht moeglich bestaetigt (z.B. Abgasnorm durch befahren eine Rennstrecke ermitteln :thumbdown: ) ist es auch nicht 100% Legal.


    Es kann sein dass viele diese Information nicht gefallt - aber sei mir nicht böse - ich habe nur die Wahrheit geschildert!


    DANKE


    ON-UJAH



    "In any racing engine the nearer you are to it disintegrating in general the better its performance will be." (K. Duckworth)

  • Bitte nichts verdrehen von dem was ich gesagt habe. Ich habe nie behauptet das er Gutachten aus anderen Ländern benutzt für die Eintragungen. Lediglich das V5C Dokument habe ich erwähnt, welches dem deutschen Fahrzeugbrief entspricht. Und ja, er hat Felgen, Fahrwerke usw. Zerstört, um Festigkeitsgutachten oder Materialgutachten zu erstellen, um diese legal eintragen lassen zu können. Bevor man jemanden beschuldigt illegale Eintragungen zu machen und das er keine legalen Gutachten besitzt, sollte man sich vielleicht persönlich mit dem jenigen auseinandersetzen. Sonst endet so was in Rufmord.

  • Bitte nichts verdrehen von dem was ich gesagt habe. Ich habe nie behauptet das er Gutachten aus anderen Ländern benutzt für die Eintragungen. Lediglich das V5C Dokument habe ich erwähnt, welches dem deutschen Fahrzeugbrief entspricht.


    Vielleicht hast du mich falsch verstanden - der V5 aus UK kann nicht als Basis für eine Vollabnahme bei der Deutsche TÜV benutzt werden. Dass man es bei der Zulassungstelle braucht kann sein - aber nicht beim TÜV. Glaubst du dass nicht, ruf mal der TÜV an und frage nach.


    Stell dir es vor es wird so funktionieren wie du sagst - warum haben wir hier nicht alle Fahrzeuge was es in UK gibt? Warum ist es also manchmal ein Problem bei der Zulassung solche Fahrzeuge? Warum steht es nicht auf die TÜV Infoseiten dass man der V5 oder andere auslandische Dokumente benutzen kann? Hast du die Infoseite nicht durchgelesen? Ich zitiere "Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!" Ein JDM Auto bleibt ein JDM Auto, auch wenn in UK einmal zugelassen würde!


    Weil Autos aus Japan, UK, USA und Kanada keine EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungserklärung haben kommst du an der Vollabnahme §21 nicht drumherum.


    OK - also jemand lasst Gutachten für Felgen und Fahrwerke auslandische Hersteller machen, dass ist nicht neues - dann hatte ich gerne zuerst der TÜV ID nummer diese Firma und als zweites ein Teilgutachten nach §19(3) StVZO Nummer. Nicht das ganze Teilegutachten, nur der Nummer davon. Damit kann ich bei der TÜV nachfragen ob alles stimmt. Wer 20.000 Gutachten besitzt sollte kein Probleme haben eins zu veröffentlichen, z.b. für Teile die es nicht mehr gibt. Aber wie gesagt, es muss nicht sein - nur eine Nummer von irgendeine Teilegutachten.


    Und bevor mir ezahlt wird dass diese Person nur Festigkeitsgutachten besitzt, und keine Teilegutachten - hier ein weitere Info dazu, es steht auf jeder Festigkeitsgutachten für Felgen am ende der Blatt:


    "Diese Bestätigung gilt für PKW-Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2007, sie dient nicht als Arbeitsunterlage für Eintragungen nach Paragraph 19/21 StVZO." - falls jemand dass nicht glaub, stell eine unsere Festigkeitsgutachten als PDF online.


    Ich beschuldige niemand - ich will nur ein paar Fakten sehen. Weil ohne ein paar Fakten kann ich diese Geschichte von die "20000 Gutachten für unterschiedliche Tuningteile" nicht glauben.


    Dazu will ich wissen was mit "viele Tunigteile Gutachten, die ein normaler Tüv nicht hat" bedeutet. Warum hat nicht jeder TÜV diese Gutachten? Gutachten werden lediglich vom TÜV ausgestellt - komisch also das eine TÜV an die Unterlagen kommen kann und der nachste nicht? :oops:


    DANKE


    ON-UJAH



    "In any racing engine the nearer you are to it disintegrating in general the better its performance will be." (K. Duckworth)