XENARC ORIGINAL D8S, zugelassen ohne aLWR und ohne SRA.
http://www.osram.de/osram_de/p…edriving-xenarc/index.jsp
http://www.osram.de/media/reso…g-xenarc---leaflet-de.pdf
XENARC ORIGINAL D8S, zugelassen ohne aLWR und ohne SRA.
http://www.osram.de/osram_de/p…edriving-xenarc/index.jsp
http://www.osram.de/media/reso…g-xenarc---leaflet-de.pdf
Hat doch mit dem Evo nix zu tun?
Da steht das man D8S (25W) ohne SWR und ohne aLWR fahren darf. Wäre vielleicht eine Lösung um legal Xenon im EVO zu fahren.
So sah ich den Zusammenhang zum EVO und war der Meinung das es hier her passen könnte.
Da steht das man D8S (25W) ohne SWR und ohne aLWR fahren darf. Wäre vielleicht eine Lösung um legal Xenon im EVO zu fahren.
So sah ich den Zusammenhang zum EVO und war der Meinung das es hier her passen könnte.
Dazu benötigt man dann nur noch einen geprüften Scheinwerfer! Und da es den nicht gibt absolut sinnfrei darüber nachzudenken.
mfg maik
Leider immer noch ein sehr weit verbreiteter Irrtum.. Nicht das Leuchtmittel ist entscheidend, sondern der Scheinwerfer IN KOMBINATION mit dem für dieses Bauteil genehmigten / zugelassenen Leuchtmittel.
Leider immer noch ein sehr weit verbreiteter Irrtum.. Nicht das Leuchtmittel ist entscheidend, sondern der Scheinwerfer IN KOMBINATION mit dem für dieses Bauteil genehmigten / zugelassenen Leuchtmittel.
Vollkommen richtig.
Scheinwerfer gehören zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen.
Anhand der Kennung kann auch ganz einfach festgestellt werden, ob dieser für Xenon genehmigt wurde.
Nebenbei, das Messssystem bzw der Messpunkt hatte sich geändert, dadurch können manche OEM auf die aLWR/SW-Reinigungsanlage verzichten, da sie durch diesen veränderten Messpunkt unter den 2000 Lumen bleiben. Das heisst aber im Umkehrschluss noch lange nicht, dass das Licht schlechter oder schwächer ist, auch wenn hier mal was von 25W gesprochen wurde.