EVO falsch abgeschleppt - was nun?

  • Mein 9er wurde -laut Nachbarn- wohl eben mit ner einseitigen Parkralle abgeschleppt.
    Ich gehe mal stark davon aus, dass die Differentiale nun im Eimer sind.
    Wer haftet für sowas und wie gehe ich jetzt vor? (habe mir den Wagen noch nicht ansehen können)
    Danke schon mal!

  • Was heißt einsetig, eher einachsig oder??? Also Vorderachse in der Luft und Hinterachse rollend auf dem Asphalt oder eben umgekehrt.


    mfg maik

    "Mal richtig reintreten in den Koffer!" Zitat U. Alzen


    .........mittendrin statt nur dabei............. :D
    :baaa:...Das wird alles Überbewertet...8)


  • Der Abschlepper hat ne Versicherung (hoff ich doch)
    Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dein Fahrzeug ordnungsgmäß aufgenommen und an anderer Stelle sicher verwahrt wird.
    Ist ebenso mit Kratzern die du beispielsweise im Lack hast, wenn der übermotivierte Mitarbeiter die Gurte ohne Schoner angelegt hat.
    Problem: Die Karre läuft noch - du wirst die Schwierigkeit haben, dass die behaupten die Diffs wären vorher schon im Eimer gewesen und dich auf ne Teilschuld drücken.
    Sowas ist immer ärgerlich - Gutachten hin und her bis irgend ein Sesselpupser sich dazu entscheiden kann dass du am Ende doch nix bekommst...
    Ich drück dir die Daumen!

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Hab eben mal ein Wenig telefoniert...


    Das ist der Abschlepper: http://www.fahrzeugbilder.de/1…-abschleppwagen-37003.jpg
    Damit ist wohl klar, dass Schaden entstanden ist.
    Mein Plan wäre jetzt, morgen dort mit nem Sachverständigen aufzukreuzen, um den Schaden zu begutachten und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.


    Sonst Jemand nen Tip?
    Mit welchem Schaden muss ich in etwa nach 3km Abschleppen rechnen?
    Ist Jemand hier schon mal sowas passiert?

  • Deutsche Zulassung? Darf so einer überhaupt abschleppen, ist ja kein Abschleppfahrzeug nach DIN-Norm?! Ich habe bei uns sowas nie gesehen, kenne das nur aus Amiland!


    Ich meine wenn man so ein Fahrzeug hat und das weiss sollte man zusehen das man gescheit parkt, klar passiern kann sowas immer oder es ging nicht anders, hilft ja jetzt auch nix mehr. Ich drück dir jedenfalls die Daumen!



    Diese Problem wird ja nicht nur der EVO haben sondern viele andere permanent angetriebene Fahrzeuge, wenn dem so ist muss ein Abschlepper sowas wissen, eventuell kann man die damit belasten! Ich meine mal im TV nen Bericht über nen Abschlepper gesehen zuhaben, der sollte auch was abschleppen, sah dann das Fahrzeug und sagte, tja da kann man nix machen, den könne er nicht abschleppen.


    Gruss Robert

  • Zuerst mal ist derjenie schuld der veranlasst hat Dein Fahrzeug abzuschleppen, den wiederum, ich nehme an das Ordnungsamt, würde ich jetzt als allererstes kontaktieren!
    Und am Besten zusammen mit einem vom Ordnungsamt/Polizei auf der Verwarungsstelle aufkreuzen!
    Wenn dann bei der Begutachtung Deines EVOs Abschleppschäden festgestellt werden hast Du besten Zeugen gleich dabei!




    Grüsse Arnd

    "Wenn Du die Spiegel abfährst, sind die Kotflügel zu schmal"

  • In der Betriebsanleitung steht exakt, wie ein Evo abzuschleppen ist. Das kopieren!
    Dann das Foto vom Abschleppfahrzeug ausdrucken und den Nachbarn, der den Abschleppvorgang beobachtet hat, mit vollständigem Namen und Anschrift als Zeugen benennen.
    Zulassungsbescheinigung vom Evo kopieren und den eigenen Personalausweis kopieren.
    Mit diesem ganzen Krempel zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen.


    Das kostet nix und geht dann wirksam seinen Weg.

    Gruß, Ayke

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  • Danke soweit.
    Ja, das Ordnungsamt hat veranlasst abzuschleppen...
    Die Betriebanleitung liegt leiter im Auto, gibts das hier irgendwo in digitaler Form?


    Zitat

    Wenn er ihn hinten hochgehoben hat und unter die VA so Rollen getan hat, ist gar nichts passiert... Das gilt es herauszufinden.

    Das weiß ich eben leider nicht, werde ich aber wohl erst wissen wenn ich den Wagen vom Hof fahren will und soweit will ich es garnicht erst kommen lassen.
    (die werden eh behaupten, sie hätten ihn so abgeschleppt)
    Kann ich rein äußerlich schon was feststellen? (z.B gerissenes Verteilergehäuse o.Ä.)

  • ... das sind auch immer son paar Galgenvögel... man, man, man.


    Keine Ahnung vom Auto aber "den schleppen wa ma ab". Tut mir echt Leid für dich... seh bloß zu das du die Schadenssumme ordentlich hoch ansetzen lässt für den ganzen Ärger.
    Ich meine mal falsch parken ist eine Sache aber wenn da kapitaler Schaden durchs abschleppen entstanden ist wirklich mal zum kotzen die Situation.
    Davon ab das der Wagen dann im worst case ja erstmal paar Tage inner Werkstatt sein wird (was mich noch fast am meisten aufregen würde).


    Ich drücke aufjedenfall die Daumen, dass du da gut bei weg kommst. ;)


    MfG


  • Hab ich bei mir hinter der Scheibe kleben!


    Grüsse Arnd

    "Wenn Du die Spiegel abfährst, sind die Kotflügel zu schmal"

  • Soweit ich weiss sind die verpflichtet das abzuschleppende Fahrzeug vorab in Augenschein zu nehmen ob irgendwas gegen die Abschleppung spricht. Ist der Aufkleber drin und er schleppt trotzdem ab hat man grade vor Gericht gute Aussichten weil sich keiner rausreden kann.


    Die Ausrede das das Diff vorher schon defekt war kann man eh nicht gelten lassen... das würde ich eiskalt durch jede Instanz drücken. Da könnte ja jeder kommen und nach einem Unfall behaupten das z.B. die Antriebswellen vorher schon defekt waren wenn man den Reifen seitlich angestossen hat... oder so ähnlich halt. Ich glaube kaum das man mit so einer Ausrede vor Gericht durchkommt - guten Anwalt und Sachverständigen vorausgesetzt... und genau für sowas sollte man immer Verkehrsrechtschutz haben. :D

  • Deutsche Zulassung? Darf so einer überhaupt abschleppen, ist ja kein Abschleppfahrzeug nach DIN-Norm?! Ich habe bei uns sowas nie gesehen, kenne das nur aus Amiland!


    Ich meine wenn man so ein Fahrzeug hat und das weiss sollte man zusehen das man gescheit parkt, klar passiern kann sowas immer oder es ging nicht anders, hilft ja jetzt auch nix mehr. Ich drück dir jedenfalls die Daumen!


    Das ist ein Pannenhilfsfahrzeug mit Hubbrille , die findet man eingentlich nur in Großstädten. Die sollen damit auch Fahrzeuge aus Parkhäusern oder Tiefgaragen raus bekommen, da kommt man mit einem normalen Abschlepper nicht rein. Aber jeder normale Abschlepper hat eine Hubbrille hinten, nur eben noch eine Plattform mit Kran. Theoretisch können die zwei Autos mitnehmen. Am schnellsten geht es mit dem Kran das Fahrzeug zu schnappen und abzuhauen, selbst die Sicherung des Fahrzeugs wird erst ein paar Querstraßen weiter gemacht, nicht das der Besitzter in dem moment auftaucht wo man sichert. Mit Platform ist ein Abschlepper vielseitiger einsetzbar, mit der Hubbrille kannst du nur fahrtüchtige Fahrzeuge abschleppen, Lustig wird das erst wenn die Handbremse angezogen ist, oder ein Gang eingelegt ist. Das macht das Abschleppen mit der Hubbrille ohne Rollwagen unmöglich, auser der Abschlepper bricht das Fahrzeug auf ;)


  • Laut meines Wissens greift hier die normale Rechtschutzversicherung , da eine Verkehrsrechtschutz nur eingreift , wenn etwas während des Fahrens passiert ;-)


    MfG


    Maki


    Oder so... ich hab beides :D

  • Lustig wird das erst wenn die Handbremse angezogen ist, oder ein Gang eingelegt ist. Das macht das Abschleppen mit der Hubbrille ohne Rollwagen unmöglich, auser der Abschlepper bricht das Fahrzeug auf ;)


    Also einfach wenn man in der City parkt den Spaßhebel betätigen vorm aussteigen und schwupp hat man im Zweifel sogar neue Bremsbeläge + Reifen. :langenase:


    Aber mal ehrlich... ich verstehs ja irgendwo wenn die bei nem stink normalen Audi Quattro ohne Emblem den mal versehentlich so abschleppen... aber wenn da so ein "karosseriepräsenter" Evo oder Impreza vor einem steht sollte sich doch jeder Mensch mal vorher am Kopf kratzen und sich sagen "oh, so einen hatte ich ja noch nie - was ist das denn?"
    Bei sowas möchte ich eigentlich schon ins Juristen Deutsch verfallen und "grobe Fahrlässigkeit" in den Mund nehmen (frei nach dem bei den Behörden beliebten Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").