Hat jemand in Ö das KW Clubsport mit DOmlager eingetragen?

  • Hat jemand in Österreich das KW Clubsport mit Stützlagern eingetragen??
    Ich habe im Frühjahr unserem Tüv Heini das DE Gutachten vorbei gebracht zum abklären ob es eintragbar ist, er ja kein Problem. Fakt ist
    der Idiot wusste nicht was Stützlager sind und meinte jetzt ja verstellbare Domlager sind nicht eintragbar in Österreich als ich mit dem Evo beim Tüv vorfuhr. :down:

  • Zitat

    Original von alex_RS
    Hat jemand in Österreich das KW Clubsport mit Stützlagern eingetragen??
    Ich habe im Frühjahr unserem Tüv Heini das DE Gutachten vorbei gebracht zum abklären ob es eintragbar ist, er ja kein Problem. Fakt ist
    der Idiot wusste nicht was Stützlager sind und meinte jetzt ja verstellbare Domlager sind nicht eintragbar in Österreich als ich mit dem Evo beim Tüv vorfuhr. :down:


    Wieso denn,die sind doch im Gutachten mit drin,vom Tüv geprüft und das Gutachten wird in Ö anerkannt.....


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Zitat

    Original von evolutionVI


    Wieso denn,die sind doch im Gutachten mit drin,vom Tüv geprüft und das Gutachten wird in Ö anerkannt.....


    Ja genau so sehe ich da sauch, nur sagt mir der Prüfer Domlager verstellbar wäre in Ö nicht erlaubt und in DE eben schon.

  • Das Teilegutachten für Dein fahrwerk beinhaltet u.a. den Hinweis auf die Rahmenrichtlinie 70/156/EWG: das bedeutet die gleiche Anwendungsvorschrift für alle EU-Länder.
    Falls Du das vollständige Gutachten aus 2009 nicht vorliegen hast: ich sende es Dir sofort!

    Gruß, Ayke

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  • Servus,


    Bzgl. Eintragung von FW mit Domlagern: Das Dilemma an der Sache ist, dass der ÖS TÜV die Verstellmöglichkeit nicht akzeptiert, wie schon zuvir beschrieben. D.h. bei FW begonnen: z.B.: Abrissschrauben ins Gewinde. Add DL: Einstellen und verschweißen... so die Aussage, wie man sich vorstellen konnte, eine Möglichkeit zu sehen.
    Klartext: Der eigentliche Vorteil von den Teilen geht komplett verloren.


    Soweit die Erfahrung meinerseits.


    BG

  • Selbstherrlichkeit und Ignoranz sind offenbar nicht nur ein typisch deutsches Phänomen bei Personen, die behördliche oder behördenähnliche Vorgänge ausführen.
    Deshalb hat der Gesetzgeber in Brüssel gewisse Regeln eingeführt, die auch für diese Herrschaften gelten.
    Ich würde denen das so nicht durchgehen lassen, sondern aktiv zur Rechtspflege in Österreich beitragen durch Beauftragung eines Anwaltes...
    und immer persönlich verklagen, niemals die Organisation, hinter der sich solche Früchtchen stets zu verstecken versuchen! :D


    In vielen Fällen reicht bereits die Ankündigung eines solchen gegen die Person gerichteten Verfahrens aus, um die Dinge wieder ins Lot zu bringen. :)

    Gruß, Ayke

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  • So jetzt mal Butter bei de Fisch! (oder wie auch immer)


    Typisierungen in einem anderen Bundesland sind von unserem TÜV wo das Fahrzeug angemeldet ist nicht gerne gesehen.
    Defakto haben diese sogar die möglichkeit diese Typisierungen aufzuheben - löschen.


    Das heisst, er geht nach Steiermark die Domlager eintragen, kommt dann zurück nach VBLG und meldet das Auto wieder an. Bekommt dann einen §56 und muss zum TÜV VLBG. Dieser sagt, nein, Domlager verstellbar ist nicht legal, so sind diese nicht legal und die Eintragung kann aufgehoben werden.


    Also, ist dies alles mit vorsicht zu genießen.


    Einziger Weg der hilft ist das Ganze über einen Ziviltechniker aus Vorarlberg zu machen, via Einzelabnahme, Erstellung von diversen Gutachten sowie Unbedenklichkeits-Erklärungen.



    So schaut es aus und nicht anderst und ich spreche da mittlerweile aus Erfahrung!

  • Da hast du recht Luk, ich werde schauen wenn die Nummern vom FW ident sind mit und ohne stützlager gehe ich zu nem anderen Tüv und werde mir oben eine Abdeckung fertigen oder eine Domstrebe oder ähnliches damit mann die Lager nicht sieht. Wird die einzige Möglichkeit sein.


    Es gibt ja keine möglichkeit die lager einfach ausbauen für den tüv oder?
    da fehlt ja dann was bzw müsste mann das FW wohl zerlegen nehm ich an. Ist ja echt zum brüllen mit unseren sch... Gesetzen.

  • Wenn man die EU-Gesetze, welche auch in Ö gelten dürften, und auch noch das ganze Pamphlet (oder wie man das schreibt) von KW den Leuten unter die Nase hält, müssen die doch auch begreifen, daß sie schon auf dem Holzweg sind. Die können doch nicht einfach Gesetze nicht anerkennen nur weil die zu faul sind sich damit zu beschäftigen! Oder sehe ich das falsch?

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Zitat

    Original von Shotokan
    Wenn man die EU-Gesetze, welche auch in Ö gelten dürften, und auch noch das ganze Pamphlet (oder wie man das schreibt) von KW den Leuten unter die Nase hält, müssen die doch auch begreifen, daß sie schon auf dem Holzweg sind. Die können doch nicht einfach Gesetze nicht anerkennen nur weil die zu faul sind sich damit zu beschäftigen! Oder sehe ich das falsch?


    Man merkt, Du bist nicht aus Österreich...
    Leider sind wir in der Hinsicht ein sehr zurückgebliebenes Land... :down:

  • Solange Ihr Euch derartiges bieten lasst, werdet Ihr nie wirkliche Europäer werden... :(

    Gruß, Ayke

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  • Jedes Land hat seine eigenen Gesetze....ein Gutachter muss nichts eintragen,egal wieviele Gutachten ihr ihm vorlegt...er kann,muss aber nicht.


    Österreich ist Österreich und Deutschland ist Deutschland...


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

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  • Mit welchem Gutachten warst du beim TÜV? :rolleyes: (Link bitte)


    Verstellbare Domlager sind sehr wohl eintragbar, sogar zB HKS, auch im heiligen Land Tirol, und Abreißschrauben gehen nicht in das FW, sondern werden mit den "neuen" Abreißringen typisiert (Laschen).

  • Zitat

    Abreißschrauben gehen nicht in das FW, sondern werden mit den "neuen" Abreißringen typisiert (Laschen).

    - mein Fehler, hast Du natürlich recht.
    Ergebnis bleibt aber gleich - Die Verstellmöglichkeit ist dahin und Du darfst so nen wunderschönen Schrieb mit Dir mitführen, wo das nochmal extra beschrieben wird.


    BG