Hat jemand in Österreich das KW Clubsport mit Stützlagern eingetragen??
Ich habe im Frühjahr unserem Tüv Heini das DE Gutachten vorbei gebracht zum abklären ob es eintragbar ist, er ja kein Problem. Fakt ist
der Idiot wusste nicht was Stützlager sind und meinte jetzt ja verstellbare Domlager sind nicht eintragbar in Österreich als ich mit dem Evo beim Tüv vorfuhr. :down:
Hat jemand in Ö das KW Clubsport mit DOmlager eingetragen?
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Zitat
Original von alex_RS
Hat jemand in Österreich das KW Clubsport mit Stützlagern eingetragen??
Ich habe im Frühjahr unserem Tüv Heini das DE Gutachten vorbei gebracht zum abklären ob es eintragbar ist, er ja kein Problem. Fakt ist
der Idiot wusste nicht was Stützlager sind und meinte jetzt ja verstellbare Domlager sind nicht eintragbar in Österreich als ich mit dem Evo beim Tüv vorfuhr. :down:Wieso denn,die sind doch im Gutachten mit drin,vom Tüv geprüft und das Gutachten wird in Ö anerkannt.....
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Zitat
Original von evolutionVI
Wieso denn,die sind doch im Gutachten mit drin,vom Tüv geprüft und das Gutachten wird in Ö anerkannt.....
Ja genau so sehe ich da sauch, nur sagt mir der Prüfer Domlager verstellbar wäre in Ö nicht erlaubt und in DE eben schon.
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und genau darum ist das Fahrwerk in Österreich nicht typisierbar .. aber es ist möglich, über umwege 8o
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ja ich denk ich weiss was du meinst luk,aber ich hab nen 56er am Evo und habe unsere 4 Tüvs als auswahl bekommen ich glaube nicht das ich da nach Tirol fahren kann das machen lassen
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Geht auch nicht im Tirol. Kannst knicken
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Zitat
Original von luk#
Geht auch nicht im Tirol. Kannst knickenna toll.... dann kann ich nur schauen ob das FW die gleichen Nummern hat wie das ohne Lager und die Lager oben mit ner Abdeckung "verstecken".
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Das Teilegutachten für Dein fahrwerk beinhaltet u.a. den Hinweis auf die Rahmenrichtlinie 70/156/EWG: das bedeutet die gleiche Anwendungsvorschrift für alle EU-Länder.
Falls Du das vollständige Gutachten aus 2009 nicht vorliegen hast: ich sende es Dir sofort! -
Servus,
Bzgl. Eintragung von FW mit Domlagern: Das Dilemma an der Sache ist, dass der ÖS TÜV die Verstellmöglichkeit nicht akzeptiert, wie schon zuvir beschrieben. D.h. bei FW begonnen: z.B.: Abrissschrauben ins Gewinde. Add DL: Einstellen und verschweißen... so die Aussage, wie man sich vorstellen konnte, eine Möglichkeit zu sehen.
Klartext: Der eigentliche Vorteil von den Teilen geht komplett verloren.Soweit die Erfahrung meinerseits.
BG
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Selbstherrlichkeit und Ignoranz sind offenbar nicht nur ein typisch deutsches Phänomen bei Personen, die behördliche oder behördenähnliche Vorgänge ausführen.
Deshalb hat der Gesetzgeber in Brüssel gewisse Regeln eingeführt, die auch für diese Herrschaften gelten.
Ich würde denen das so nicht durchgehen lassen, sondern aktiv zur Rechtspflege in Österreich beitragen durch Beauftragung eines Anwaltes...
und immer persönlich verklagen, niemals die Organisation, hinter der sich solche Früchtchen stets zu verstecken versuchen!In vielen Fällen reicht bereits die Ankündigung eines solchen gegen die Person gerichteten Verfahrens aus, um die Dinge wieder ins Lot zu bringen.
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Ich habe das Gutachten von der KW Hompage runter geladen.
Ja so ne rechtliche Sache dauert dann eben ewig und ich würde schon gern irgendwann wieder fahren -
Fahr in die Steiermark typisieren. Da ist viel mehr möglich als in anderen Bundesländern (z.b. Fahrwerk ohne Gutachten eintragen)
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So jetzt mal Butter bei de Fisch! (oder wie auch immer)
Typisierungen in einem anderen Bundesland sind von unserem TÜV wo das Fahrzeug angemeldet ist nicht gerne gesehen.
Defakto haben diese sogar die möglichkeit diese Typisierungen aufzuheben - löschen.Das heisst, er geht nach Steiermark die Domlager eintragen, kommt dann zurück nach VBLG und meldet das Auto wieder an. Bekommt dann einen §56 und muss zum TÜV VLBG. Dieser sagt, nein, Domlager verstellbar ist nicht legal, so sind diese nicht legal und die Eintragung kann aufgehoben werden.
Also, ist dies alles mit vorsicht zu genießen.
Einziger Weg der hilft ist das Ganze über einen Ziviltechniker aus Vorarlberg zu machen, via Einzelabnahme, Erstellung von diversen Gutachten sowie Unbedenklichkeits-Erklärungen.
So schaut es aus und nicht anderst und ich spreche da mittlerweile aus Erfahrung!
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Da hast du recht Luk, ich werde schauen wenn die Nummern vom FW ident sind mit und ohne stützlager gehe ich zu nem anderen Tüv und werde mir oben eine Abdeckung fertigen oder eine Domstrebe oder ähnliches damit mann die Lager nicht sieht. Wird die einzige Möglichkeit sein.
Es gibt ja keine möglichkeit die lager einfach ausbauen für den tüv oder?
da fehlt ja dann was bzw müsste mann das FW wohl zerlegen nehm ich an. Ist ja echt zum brüllen mit unseren sch... Gesetzen. -
Wenn man die EU-Gesetze, welche auch in Ö gelten dürften, und auch noch das ganze Pamphlet (oder wie man das schreibt) von KW den Leuten unter die Nase hält, müssen die doch auch begreifen, daß sie schon auf dem Holzweg sind. Die können doch nicht einfach Gesetze nicht anerkennen nur weil die zu faul sind sich damit zu beschäftigen! Oder sehe ich das falsch?
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Zitat
Original von Shotokan
Wenn man die EU-Gesetze, welche auch in Ö gelten dürften, und auch noch das ganze Pamphlet (oder wie man das schreibt) von KW den Leuten unter die Nase hält, müssen die doch auch begreifen, daß sie schon auf dem Holzweg sind. Die können doch nicht einfach Gesetze nicht anerkennen nur weil die zu faul sind sich damit zu beschäftigen! Oder sehe ich das falsch?Man merkt, Du bist nicht aus Österreich...
Leider sind wir in der Hinsicht ein sehr zurückgebliebenes Land... :down: -
Solange Ihr Euch derartiges bieten lasst, werdet Ihr nie wirkliche Europäer werden...
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Jedes Land hat seine eigenen Gesetze....ein Gutachter muss nichts eintragen,egal wieviele Gutachten ihr ihm vorlegt...er kann,muss aber nicht.
Österreich ist Österreich und Deutschland ist Deutschland...
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Mit welchem Gutachten warst du beim TÜV? (Link bitte)
Verstellbare Domlager sind sehr wohl eintragbar, sogar zB HKS, auch im heiligen Land Tirol, und Abreißschrauben gehen nicht in das FW, sondern werden mit den "neuen" Abreißringen typisiert (Laschen).
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Zitat
Abreißschrauben gehen nicht in das FW, sondern werden mit den "neuen" Abreißringen typisiert (Laschen).
- mein Fehler, hast Du natürlich recht.
Ergebnis bleibt aber gleich - Die Verstellmöglichkeit ist dahin und Du darfst so nen wunderschönen Schrieb mit Dir mitführen, wo das nochmal extra beschrieben wird.BG