wo darf man das vordere Kennzeichen anbauen?

  • Hi,


    Also ich hab auch schon ne Busse kassierte, weil ich das vordere Schild nicht monitert habe! Ergibt dan bei uns in der Schweiz 40.- :rolleyes: und zusätzlich musste ich innerhalb von zwei Wochen, vorführen das dass Schild montiert wurde!



    Zitat

    Original von stelios 8


    @ hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
    :D :D :D
    http://www.youtube.com/watch?v=CcGqcQb3wB0


    Hehe, nizze... Ein must to have ding :lol:




    greetz Sascha

  • Es gibt doch da auch eine Vorrichtung für das vordere Nummernschild, die bei ca. 80km/h nach oben klappt... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von AMacG
    Auch Prüfer müssen sich an die Gesetze halten. Und auch die genehmigen manchmal schlichtweg falsch.
    Die StVZO regelt diese Rechte nicht mehr.


    Das ist klar, nur wenn z.B. Bauartbedingt nix anderes möglich ist können auch Ausnahmeregelungen getroffen und eingetragen werden sofern es nicht schon bei der Typengenehmigung passier ist.

    "I've done this a thousand times before and no-ones been hurt......much!"

  • Trotzdem glaube ich nicht, dass es möglich ist, ein Kennzeichen auf die Motorhaube zu kleben. Falls doch, würde mich das mehr als sehr erstaunen. 8o

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  • Aber wie gesagt: Ausnahmeregelung für Motorsport!



    Für manche Sportwagen und Supersportwagen gibts aber bereits bei der Typengenehmigung beim KBA Ausnahmeregelungen, z.b. dass das Kennzeichen kleiner sein darf und/oder flacher und tiefer angebracht wird als in dem genannten StVZO-Paragraphen vorgeschrieben, da nicht anderst möglich.


    Versuch z.B. mal an nem Ferrari Enzo vorn ein Kennzeichen in normaler Größe (Plakatwand) anzubringen ohne dass man ein komplettes Gestell dafür bauen müsste oder das ding sofort abreißt...
    Habe bisher einen in D gesehen - vorderes Kennzeichen lag hinter der Scheibe, vorn gibts da einfach keine Möglichkeit eins zu befestigen und Aufkleber kann man wohl bei einem dermaßen seltenen und teuren Fahrzeug nicht verlangen.

    "I've done this a thousand times before and no-ones been hurt......much!"

    Einmal editiert, zuletzt von r4pt0r ()

  • Na gut, war mir so nicht bekannt, muss ich sagen. Hätte nicht gedacht, dass die so am öff. Str.verkehr teilnehmen dürfen. Interessant!
    Enzo hat tatsächlich das Kennzeichen meist hinter der Scheibe liegen. Habe es aber auch schon gesehen, dass es mittig vorn unten am "Stoßfänger" angebracht war. Sieht bescheuert aus!

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  • Zitat

    Original von AMacG
    Na gut, war mir so nicht bekannt, muss ich sagen. Hätte nicht gedacht, dass die so am öff. Str.verkehr teilnehmen dürfen. Interessant!
    Enzo hat tatsächlich das Kennzeichen meist hinter der Scheibe liegen. Habe es aber auch schon gesehen, dass es mittig vorn unten am "Stoßfänger" angebracht war. Sieht bescheuert aus!


    Enzo:
    Oder eben auch geklebt!


    r4ptor:
    Wie wird denn bei der Zulassung entschieden, dass es sich bei einem Auto um ein Fahrzeug für Rennen handelt?

  • AMacG:
    Sieht nicht nur blöd aus sondern ist auch hundsgefährlich! Da liegt nämlich der mittlere Lufteinlass der über einen Kanal die Luft am Unterboden entlang zum Diffusor leitet. Dabei werden durch den "ground-effekt" und den Diffusor hinten Abtriebskräfte erzeugt die dann wegfallen!!



    Infinity:
    Ganz einfach: die Fahrzeuge sind einzig und allein für den Rallyebetrieb aufgebaut und werden (fast) nur auf Verbindungsetappen auf öffentlichen Straßen bewegt und ansonsten stehen sie auf nem Hänger. Da kanns dann eben schon mal ne Ausnahmeregelung geben, erst recht wenn diese Firma schon etliche dutzend Fahrzeuge aufgebaut und zugelassen hat.
    Natürlich wird da nicht jeder Privatmann der sich ein Auto aufbaut auch gleich sowas genehmigt bekommen...

    "I've done this a thousand times before and no-ones been hurt......much!"

  • Zitat

    Original von AMacG
    Na gut, war mir so nicht bekannt, muss ich sagen. Hätte nicht gedacht, dass die so am öff. Str.verkehr teilnehmen dürfen. Interessant!


    An einem meiner Autos habe ich mangels Halterung problemlos ein Klebekennzeichen für die Motorhaube erhalten. Das einzige, was vor der Erteilung nötig war, war eine Begutachtung durch den TÜV, der bestätigen mußte, daß jede nachträglich abgebaute Kennzeichenhalterung eine Verletzungsgefahr für Fußgänger darstellt.

    25 Jahre Nordschleife mit 3.500+ Runden
    und sauschnell auf 235ern und ohne Schwuchtel-Hightech.
    Bekennender Evo-im-Winter-Benutzer.


  • Zitat

    Original von Blackbyrd
    ...war eine Begutachtung durch den TÜV, der bestätigen mußte, daß jede nachträglich abgebaute Kennzeichenhalterung eine Verletzungsgefahr für Fußgänger darstellt.


    Hä? Versteh ich nicht.


    Dass es für die Fahrten zwischen den Etappen Ausnahmen gibt, war mir bekannt, aber die Allgemeingültigkeit nicht. Na gut.

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  • Auch ein Enzo muss sein Kennzeichen vorne befestigen,da gibt es keine Ausnahme,aber ganz ehrlich,welcher Polizist traut sich nen Enzo anzuhalten :lol:


    Richtig,keiner ;)


    Wo kein Kläger,da kein Beklagter ;)


    Außerdem,Kennzeichen schlecht lesbar angebracht kostet 5€.


    Kennzeichen nicht angebracht(also von vorne kein Kennzeichen zu sehen) kostet mehr,ist eine Ordnungswidirgkeit oder sogar Strafetat und bringt Punkte.


    Unterscheidung: Wenn von vorne ein Kennzeichen zu erkennen ist,egal ob schlecht lesbar,verdreckt oder hinter der Scheibe liegend,muss zwangsweise die 5€ regel angewendet werden,da es vorhanden ist.


    MFG
    Alex


    PS: Jeder Hausfrauen Peugeot 206 ist illegal,da keine 20cm zur Unterkante des Kennzeichens ;)


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:



  • Aber ich kenne jemanden die bekam es echt genehmigt, die hatte nen Alfa Romeo und da bekam sie ein Aufklebe-Nummerschild.
    Sah aber auch etwas komisch aus das Ding auf der Kühlerhaube. :lol:

  • Und da die Straftat immer die höher wertige Tat ist, wied diese auch zuerst herangezogen.


    P.S.: Ein Kennzeichen, was nicht den Vorschriften entspricht, und dazu zählt auch die Anbringung, erbringt ein Verwarngeld von 10,-€. Dies aber auch nur, wenn die Straftat keinen Bestand hat.

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  • Zitat

    Original von AMacG


    P.S.: Ein Kennzeichen, was nicht den Vorschriften entspricht, und dazu zählt auch die Anbringung, erbringt ein Verwarngeld von 10,-€. Dies aber auch nur, wenn die Straftat keinen Bestand hat.


    Ich habe die letzten 4 mal 5€ bezahlt :lol:


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Haste eben Glück gehabt, mein Guter! ;)

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