Zum Thema Zulassung:
Jede natürliche oder juristische Person, egal welcher Nationalität oder Staatsbürgerschaft, kann in Dtl. ein Fahrzeug zulassen, wenn ein durch Meldebestätigung nachgewiesener Wohnsitz in Dtl. existiert.
Wer darüberhinaus Halter, Nutzer, Eigentümer, Versicherungsnehmer, Wagenputzer, Getriebesandwechsler oder Reifenaußendrucküberprüfer ist, spielt für das Zulassungsverfahren an sich nicht die bedeutende Rolle. (Aber sicher an anderer Stelle)