Recht und Gesetz

  • Zum Thema Zulassung:


    Jede natürliche oder juristische Person, egal welcher Nationalität oder Staatsbürgerschaft, kann in Dtl. ein Fahrzeug zulassen, wenn ein durch Meldebestätigung nachgewiesener Wohnsitz in Dtl. existiert.
    Wer darüberhinaus Halter, Nutzer, Eigentümer, Versicherungsnehmer, Wagenputzer, Getriebesandwechsler oder Reifenaußendrucküberprüfer ist, spielt für das Zulassungsverfahren an sich nicht die bedeutende Rolle. (Aber sicher an anderer Stelle)

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.

  • Mahlzeit zusammen,


    nach gründlichem Studium der letzten Beiträge zu DIESEM Fred möchte ich mal die Frage in den Raum stellen, was die Polizei denn nun wirklich in Kontrollen machen darf und was nicht.
    Gerade die letzten Beiträge von Evoist und dominofx lassen mich vermuten, das die Herrschaften von der Rennleitung eben nicht immer genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.
    Um also im Zweifelsfall gut parieren zu können, würde mich doch mal interessieren, wann sich ein Polizist zu weit aus dem Fenster lehnt. Wann und nur unter welchen Bedingungen darf er die Karre beschlagnahmen, wann stillegen, wann kann man ihm mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen und auf welches Fehlverhalten kann man ihn hinweisen, ohne sich selbst zu weit aus dem Fenster zu lehnen?
    Ich hätte z.B. an Stelle von dominofx spätestens nach der Androhung mit dem Tuningspezialisten klein bei gegeben ( zumal ich außerdem immer noch glaube, das man parkt, sobald man das Auto verlässt, nur mal so am Rande.) und das Schwarzgeld für die Kaffeekasse gelöhnt.
    Und an evoist gerichtet, würde mich mal sehr interessieren, wie das mit der Beschlagnahme von sich ging (gerne auch per PN).
    Ich habe zwar noch keine negativen Erfahrungen gemacht, aber das muß ja nicht immer so bleiben. Und für den Fall würde ich sehr gerne paragraphenfest sein.


    Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten !


    Gruß Markus

  • klar hat er geparkt..


    Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

  • Wenn er sein Fahrzeug unter drei min. wieder wegfährt egal ob verlassen oder nicht ist es halten.

    Achtung ! Manche Fahrzeughersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus.Sie haben vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. :D

  • Das ist Schwachsinn.. es ist definitiv parken


    Was ist parken?


    Wenn deine Aussage stimmt müssen unbedingt die Gesetzestexte geändert werden...

  • Ich sehe in dem Link kein Radarstörer, sondern "nur" einen Laser Jammer. funktioniert also nur bei Laserpistolen. Die Teile senden Laserstrahlen nach vorne aus, sodaß die Laserpistole keine genaue Frequenz des rückstrahlenden Laser messen kann und damit ist das Verfahren der Dopplerfrequenz hinfällig. Die Frage ist nur, reichen die Störlaser aus um die eigentliche Frequenz zu ändern? Es würde reichen, wenn der Hersteller die Frequenz ändert und eine genügend großer Abstand zwischen dem Frequenzband der Laserpistole und des Störlasers liegt.


    So mal meine Gedanken dazu...

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Es ist kein Radarstörer - wird aber dennoch im Gesetz erfasst.


    Zitat

    §23 StVO
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

  • Könnte jetzt bitte noch jemand erläutern was die Polizei nun darf und was unsereins darf?
    Mich persönlich ärgert schon deren Formulierung "Allgemeine Verkehrskontrolle", da ich genau weiß die wollen nur abkassieren :down:

  • So jetzt mal klar text die Polizisten dürfen alles !!! Es ist leider so egal ob alles eingetragen ist oder nicht sie beschlagnahmen dein auto ab zur Polizei-verwahrstelle und ärger ohne ende ich glaube so passiert einem von uns im Forum.Bouana war es glaube ich.Mir drohte ein Beamter damit das er das Auto sofort abschleppen lässt wenn ich ihn weiter verarsche da habe ich das Auto 20min vorher vom Händler geholt neu und jungfreulich,das typische halt von wegen heckflügel bremsen blabla. Ich sagte ihm das der wagen so vom band rollt und ich ihn gerade gekauft habe !!!!! das war die verarsche !!!!!


    So und nun der text von einem Anwalt der mir damals die sachlage erklärt hat auch wenn ich im Recht bin habe ich viel Ärger und Geld kostet das ganze auch und zwar nicht wennig auch wenn das Auto in ordnung ist !!! Ich muss dann klagen und beweisen das alles so in ordnung war und der Polizist total willkürlich gehandelt hat.Es ist manchmal nicht schlecht mal die Fresse zu halten und einen bückling zu machen.

  • Zitat

    Original von evo86
    Ich würde gerne wissen ob das Ding hier legal ist


    http://www.amsperformance.com/…x-treme-laser-jammer.html


    Ist ja kein Radarwarngerät sondern ein Radarstörgerät.
    Ich hab leider keine Ahnung in welchem Gesetz ich da suchen muss um was raus zu finden.


    wenn Sie dich damit anhalten wirds richtig teuer,
    weil du einen eigenen Sender hast für den du keine Lizenz hast zum Senden auf dieser Frequenz. (Piratensender als Bsp.)
    Glaub da fangen die Strafen bei 10.000€ aufwärts an.

  • Zitat

    Original von Darwin
    Könnte jetzt bitte noch jemand erläutern was die Polizei nun darf und was unsereins darf?


    Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt sondern findet sich in den Polizeiaufgaben-Gesetzen (PAG) der jeweiligen Länder.
    Hier findet ihr das PAG für Bayern.



    Zitat

    Original von §36 StVO
    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


    Hierbei ist zu beachten, dass nur Anweisungen zu befolgen sind, die sich auf das Anhalten und die unmittelbare Kontrolle beziehen. Das heisst: Aushändigen der Papiere, Zeigen von Verbandskasten und Warndreieck, Betätigung der Beleuchtung zu Überprüfungszwecken, ... Alles weitere wie Durchsuchung, Beschlagnahme, ... regelt das PAG.

  • Sorry PAG hin oder her schau dir mal an was sich die Polizei mittlerweilen erlaubt!! Papier ist geduldig.Wieso ist denn der ruf der Polizei so sch***** sie sind selber dran schuld das es Bürger gibt die sie nicht mehr mögen und egal wenn du in ganz Deutschland fragen tust die meissten mögen die Polizei einfach nicht weil sie schlechte erfahrungen gemacht haben.

  • Ich kram den alten Thread raus, da in einem anderen Fragen aufkamen und der hier nun schon einmal existiert. Da können wir den doch auch nutzen.


    Parken


    Gesetz: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.


    Die Frage nach der Zeit ist die geringere, da sie festgelegt ist und fertig. Allerdings wird zumeist Toleranz bis ca. 10min geübt.


    Anders sieht das schon mit dem Begriff des Verlassens aus: Wann ist das der Fall? Reicht es, einen Fuß rauszuhängen, sich danebenzustellen, davor, dahinter oder sich auf die Ladefläche eines LKW zu setzen..?
    Der Begriff des Verlassens unterliegt durchaus gewisser Auslegung. Festgelegt ist, dass zum Verlassen der "Gewahrsamsbereich des Fahrzeugs" verlassen sein muss, d.h. es kann nicht mehr auf dieses eingewirkt werden, um es z.B. aus einer Gefahrenzone befördern zu können, so es denn dringend nötig sei.


    Nun gibt es schon Entscheidungen, denen man durchaus mit Kopfschütteln entgegnen kann. Z.B. hat man sein Fahrzeug noch nicht verlassen, wenn es vor einem Gebäude steht und man sich im Gebäude befindet und zwar in der Art, als dass man sein Auto immer im Blick haben kann und somit ja in der theoretischen Lage ist, darauf einzuwirken, indem man sich fix wieder zum Fahrzeug begeben kann. (Ich denke allerdings, sich im 20. Stockwerk zu befinden, wird dann auch beim letzten Richter für Kopfschütteln seinerseits sorgen...)
    Auch hat man sein Fahrzeug noch nicht verlassen, wenn man sich 20m daneben befindet. Man kann ja jederzeit... u.s.w. Der akzeptierte Abstand ist allerdings nicht klar definiert, so dass es jedesmal ein Streitpunkt wäre.

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.