AYC-Pumpe defekt - CarGarantie

  • Hallo zusammen,


    in meinem Fahrzeug steht seit ca. 2 Monaten "Allradprobleme - Werkstatt aufsuchen".


    Laut meinem Autohaus ist die AYC-Pumpe defekt. Soweit nicht so schlimm dachte ich, da ich eine Anschlussgarantie von "CarGarantie" abgeschlossen hatte, die angeblich alles übernehmen im Schadensfall.


    Ich habe mir diese Ablehnung der CarGarantie auch schriftlich geben lassen... (Siehe Anhang!)


    Nun meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrung, ob es Sinn macht dagegen rechtlich vorzugehen? In älteren Forumsbeiträgen habe ich erfahren, dass die AYC-Pumpe damals übernommen wurde...warum jetzt nicht mehr?!
    siehe:
    1. [Info] Mitsubishi Real Garant Anschlussgarantie und AYC Pumpe
    2. CarGarantie


    Ich hoffe ihr könnt mir Weiterhelfen bzw. einen Tipp geben, als diese Pumpe auszutauschen (laut Autohaus kostet der Einbau und Austausch rund 3000€).


    Viele Grüße,
    oalexxx

  • War das eine Anschlussgarantie, oder gab's die beim Kauf dazu?


    Falls der Kauf noch keine 6 Monate her ist, hast du gute Karten, dass die (das Autohaus) das übernehmen müssen, dann brauch dich die Antwort der CarGarantie nicht zu jucken.

  • Ladepumpe ASR ist ja auch ein toller Begriff.


    Ich denke nicht das die wissen was eine ACD-Pumpe ist.


    Mal dort angerufen und nachgefragt? Auch mal auf die Kostenübernahme der bereits ausgetauschten Pumpen hinweisen.


    Ansonsten Anwalt.

  • Hallo zusammen,


    danke für die vielen Antworten :)


    Deadstorm: Bei der Garantie handelt es sich um eine Anschlussgarantie (habe hierfür 589,00 € gezahlt für 12 Monate -> direkt über das Autohaus). Auto habe ich bereits im Juni 2013 bei eben diesem Autohaus gekauft.


    Crusty: Habe im Anhang das Schreiben meiner "CarGarantie" angehängt, das ich damals ausgehändigt bekommen habe... Ich kann mir leider nicht erklären warum die CarGarantie hier nicht einspringt :( Mein Auto steht übrigens bei ca. 75.000km ;)


    Ich hoffe ihr könnt mir noch Tipps geben!


    Viele Grüße,
    oalexxx

  • Mir liegen die die Garantiebedingungen der CG in der Version D2001 im original vor.


    Hier steht deutlich das:


    Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (z.B. ASR, ASC, EDS, 4Matic): Drehzahlsensoren, Radlager,
    Radnaben, eletronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe;


    von der Garantie umfasst sind!

  • Zunächst mal der folgende Hinweis:
    In deinem Schreiben steht das Ladepumpen (ASR) nicht übernommen werden. In den Bedingungen steht aber: Ladepumpen Antriebsschlupfregelung werden übernommen.
    Die Formulierung "nicht im vereinbarten Umfang" ist lustig, weil es ab von dem geposteten Dokument ja nichts gibt was das regeln könnte. - Darauf würde ich in der Diskussion erstmal beharren.


    Bei meinem ersten Xer hab ich den Verkäufer angewiesen, zu Prüfen ob die Pumpe mit abgedeckt ist. Da hieß es: Kategorie Kraftübertragunswellen / Unterpunkt Hydraulikeinheit würde das wiederspiegeln.
    Ich sehe zu das ich heute abend die Dinger von beiden Xern rauskrame. Sonst hab ich dazu wirklich nichts schriftlich, es gab nach dem Tausch auch nur eine Rechnung über das Hydrauliköl, welches in der Tat nicht von der Garantie getragen wird.


    Edit: Garantiebestimmenungen hinzugefügt

  • Bei mir wurde die AYC-Pumpe erste vor 3 Wochen getauscht, auch über die Garantie Verlängerung von Mitsubishi.
    Hab aber leider nichts in Hand, da hat sich mein Autohaus um alles gekümmert.
    Die haben aber hingeschrieben AYC Hydraulikeinheit defekt.