Garantie bei getunten Evo's!?!

  • Hallo Forum's Mitglieder,
    ich spiele mit dem Gedanken meinen Evo zu verkaufen. Da der Wagen über eine große Leistungssteigerung auf ca. + 400PS verfügt und mit bis zu 2 Bar Ladedruck betrieben wird würde ich gerne wissen wie das mit der Garantie bei einem Privatverkauf funktioniert. Hab schon gehört das manche Holzpfosten sich solche Auto's kaufen und wenn dann mal was ist, ist das Gejammere groß :rolleyes:
    Mir selber war das natürlich bewusst als ich den Evo damals kaufte, Evo ist Leistungsgesteigert also muss ich damit rechnen das jederzeit was kaputt gehen kann.
    Wir hier im Forum sind uns ja alle im klaren das bei unseren Sportgeräten jederzeit Defekte auftreten könnten, erst recht wenn getunt wird! Egal ob Kupplung, Motor , Lader etc. mehr Leistung bedeutet ja auch mehr Verschleiss! Was gibt es da für Erfahrungswerte? Muss ich das im Kaufvertrag vermerken das der Wagen getunt ist? Was würdet ihr machen?


    Danke :thumbup:

  • Ich würde es doch im Kaufvertrag schreiben ,"da es ein Privatverkauf ist ,wird das Fahrzeug ohne Garantie verkauft" istja nur eine Zeile und hast dann etwas in der Hand sollte doch mal was sein :S

  • Meine letzten Autos habe ich alle als Motorsportfahrzeuge ohne Garantie und Strassenzulassung verkauft :D Natürlich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.


    Wenn sonst der Käufer mit dem Auto auf dem Heimweg jemanden anfährt und sagt,dass er von der Leistungssteigerung nichts wusste,sitzt du schnell mit im Boot.


    Gesendet von meinem GALAXY S4

  • Vielleicht eine kürzestmögliche Erklärung, wie das formaljuristisch geregelt ist:


    Gewährleistung und Garantie sind völlig unterschiedliche Dinge, uns interessiert als Privatverkäufer nur die Gewährleistung, und die ist gesetzlich geregelt.


    Das Fahrzeug muss so sein, wie es der Verkäufer zugesichert hat. Und wenn man ein Fahrzeug verkauft, welches in technischer Hinsicht von der Serie abweicht, so sollte das Vertragsbestandteil sein. Und man schließt jede Gewährleistung schriftlich (!) aus ( Vertragsfreiheit).

    Gruß, Ayke

    shop@evoservice.de      

    www.evoservice.de


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  • ...also besser vermerken das eine Leistungssteigerung durchgeführt wurde! Richtig?


    Auf alle Fälle, da sonst jeder Schaden auf die verschwiegene Leistungssteigerung zurückzuführen ist und demzufolge der ursprüngliche Besitzer dafür aufkommen muss.


    Alles klar erwähnen und ohne weitere Garantieansprüche verkaufen. Oder originaler Rückbau wie auch das Mapping auf originale Leistung anpassen und die Tuningteile einzeln verkaufen.

  • Richtisch! :D
    Aber ein sehr guter Thread! Da ja vermutlich ca. 95% aller Evo's hier, was die Leistung angeht, nicht Serie sind. Früher oder später muss man sich damit auseinandersetzen wenn man sein Schätzchen verkaufen möchte...



    Bezüglich der Garantie und Gewährleistung bei getunten Auto's usw.
    Kauf Dir mal einen neuen Porsche 911 Turbo mit voller Werksgarantie, danach lässt Du schön vom Tuner X den Ladedruck erhöhen, so das die Kiste richtig Leistung hat. Wenn Dir dann am nächsten Tag der Motor um die Ohren fliegt, gehst zum Porsche Autohaus und fragst mal ob die den Schaden tragen! :D
    Die lachen dich aus ... hab schon gehört, dss alleine die Änderung einer Auspuffanlage oder eines Sportluftfilters die Garantieleistung verweigert werden kann!
    Bei Privatverkauf gibt es sowieso keine Garantie oder Gewährleistung und schon garnicht wenn der Wagen nicht der Serie entspricht!
    Wenn sich jemand einen umgebauten Evo kauft, dann muss derjenige damit rechnen das jederzeit Schäden auftreten können! Alles andere ist naiv und dumm ! Im nachhinein dann Forderungen an den Vorbesitzer zu stellen sind lächerlich. Dann war es definitiv die falsche Wahl und er hätte sich für nen 90 PS Golf entscheiden sollen!
    So wie Michael schon schrieb , als Motorsport- oder Bastlerfahrzeug mit Angabe das die PS nicht der Serie entsprechen verkaufen! :thumbup:


  • (...)


    Alles klar erwähnen und ohne weitere Garantieansprüche verkaufen. Oder originaler Rückbau wie auch das Mapping auf originale Leistung anpassen und die Tuningteile einzeln verkaufen.

    Gefährlich: Wenn Du den Wagen zurückrüstest, dann musst Du trotzdem im Kaufvertrag festhalten, dass (und auch wie) er leistungsgesteigert gewesen ist.
    Solltest Du es verschweigen, ein Schaden entstehen und dann die Leistungssteigerung herauskommen, dann kannst Du haftbar gemacht werden!


    Wie weiter oben einige geschrieben haben: Halte alle (!) Änderungen am Fz im Kaufvertrag fest und bestehe auf den Passus "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" oder ähnlich.

  • Genau und wer meint sein Auto schnell verkaufen zu müssen,weil es bald hops geht,kann in den Kaufvertrag reinschreiben was er will. Sollte rauskommen, dass sich der Schaden schon angekündigt hat,aber absichtlich verschwiegen wurde,dann ist das arglistige Täuschung und der Verkäufer kommt für den Schaden auf oder muss das Auto sogar zuzüglich aller entstandenden Kosten zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. :D

  • Gefährlich: Wenn Du den Wagen zurückrüstest, dann musst Du trotzdem im Kaufvertrag festhalten, dass (und auch wie) er leistungsgesteigert gewesen ist.
    Solltest Du es verschweigen, ein Schaden entstehen und dann die Leistungssteigerung herauskommen, dann kannst Du haftbar gemacht werden!


    Wie weiter oben einige geschrieben haben: Halte alle (!) Änderungen am Fz im Kaufvertrag fest und bestehe auf den Passus "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" oder ähnlich.

    Klar, doch so wird es das Ganze für den Käufer schwer sein es nachweisen zu können. Bei uns in der Schweiz wird dir kein Tuner sagen, dass er dein Fahrzeug gemappt hat, da die Konsequenzen für den Händler enorm sind. Ansprüche auf was mal eventuell gewesen ist, ist sehr schwer..

  • Richtig, es dürfte schwer nachzuweisen sein. Man wägt aber einen geringeren Erlös beim Verkauf gegen eine Haftung bis zum Austauschmotor inkl. Anzeige wegen Betrugs ab.


    Bei meinem aktuellen Auto ist es fast unmöglich einer Markenwerkstatt gegenüber ein zurückgerüstetes Tuning zu verbergen, da alle möglichen Messwerte der Motorüberwachung (z.B. Lambdawerte) auch in mehreren anderen Steuergeräten hinterlegt werden.

  • Ich persönlich habe immer alle Teile aufgeführt die nicht eingetragen sind oder die keine Zulassung haben.
    Beispielsweise Rennkats, ECOTek oder solche Beisiele als Schlagwörter, denn dann kann der Käufer hinterher nicht sagen er wusste nicht das ein metallkat verbaut ist oder ähnliches (auch wenn es ihm rechtlich nichts nützt).


    Leistungssteigerungen etc. immer mit angeben.

  • Ich persönlich habe immer alle Teile aufgeführt die nicht eingetragen sind oder die keine Zulassung haben.
    Beispielsweise Rennkats, ECOTek oder solche Beisiele als Schlagwörter, denn dann kann der Käufer hinterher nicht sagen er wusste nicht das ein metallkat verbaut ist oder ähnliches (auch wenn es ihm rechtlich nichts nützt).


    Leistungssteigerungen etc. immer mit angeben.


    :! :! :!

  • Zitat

    Genau und wer meint sein Auto schnell verkaufen zu müssen,weil es bald hops geht,kann in den Kaufvertrag reinschreiben was er will. Sollte rauskommen, dass sich der Schaden schon angekündigt hat,aber absichtlich verschwiegen wurde,dann ist das arglistige Täuschung und der Verkäufer kommt für den Schaden auf oder muss das Auto sogar zuzüglich aller entstandenden Kosten zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. :D

    Das, denke ich wird sehr schwierig bis gar nicht rauszufinden sein, ob ein Schaden schon vorhanden war. Du weist ja nie wie der neue Besitzer mit dem Wagen umgeht und Schäden bei einem aufgeladenem Turbomotor sind schnell da...
    Sowas merkt man ja schon an einer Probefahrt ob das Auto ok ist, keine ungewöhnlichen Geräusche, keine Rauchentwicklung, Leistung passt , Getriebe schaltet sich gut usw.