[Info] Mitsubishi Real Garant Anschlussgarantie und AYC Pumpe

  • Hi Leute,


    Diese Zeilen sind besonders für EVO X Fahrer aus Österreich die sich überlegen eine Anschlussgarantie zu kaufen.


    Da sich meine Garantiezeit mit Jänner 2013 dem Ende nähert war ich diese Woche in Kontakt mit dem Österreichischen Importeur um herauszufinden mit welchen Konditionen eine Garantieverlängerung möglich wäre. 700 € für 24 Monate klang fair - das heißt 2 Jahre keine Gedanken an überteuerte Ersatzteile und Werkstattkosten verschwenden - toll!


    Da kam mir die AYC Pumpe in den Kopf - 3000 € - das wäre ja toll wenn die dadurch gedeckt werden würden. Also nochmal per Mail angefragt - prompt kam die Antwort retour: Nach Absprache mit der Real Garant Versicherung wird die AYC Pumpe der EVO's NICHT ABGEDECKT.


    Find ich ehrlich gesagt mehr als Schade - der Rest ist speziell für mich der den Evo mehr als Alltags-Spaß-Auto zum in-die-Arbeit-fahren verwendet nicht wirklich intressant.


    Wie auch immer - vielleicht intressierts den einen oder anderen :) Hab noch die Garantiebestimmung der Anschlussversicherung angehängt!


    Grüsse!
    Patrick

  • Ich hab das Ding mal grob überflogen. Ich kann da nix herauslesen, warum die Pumpe NICHT mitversichert wird.
    Diese gehört zum Allradsystem und Punkt. Genausogut können die auch sagen, daß die Kraftstoffpumpe nicht mitversichert wird oder der Kolben Nummer 1.

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Sehr geehrter Herr TwinCam (Name von der Redaktion geändert :) ),


    nach Rücksprache mit der Real Garant wurde uns mitgeteilt, dass die AYC Pumpe nicht von der Anschlussgarantie gedeckt ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ing. XXX
    DENZEL Autoimport GmbH
    Mitsubishi Kundendienst



    Ich finde es auch merkwürdig :(

  • Die Aussage ist ja schön und gut, aber wo bitte steht das in dem Vertrag den Du ja unterschreibst? Da lese ich gor nix heraus. Die können sich doch nicht das Zeug raussuchen was garantiert nie kaputt geht....

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Denzel scheint eh nicht wirklich beliebt zu sein.


    CarGarantie hier in Deutschland übernimmt die Pumpe, selbst schon praktiziert.
    Falls Sie sich weigern würden, würde 4-6 Wochen später eben irgendwas anderes teures Kaputt gehen ;)


    Bis jetzt ging es aber immer so


  • Keine Garantie besteht für:


    a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind;


    b) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel,


    Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel;


    c) Verschleißteile.



    Haben wir einen Rechtsanwalt hier im Forum der Licht in die Sache bringen könnte? Abgesehen von der Meldung von Denzel - wenn ich die Garantieleistung bezahle, die Pumpe kaputt geht, sich die Versicherung weigert zu zahlen - wie hoch stehen da die Chancen am Rechtsweg? Die Pumpe ist ja weder ein Öl/Flüssigkeit noch ein Verschleißteil.

  • Die Allgemeinen Versicherrungsbedingungen sind die Basis des Garantievertrages.
    Diese AVB sind nicht von jedem Sesselfurzer , der zufällig bei dem Versicherer arbeitet, individuell auslegbar.
    Der Anspruch ist also durchsetzbar. (Advocard ist Anwalts Liebling...)

    Gruß, Ayke

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