EVO falsch abgeschleppt - was nun?

  • Es muss nicht Gefahr im Verzug sein um so handeln zu dürfen. Das ist ein Rettungsweg und dieser ist zu jeder Tages- und Nachtzeit frei zu halten.
    Wichtig: Er muss umgehend frei geräumt werden!
    Stell dich mal auf ne ganz lange Geschichte ein :|

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Also meine Meinung: insofern du das von der Polizei schriftlich als Aussage hast... Anwalt + wenn der Abschleppdient der Forderung nicht nachkommt Gericht.
    Sowas würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Die Kosten fürs Falsch parken und Abschleppen als solches musst du natürlich tragen nur der entstandene Schaden hätte wie gesagt nicht nötig getan.


    PS: und sonst gibts auch Inkas...äh Möbelpackerunternehmen ... der Umzug deines Autos in die neue Garage ist dann zwar teurer aber man ist deutlich schneller in seiner neuen Wohnung (Kosten/Nutzen ist da manchmal besser als wenn man alles selbst macht). Soll aber nicht als Aufforderung zu verstehen sein, dass du die nächsten Wochen einen Umzug planen solltst. ^^

  • Zwischen Geschädigtem und Abschleppunternehmer gab es überhaupt kein Vertragsverhältnis....darum: siehe oben.

    Gruß, Ayke

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  • Jungs, das steht mom noch nicht zur Debatte, habe mit zwei Anwälten telefoniert, die Sache ist klar!


    Mir gehts um den Schaden; für mein Begriffe ist mindestens das HA Diff im Eimer, es sei denn, die Räder haben die ganze Fahrt (s.o.) über blockiert. :)
    Kann da mal Jemand was zu sagen bzw. auf Was muss ich bei der Begutachtung des Schadens achten? (ins die Diffs reinsehen kann man ja nicht)

  • Diff. hinten und vorne sollte das ganz nicht wirklich interessieren. Mittendiff hat wahrscheinlich einen Schaden davon getragen. Das Problem was ich dabei sehe, der Schaden wird nicht sofort sichtbar sein, ich denke man muss es auseinander nehmen, es könnte durchaus sein, dass der Schaden erst nach Jahren sichtbar wird.

  • Mein Plan ist:
    - Auto auf ne Bühne --> kurz laufen lassen --> auf Geräusche o.Ä. achten
    - Difföle ablassen und auf Teile/Späne untersuchen
    - wenn Nichts feststellbar --> fahren bzw. fahren lassen


    Laut Anwalt können die Typen auch noch zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Schaden später auftritt (entsprechendes Gutachten vorrausgesetzt).

  • Du wirst auf einem evtl. Schaden sitzen bleiben, fürchte ich. Das ist böse, das verstehe ich. Vielleicht hast Du ja auch Glück.


    Anwalt hin, Anwalt her, um an Kohle zu kommen wirst Du vor Gericht müssen. Mit einem Schreiben von einem Anwalt wird es nicht getan sein.


    Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, hat allerdings verloren. Sei froh, dass die Jungs nicht raus mussten und ein Leben in Gefahr war, denn dann hätten Sie Deinen Wagen mit dem Leiterwagen einfach weggerammt. Die Jungs finden das sogar so Scheiße, dass sie den größten Wagen nehmen, den sie haben und Deinen Wagen wegschieben, wenn es Dumm läuft.


    Zu diesem ganzen Themenkomplex gibt es bereits ein Urteil von einem Oberlandesgericht. Ich bin mir nicht sicher, ob der BGH da schon was entscheiden musste, aber Du mußt beweisen, dass der Schaden durch das Abschleppen eingetreten ist.


    Gruß


    TS

    Einmal editiert, zuletzt von eisbaer1 ()

  • Ich denk mal das er sein recht schon bekommt was den Schaden anbelangt, denn:


    1. War keine Gefahr im Verzug auch wenn´s ne Feuerwehreinfahrt war.
    Und bevor dieser Satz jetzt zerrissen wird sag ich dazu das ich selber in einer Feuerwehreinfahrt gestanden habe, wieder kam und der Abschlepper da war, konnte alles geregelt werden ohne das der Wagen abgeschleppt wurde eben weil keine Gefahr im Verzug war. Ich musste zwar ne Strafe zahlen aber das ist ja relativ gering ggüber. den Kosten vom Abschleppen.


    In diesem Fall wird er auf jeden Fall die Strafe fürs Falsch Parken zahlen müssen das ist klar aber.....


    2. Wurde das Fahrzeug unsachgemäß abgeschleppt und es ist anzunehmen das ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist, der zugegeben erst mal nachgewiesen werden muss, was wiederum heißt das er erstmal ordentlich in Vorleistung gehen muss.


    Dazu kommt natürlich noch dazu das er ungünstigerweise keine Verkehrsrechtschutz hat wenn ich das recht gelkesen habe. Ist halt jetzt ne riesen Sache mit riesen Kosten.


    Aber generell gilt, die Tatsache das er Falsch geparkt hat, hat im Grunde nichts mit der Tatsache zu tun dass das Abschleppunternehmen falsch abgeschleppt hat. Denn es war keine Gefahr im Verzug, es war waohl genug Zeit sachgemäß abzuschleppen.Fertig. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das sagt die auch jeder Anwalt.


    Meine bescheidene Meinung dazu..... :D

    - LG Chris

    V A R I S L A N C E R E V O L U T I O N I X E D I T I O N I X V E R S I O N I I

  • Ich wünsche sizzla auf jeden Fall, dass er einen evtl. Schaden ersetzt bekommt, aber man sollte sich auch mit dem Gedanken aunfreunden, den Schaden selbst zu bezahlen.


    Die einschlägigen Urteile dazu sagen jedenfalls, dass Du immer beweisen musst, dass der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Abschleppen stand. Das wird Dir schwerfallen, es sei denn Du hattest den Wagen gerade vor ein Paar Tagen in der Werkstatt zum Diff-Öl wechseln.


    Vielleicht mag uns der TO ja auf dem Laufenden halten.


    Gruß


    TS

  • Schaden nach Abschleppen eines Fahrzeuges


    Wird ein auf Veranlassung der Ordnungsbehörde abgeschlepptes Kraftfahrzeug auf dem Gelände des von der Gemeinde beauftragten Abschleppunternehmens beschädigt, haftet die Gemeinde nicht für den entstandenen Schaden. Nach Abstellen des Wagens auf dem Gelände des Abschleppunternehmens haben die für die Gemeinde tätigen Beamten keinen tatsächlichen Einfluss mehr auf die Durchführung der Verwahrung. Vielmehr liegt diese allein in den Händen des Abschleppunternehmens. Der geschädigte Autofahrer muss sich in einem solchen Fall an den Abschleppunternehmer halten, der allerdings nur dann haftet, wenn ihn bzw. seine Mitarbeiter ein Verschulden an der Beschädigung trifft.
    Urteil des OLG Hamm vom 25.10.2000


    11 U 65/00


    NJW 2001, 375




    und das musst ihm jetzt erstmal nachweisen!

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Die Beschädigung ist aber beim Abschleppen passiert, nicht auf dem Gelände es Abschleppers.

  • [...] dann hätten Sie Deinen Wagen mit dem Leiterwagen einfach weggerammt.


    Sonder-/Wegerechte entbinden lediglich von der StVO. Nicht
    von weiteren Vorschriften wie dem Strafgesetz.


    Demnach muss das mildeste Mittel gewählt werden. Rammen
    stellt regelmässig nicht das mildeste Mittel dar. Weiterhin ist
    die Eignung dieses Mittels zweifelhaft, weil sich das Einsatz-
    fahrzeug verkeilen oder erheblich beschädigt werden kann.

  • Das ist richtig es muss ein Mittel eingesetzt werden welches in der verhaltnissmassikeit dem Zwecke nicht unnötig übersteigt.
    Aus diesem Grund hat der Abschlepper, da er ja nicht unter Zeitdruck stand, sprich keine Gefahr in Verzug wahr das Fahrzeug nach den Bedingungen abzuschleppen die zu keiner Beschädigung am Fahrzeug führen die hätte vermieden werden können. Dies hat er wohl nicht getan, was ja schon laut Aussage des Ordnungsamtfuzies belegbar ist. Also besteht durchaus die Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen.


    Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg.
    Gruss

    - LG Chris

    V A R I S L A N C E R E V O L U T I O N I X E D I T I O N I X V E R S I O N I I

  • Wie gesagt rein rechtlich ist die Sache eindeutig, sollte nachweißlich (war am selben Tag paar h vorher noch beim Mechaniker) ein Schaden entstanden sein.
    Also bitte kein Halbwissen mehr dazu!


    Ein bekannter Mech aus dem Rallysport hat eben mit Gassner telefoniert; die meinten, dass der Antriebsstrang bei o.g. Bedingungen keinerlei Beschädigungen davongetragen haben sollte.
    Das Mitteldiff. ist ja, wie der Name ActiveCenterDiff schon sagt, aktiv geschmiert.
    Da der Motor und damit auch die Hydraulikpumpe beim Abschleppen nicht lief; dreht das Diff in dem Fall frei (die Pumpe fällt ja z.B. auch gern mal aus) und erzeugt kein Gegenmoment --> folglich keine Mehrbelastung im Antriebsstrang!
    Werde das Auto heute abholen, die Woche mal zur Werkstatt fahren und dort lassen um auf Nummer sicher zu gehen mal die Difföle ab...

  • Zitat

    Ein bekannter Mech aus dem Rallysport hat eben mit Gassner telefoniert; die meinten, dass der Antriebsstrang bei o.g. Bedingungen keinerlei Beschädigungen davongetragen haben sollte.



    *lach* Das war so klar. Gut, dass ich Urlaub hab :D


    Aber ist wirklich so. Grade mit dem RS (solange der Antrieb Serie ist) dürfte es da keinerlei Probleme geben. Bei der kurzen Distanz sowieso nicht. Der Allrad wird zwar nicht zu 100% weggeschaltet (z.B. Ziehen der Handbremse zum Wenden) aber das bisschen Vorspannung was serienmäßig auf den Scheiben lastet auch bei kaltem Öl gut geschmiert.


    Es wird übrigens nicht aktiv geschmiert, sondern aktiv gesteuert. Das Mitteldiff ist eine hydraulisch nachgesteuerte Lamellensperre. Das Scheibenpaket wird durch nen Hydraulikzylinder gespannt.


    Dem Hinterachsdiff würd das ganze nur weh tun, wenn man mit dem Auto auf der Brille wie ein gestörter um Enge Kurven fährt.


    mfg Thomas

    Causarum enim cognitio cognitionem eventorum facit!

    Einmal editiert, zuletzt von TwinBeat ()