EVO falsch abgeschleppt - was nun?

  • So hier mal ein paar Neuigkeiten :)
    Der Abschlepper behauptet er habe Rollwägen unter der Hinterachse benutzt; um das entgültig zu klären müsste ich aber erst den zuständigen Ornungshüter erreichen, der die ganze Nummer wohl überwacht hat.
    Hab das Auto bisher also nicht bewegt.


    Die Frage, die sich mir jetzt aber stellt:
    Der Abschleppdienst hat mehrere LKW mit Ladekran, genommen haben sie aber diesen Landrover.
    Dürfen die 4WD Autos überhaupt damit abschleppen (Rollwägen hin oder her) oder muss in dem Fall immer der LKW angefordert werden?


    und noch was:
    Handbremse war gezogen und Gang eingelegt!
    Ein Kumpel hat beobachtet, wie die mit ner langen Stange ums Auto geschlichen sind, was eindeutig dafür spricht, dass keine Rollwägen benutzt wurden (denn wozu dann die Handbremse lösen)

  • ja die dürfen den damit abschleppen. Und jetzt kommt das große


    AAABBBEEERRR


    Keiner deiner 4 Reifen darf auf dem Asphalt sein / selbst rollend. Dafür gibts normalerweise so "Rollwägelchen die dann unter Front/Heck Seite dann kommen ... quasi wie auf 2 kleinen Rollbrettern musst du dir das vorstellen. Ob die Methode in Deutschland zulässig ist kann ich dir aber nicht 100% sagen.
    Da gibts allerdings sogar im Evo Handbuch ein Bild von (das ja leider warm und trocken im Handschuhfach liegt wo es hin gehört - welch Ironie). ;-)

  • Die Handbremse kann man ja nicht so einfach lösen, genauso bekommt man den Gang nicht raus, auser sie brechen dir dein Auto auf. Und dann würde ich mal schauen ob nicht die Türen verkratzt oder verbogen sind. Die lange Stange kann auch von der Hubbrille gewesen sein. Man muss die Hubbrille ja hinter dem Rad zu machen um das Fahrzeug hoch heben zu können. Um das Fahrzeug hinten oder vorne auf den Rollwagen zu bekommen muss er aufgebockt werden, also schau dir mal die Schweller an, nicht das die irgendwo falsch aufgebockt haben.

  • Wenn er die Rollen benutzt hat ist nichts passiert. Und das ist auch zulässig so. Die sind nicht verpflichtet einen Allradler mit dem großen LKW abzuschleppen - solange die dafür sorgen das während des Abschleppvorgangs kein Reifen den Boden berührt.

  • Bei mir kam der ADAC nach dem es mir mein HA Diff zerlegt hat mit so nem kleinen LKW... und er wollte da nichts mit Rollen usw. machen, Nur Achse hoch und ab gehts. Sagte nur: "Und was soll an deinem Auto so besonders sein? Warum soll das mit dem ned gehen?"
    Nachdem ich 15 min ihm versucht hab das ganze zu erklären und er immer noch da stand ohne einen mit ner Rampe zu bestellen verlor ich meine Geduld und Anstand...
    Wäre ich nicht da und der hätte auf Grund von Falschparken oder so geschleppt... FATAAAL!!


    Nicht das deiner auch so ein Vogel war :S

  • Habe eben vom Knöllchenmann die Bestätigung bekommen, dass keine Rollen benutzt wurden! (Wagen wurde dazu auch aufgebrochen)
    Ein Anwalt hat mir jetzt geraten, wie folgt vorzugehen:


    1.) Auto auslösen (Rechnung unter Vorbahlt bezahlen)
    2.) Alles dokumentieren
    3.) aufm Hänger in eine Werkstatt (kenne Jemand, der sich mit Allradfahrzeugen gut auskennt)
    4.) wird ohne zu fahren bereits ein Defekt festgestellt --> unabhängigen! Gutachter hinzuziehen
    5.) wenn Schaden --> Anwalt einschalten


    Der Abschleppunternehmer ist wohl gegen Schäden dieser Art versichert, mein Problem ist jetzt nur, dass ich mit der ganzen Nummer ordentlich in Vorleistung gehen muss (kein Rechtsschutz).
    Mit welchem Schaden kann ich denn -rein technisch- rechnen bzw. was müsste genau überprüft werden? (EVO9 RS - wurde ca.3km mit +-60km/h abgeschleppt)
    Man sieht auf der Bühne ja erstmal Nichts, um das gesamte Ausmaß festzustellen, muss wohl wiederum ein Gutachter damit fahren.
    Wie würdet ihr vorgehen?


    ...außerdem scheint mir langsam, dass ich in diesem Land wohl der Einzige bin, dem sowas schon mal passiert ist. :S

  • Aber ist doch schonmal gut, daß der Beamte bestätigt hat, daß keine Rollen verwendet wurden. Somit hat der Abschlepper falsch gehandelt. Und der Abschlepper darf doch auch kein Auto aufbrechen!!! Wo sind wir denn hier???


    Also ich denke die Karten stehen nicht schlecht für Dich.

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Doch darf er leider schon ist bei unserem passat passiert haben fast 3 Jahre geklagt weil die Tür und der Rahmen beschädigt worden sind (eingedrückt und Lack ab) das ergebnis war kein geld wegen der beschädigung. Wenn jemand von der Polizei oder der Stadt dabei sind ist das gefahren abwehr so der Text des Richters !!! Da mein Vater Rentner ist und das Auto nicht jeden Tag bewegt und es wird ein Schild aufgestellt das man da von bis nicht mehr Parken darf ist das doch noch lange keine Gefahr oder???

  • mit der ganzen Nummer ordentlich in Vorleistung gehen muss (kein Rechtsschutz).


    selbst wenn du Rechtschutz hast gehst du in Vorleistung! Du kannst das Fahrzeug in dieser Zeit nicht benutzen, Kosten für den Anwalt sind da noch das geringste.
    Dann hats dich jetzt also ganz dicke erwischt. Das war genau das, was vermieden werden sollte. Aber nu ists zu spät.
    Bist du in einer Rettungseinfahrt gestanden oder was für ein Parkverbot war das?
    Und der Ärger mit dem Geld wird eigentlich immer nur von einem getoppt: Die ganze sch... Rennerei bis alles wieder in Ordnung ist!!!

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Jetzt wird's aber scheiße für Dich.... :S
    Die Ampel war rot, hatte ich aber nicht gesehen...

    Gruß, Ayke

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  • dann kauf dir ein Seil!
    Wenn du "nur" den Verkehr behindert hättest, wäre das was anderes gewesen.
    In diesem Fall: Falls das vor Gericht ziehen willst: keine Chance (realistisch berachtet)

    5000 RPM - where Diesel stops and "Real Engines" awake to life :B

  • Was hat das jetzt mit dem Anschleppen zu tun?
    Das ich flasch geparkt habe bestreite ich ja nicht und die Nummer mit dem "nicht gesehen" kann ich natürlich knicken; ist mir auch klar.
    Nichts desto trotz wurde falsch abgeschleppt...

  • Wieso? Dass das abschleppen prinzipiell gerechtfertigt war wird doch nicht angezweifelt - nur die Art und Weise wie abgeschleppt wurde und die daraus entstandenden Folgen. So lange keine _akute_ Gefahr für Leib und Leben besteht darf nach meinem Rechtsempfinden auch keine Beschädigung an falsch abgestellten Fahrzeugen verursacht werden um sie zu entfernen. Sonst könnten sie in so nem Fall ja auch gleich nen Bulldozer nehmen und das Ding ohne Rücksicht auf verluste zur Seite schieben. Sprich solange da grade kein Einsatzfahrzeug aufgrund eines Notfalls durch hat müssen sollte der Rechtsanspruch wegen unsachgemessen abschleppen bestehen bleiben.

  • Ich hätte Anwalt werden sollen :D


    Ich seh das etwas anders. Feuerwehreinfahrt ok. Aber es war ja keine Gefahr im Verzug, da kann man doch erwarten, daß das Auto ohne ehrheblichen Schaden abgeschleppt wird. Wenn ne Fuerwehr davor gestanden hätte, hätte man das Fahrzeug auch rauszerren können. Aber wenn schon ein Abschlepper da steht und keine Gefahr droht, kann ich erwarten, daß man jeglichen Schaden vermeidet. Soviel Recht muß sein! Wenn man Rollen angebracht hätte, hätte man das Fahrzeug genausoschnell abschleppen können und dazu hätte man noch ganz erheblichen Schaden vermieden. Hier wurde ein Weg gewählt, der einfach in der so dargestellten Situation in meinen Augen völlig unangebracht war.


    Der Schaden wurde einfach aufgrund der Unwissenheit/Faulheit des Abschleppers verursacht. Das muß versichert sein. Da ist es unerheblich ob Feuerwehrzufahrt oder sonstwas. Keine Gefahr in Verzug, kann ich mich nur wiederholen. Ich würde mich hier bis aufs Messer streiten.

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Seh ich auch so ;)


    Kann ich denn davon ausgehen, dass ein hörbarer/ bemerkbarer Schaden entstanden ist?
    Und wenn ja, wo genau?
    Wie gesagt EVO9 RS - wurde ca. 3km mit +-60km/h bei angehobener Vorderachse abgeschleppt...

  • Die Aussage von dem Wachtelmeier hast du schriftlich, diese am besten in Anwesendheit eines Notars ggf. zusätzliche Video aufnahme erneut einholen.


    Ich habe selbst schon Willkür und Kuruption der Staatsgewalt am eigenen Leib in Deutschland erlebt, hier must du mit allen Wassern gewaschen sein.