Wie die Überschrift schon verrät, suche ich einen Tüv im Raum München oder Umgebung, der Recaro Sitze eintragen kann.
Vielleicht kann ja einer von euch mir helfen... wäre super nett
Gerne auch per PN.
Wie die Überschrift schon verrät, suche ich einen Tüv im Raum München oder Umgebung, der Recaro Sitze eintragen kann.
Vielleicht kann ja einer von euch mir helfen... wäre super nett
Gerne auch per PN.
was für eine hast denn???
ZitatOriginal von La_Evo
Wie die Überschrift schon verrät, suche ich einen Tüv im Raum München oder Umgebung, der Recaro Sitze eintragen kann.
Vielleicht kann ja einer von euch mir helfen... wäre super nett
Gerne auch per PN.
Wenn Du einen Pole Position hast: kein Problem, der hat eine ABE.
ZitatOriginal von GT997
Wenn Du einen Pole Position hast: kein Problem, der hat eine ABE.
Bringt aber nix,denn in der ABE ist der Evo nicht drin :down:
Wer Poleposition einbaut weil ihm der Verkäufer ne ABE in die Hand drückt bekommt trotzdem 3 Punkte
Hier eine kurze begriffliche Zusammenfassung:
National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Edit: Provokation entfernt - TwinBeat
ZitatOriginal von evolutionVI
Bringt aber nix,denn in der ABE ist der Evo nicht drin :down:
Wer Poleposition einbaut weil ihm der Verkäufer ne ABE in die Hand drückt bekommt trotzdem 3 Punkte
Deswegen helfe ich ihm ja auch...
ZitatOriginal von GT997Hier eine kurze begriffliche Zusammenfassung:
National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Das ändert aber nix daran dass der Evo nicht in der Fahrzeugliste der ABE angeführt ist. Was bringt mir die ABE wenn sie nicht für den Evo gilt? Oder sehe ich das falsch???
ZitatAlles anzeigenOriginal von GT997
Lächerlich. Wie war noch der Spruch von H.Heine, den Du als Signatur verwendet hast, bevor Dir was besseres eingefallen ist ?
Hier eine kurze begriffliche Zusammenfassung:
National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Ne Felge hat ne ABE für nen BMW.....darf ich sie auf einen VW schrauben wenn se passt....nein....
@ turbolent: Das siehst Du falsch. Eine ABE kann man lesen, es ist ein schriftliches Dokument.
Ich hoffe es geht in sachlichem Ton weiter und es wird erklärt wie jemand anhand einer ABE die nicht für den Evo ausgeschrieben ist die Sitze eingetragen bekommt - evt. mit Hilfe dieser ABE. Ansonsten wird der Thread geschlossen.
Eintragen ist kein Problem,jedoch einfach montieren und mit der ABE rumzufahren ist ilegal
ZitatOriginal von GT997
@ turbolent: Das siehst Du falsch. Eine ABE kann man lesen, es ist ein schriftliches Dokument.
Schon klar, ich hab sie auch gelesen
Aber ich hatte eben Probleme beim Eintragen meiner Pole Positions weil mein Fahrzeug nicht in der Liste stand.
Die in der Fahrezugliste aufgeführten Fahrzeuge benötigen keine Einzelabnahme beim Einbau der Pole Position , die ABE ist aber mitzuführen.
Alle anderen Fahrzeuge sind nach Umbau einer Einzelabnahme zu unterziehen, wobei der Sitz als solcher mit seiner ABE ausserhalb der gutachterlichen Betrachtung steht. Jedoch wird exakt zu prüfen sein, ob z.B. der Rückbau der Seitenairbags durch einen Fachbetrieb mit Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz durchgeführt wurde, ob die entsprechenden Anbauteile mit ABE ordnungsgemäss verbaut wurden und und und...
ZitatOriginal von GT997
Die in der Fahrezugliste aufgeführten Fahrzeuge benötigen keine Einzelabnahme beim Einbau der Pole Position , die ABE ist aber mitzuführen.
Alle anderen Fahrzeuge sind nach Umbau einer Einzelabnahme zu unterziehen, wobei der Sitz als solcher mit seiner ABE ausserhalb der gutachterlichen Betrachtung steht. Jedoch wird exakt zu prüfen sein, ob z.B. der Rückbau der Seitenairbags durch einen Fachbetrieb mit Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz durchgeführt wurde, ob die entsprechenden Anbauteile mit ABE ordnungsgemäss verbaut wurden und und und...
:thumbsup: Richtig
Kann mir einer sagen ob die Laufschienen von den originalen EVO Recaro Sitzen auf den SPG oder Pole Position passen??
Oder brauch ich da neue Laufschienen von Recaro?
Brauchst die Laufschienen von Recaro.
Danke, aber das Thema ist schon erledigt