Recht und Gesetz

  • Da hier und da Fragen und Diskussionen bezüglich rechtlicher Probleme zu finden sind, würde ich mal den Vorschlag unterbreiten, diese in einem Thema zusammenzufassen.
    Nämlich hier. Wenn ich damit hier richtig bin, ansonsten verschieben, admin!


    Ich denke, es gibt genug Fragen und Probleme, die man klären kann. Ist in diesem Forum sicher nicht ganz fehl am Platze. Es sollte, denke ich, insbesondere um verkehrsrechtliche Dinge im Straf- und Ordnungswidrigkeitsbereich gehen. Oder wenigstens sinnzusammenhängend damit. Also keine Erbstreitigkeiten mit der Oma... ;)


    Auch könnten hierdurch Unterschiede zwischen den Ländern oder unterschiedliche Verfahrensweisen bekannt werden.


    Kann doch ganz interessant sein. Und sicher kann da jeder noch was lernen.

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  • Anbringung von Kennzeichen


    nach § 10 FZV (alt: § 60 StVZO) (in Auszügen):


    - darf nicht verdeckt o. verschmutzt sein (auch nicht geknickt!)
    - nicht mit Glas, Folie o.a. versehen, nicht spiegeln
    - muss fest angebracht (nicht nur reinlegen)
    - hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
    - vorderes nicht weniger als 20cm, hinteres nicht weniger als 30cm (je Unterkante) vom Boden
    - darf sonstige Bodenfreiheit nicht verringern
    - obere Rand des hinteren nicht höher als 120cm ü. Fahrbahn (Ausnahme)
    - müssen vorn u. hinten im Bereich 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende Entfernung gut lesbar sein
    (sind somit normalerweise auch von Blitzern erfassbar)


    --> o.g. gilt für normale gestempelte amtliche Kennzeichen, für andere (Vers., rote, Zoll...) gibt es teils andere Vorschriften

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    3 Mal editiert, zuletzt von AMacG ()

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit




    ---------------------------innerhalb Ortschaft----------außerhalb Ortschaft


    Überschr. in km/h Pkt. FV Ahndung.............Pkt. FV Ahndung


    bis 10..................(1)...........15..................(1)............10
    11 - 15................(1)...........25..................(1)............20
    16 - 20................(1)...........35..................(1)............30
    21 - 25.................1.............50...................1.............40
    26 - 30.................3.............60...................3.............50
    31 - 40.................3.....1.....100...................3.............75
    41 - 50.................4.....1.....125...................3.....1.....100
    51 - 60.................4.....2.....175...................4.....1.....150
    61 - 70.................4.....3.....300...................4.....2.....275
    über 70................4.....3.....425...................4.....3.....375



    Pkt. = Punkteeintrag ins Flensburg, ()=optional bei z.B. Mehrfachverstoß
    FV = Fahrverbot in Monaten
    Ahndung = Regelsatz in Euro in Dtl.



    Toleranzen: Abgezogen werden 3 km/h und ab 100 km/h 3%, aufgerundet auf volle km/h. D.h., ab 101 km/h werden schon mindestens 4 km/h abgezogen.
    Dies gilt für fest installierte, oder transportable Geräte zur Geschwindigkeitsmessung, wie Laser, Radar, Lichtschranke, Photosensor...
    Bei anderen Messungen, wie Provida, Nachfahren (ja, auch das gibt es)... gelten andere Toleranzen.

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    Einmal editiert, zuletzt von AMacG ()

  • AMacG


    Ihr in Deutschland habt so nette Preise wen man die schweizer Taxen beachtet.


    Überschreitung Innerorts
    um 1 - 5 km/h CHF 40.00
    um 6 - 10 km/h CHF 120.00
    um 11 - 15 km/h CHF 250.00
    um 16 - 20 km/h Anzeige
    um 21 - 25 km/h Anzeige
    um mehr als 25 km/h Anzeige


    Überschreitung Ausserorts
    um 1 - 5 km/h CHF 40.00
    um 6 - 10 km/h CHF 100.00
    um 11 - 15 km/h CHF 160.00
    um 16 - 20 km/h CHF 240.00
    um 21 - 25 km/h Anzeige
    um mehr als 25 km/h Anzeige


    Überschreitung Autobahn
    um 1 - 5 km/h CHF 20.00
    um 6 - 10 km/h CHF 60.00
    um 11 - 15 km/h CHF 120.00
    um 16 - 20 km/h CHF 180.00
    um 21 - 25 km/h CHF 260.00
    um mehr als 25 km/h Anzeige

    torque x enginespeed
    -------------------------------- = hp
    7023.5


  • Gelten diese Preise für Schweizer, oder für Ausländer (Nicht-Residente)?
    I.d.R. sind vergehen für Ausländer noch teurer!

  • Ganz schön hart bei euch. Ist aber in vielen Ländern so. Viele wissen gar nicht, wie human es bei uns (noch) zugeht.
    Normalerweise gelten solche Regelsätze für alle, die im jeweiligen Land fahren. Glaube nicht, dass es Unterschiede zwischen Ein- und Nichteinheimischen gibt. Jedenfalls in Dtl. nicht.

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  • Zitat

    Original von AMacG
    Ganz schön hart bei euch. Ist aber in vielen Ländern so. Viele wissen gar nicht, wie human es bei uns (noch) zugeht.
    Normalerweise gelten solche Regelsätze für alle, die im jeweiligen Land fahren. Glaube nicht, dass es Unterschiede zwischen Ein- und Nichteinheimischen gibt. Jedenfalls in Dtl. nicht.


    Es ist leider so dass man als Ausländer in D-Land höhere Strafen zu zaheln hat! Und diese müssen immer an Ort und Stelle bezahlt werden, musste auch schon an einen Bankomaten fahren ;)
    Nur als Beispiel: habe hier ein Busse wegen Überschreiten der Höchstgeschw. ausserhalb Ortschafen um 22Km/h hat mich 55Eur gekostet und nicht 40 wie nach deiner Tabelle!

  • Da kommt halt immer noch die Bearbeitungsgebühr dazu. Wenn man als Deutscher den Brief nach Hause bekommt ist es dann genauso teuer wie für einen Ausländer.
    Abgesehen davon, bekommen die meisten Ausländer eh' keine Strafen, da bei uns selten gleich das Geld abgezockt wird.

    Sind wir nicht alle ein bisschen Evo? | Fehlendes Fahrkönnen oder Motorleistung lassen sich durch erhöhte Risikobereitschaft ausgleichen.

  • Dann wird eine Sicherheitsleistung erhoben.


    Die Regelsätze gelten für alle! Grundsätzlich! Das darüber hinausgehende sind in diesem Fall tatsächlich die Bearbeitungsgebühren.

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  • Zitat

    Original von AMacG
    Dann wird eine Sicherheitsleistung erhoben.


    Die Regelsätze gelten für alle! Grundsätzlich! Das darüber hinausgehende sind in diesem Fall tatsächlich die Bearbeitungsgebühren.


    In D nach eigener Erfahrung eindeutig nicht wahr.
    Ich habe für einen Verstoß (gemessene 153 km/h, statt erlaubter 120 km/h) über 129€ gezahlt.


    Die Ausländer kriegen natürlich Strafen.
    Die Strafsätze sind anders, als bei Deutschen.
    Wenn man direkt angehalten wird, muss man direkt zahlen, oder Sicherheitsleistung als Kaution (sogar in Form von Wertgegenständen - dafür gibt es i.Ü. eine rechtliche Grundlage) hinterlassen.


    Bei Blitzern ist es davon abhängig, ob es eine polizeiliche Instanz, oder eine Behörde wie das Ordnungsamt das Foto gemacht, ob man dies als Ausländer nachgeschickt, resp. im Ausland eingetrieben werden kann.

  • Hi
    Ich seh in Österreich immer öfter getunte Autos mit Deutschen Kennzeichen fahren ,sind aber großteils Österreicher .
    Die haben überhauptkeine Probleme mit den Bullen.
    Wie würde das funktionieren ,wenn ich auch ein Deutsches Kennzeichen will??
    Reicht es jemanden zu finden der das Auto versichert und in Deutschland lebt oder muss er auch der Käufer sein?? Wie sieht es bei einem Unfall aus ,sagen wir mal ich fahr gegen einen Baum ,es wird jemand verletzt und das Fahrwerk ist nicht eingetragen ,
    ist dann der fahrer schuld oder indirekt der Deutsche der dankenswerterweise die Versicherung auf seinen Namen laufen hat.


    Wenn die Abwicklung halbwegs einfach funktionieren würde, bin ich für Freiwillige Deutsche die sich ein kleines Trinkgeld verdienen wollen dakbar ,wir könnten uns natürlich auch gegenseitig etwas helfen und ich melde die Fahrzeuge für Deutschland an in Österreich auf meinen Namen an......


    Mfg

    Neid musst du dir verdienen Mitleid gibt’s umsonst!


    ps-junkies.at

  • Fahrer und Halter sind beide für das Auto verantwortlich.
    Um ein Auto in D anzumelden, muss der Besitzer in D wohnhaft sein.

  • Das würde bedeuten wenn ich jemanden aus Deutschland finde der mir das Auto anmeldet könnte dieser irgendwann mal nach Österreich kommen und anspruch auf sein Auto haben. Weil man ja irgendeinen Kaufvertrag oder etwas ähnliches bräuchte und ich glaub bei nem Evo hört sich die Freudschaft recht schnell auf...

    Neid musst du dir verdienen Mitleid gibt’s umsonst!


    ps-junkies.at

  • Zitat

    Original von evo86
    Das würde bedeuten wenn ich jemanden aus Deutschland finde der mir das Auto anmeldet könnte dieser irgendwann mal nach Österreich kommen und anspruch auf sein Auto haben. Weil man ja irgendeinen Kaufvertrag oder etwas ähnliches bräuchte und ich glaub bei nem Evo hört sich die Freudschaft recht schnell auf...


    Das war ja deine Frage ;)


    Fakt ist, dass man ein Auto nur in einem Land anmelden kann, wenn man dort seinen festen Wohnsitz hat (in Deutschem Recht spricht man da i.d.R. vom Erstwohnsitz, welchen man in anderen Ländern nicht kennt).


    Sogar wenn du eine Vertrauensperson hättest, die dir den Wagen auf seinen Namen anmeldet, wäre es nicht integer legal.
    Das Problem wäre
    1) dass du den Wagen integral benutzen würdest, und deinem Freund auf Dauer eine kommerzielle Handlung (das Vermieten von Autos) unterstellt werden könnte.
    2) man dich (bei Auffliegen des Ganzen) u.a. wg. Steuerhinterziehung anzeigen könnte.
    3) man auch andere versicherungstechnische Probleme haben dürfte, wenn eine dritte Person den Wagen konstant bewegt.


    Also:


    Eher nein!

  • Zitat

    Original von evo86
    Wenn die Abwicklung halbwegs einfach funktionieren würde, bin ich für Freiwillige Deutsche die sich ein kleines Trinkgeld verdienen wollen dakbar ,wir könnten uns natürlich auch gegenseitig etwas helfen und ich melde die Fahrzeuge für Deutschland an in Österreich auf meinen Namen an......


    Nur ein Hinweis: Das würde ich hier mal nicht so offen anbieten...!

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  • Das mit der Sicherheitsleistung schrieb ich ja bereits. Auch Sachwerte können sichergestellt werden. Das ist richtig.


    Die Ordnungsämter handhaben den Umgang mit Ausländern sehr unterschiedlich. Bei den meisten regelt sich das Handeln nach der Höhe des Geldsatzes. "Hinterhergeschickt" werden Anzeigen i.d.R. fast nur in EU-Länder. Es sei denn, es handelt sich um richtig grasse Delikte.
    Natürlich ist es rechtlich trotzdem jederzeit zwangsvollstreckbar.


    Wenn die 153 außerhalb Ort waren und Toleranz schon abgezogen ist, kostet das, glaube ich, 75,-€, innerorts 100,-€ plus Gebühren, die für Ausländer natürlich höher sein könnten. Schau dir die "Rechnung" auf jeden Fall genau an! Kannste mir auch mal zukommen lassen, es muss ja genau aufgeschlüsselt sein, wieviel gemessen, wieviel Toleranz, wie hoch Bußgeld, welche Gebühren im Einzelnen...

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