Ölwechsel selber durchführen, Garantieverlust?

  • Liebe Leute,


    Mein Evo X hat noch ziemlich genau 1 Jahr werksgarantie, wie sieht das mit dem Ölwechsel aus (der ja alle 6 Monate fällig ist?!), darf ich den selber durchführen oder muss ich den innerhalb dieser Garantiezeit bei Mitsu machen lassen?

  • Innerhalb der Garantiezeit würde ich auf jeden Fall beim Hdl. bleiben - alleine schon wegen evt. Kulanzanfragen danach. Natürlich könntest Du auch in Eigenregie oder bei einem vertragsfreien Händler den Ölwechsel durchführen lassen - nur sollte der dann das vom Hersteller vorgeschriebene Öl und den Originalölfilter verwenden.


    Trotzdem wäre danach ein "fremder" Stempel im KD-Heft. Die Garantie kann Dir nach heutiger Rechtssprechung zwar nicht abgelehnt werden, doch Du hättest dann die Laufarbeit wegen Nachweis der Ölqualität usw. - das kannst Du Dir sparen wenn Du bei einem Mitsubishi Händler bleibst und wie gesagt bei evt. Kulanzanfragen nach der GA Zeit hast Du nur eine Chance, wenn alle Arbeiten vorher bei einem Mitsubishi Vertragshändler erledigt wurden.

  • OK super ich danke euch, habe auch vor die Garantie noch um weitere 2 Jahre zu verlängern, macht das Sinn an dieser Stelle? Kostenpunkt glaub ich um die 1200€. Alle bisherigen Services wurden von Mitsubishi Vertragswerkstätten durchgeführt.

  • Hm - ich würde da an Deiner Stelle erst mal mich im Forum schlau machen, was denn so alles bei den X-ern schon angefallen ist nach 3 Jahren. Habe da jetzt zu den X-er nicht so die Berichte verfolgt. Dann kannst Du ja abwägen, ob eine Garantieverlängerung sinnvoll ist oder nicht. Bitte zur Kenntnis nehmen: Die Garantieverlängerung ist nicht 1:1 eine Verlängerung der Herstellergarantie, sondern eine Versicherung von z.B. der Car Garantie, Real Garant oder wie sie alle heißen. Diese "Anschlußgarantie" übernimmt 90% der schadenrelevanten Bauteile - 10% werden nicht übernommen. Laß Dir vor Abschluß mal das Garantieheft geben - darin steht, was alles versichert ist und nicht. Manche "schlauen" Versicherer haben deren Bedingungen so gewählt, dass z.B. Folgeschäden nicht übernommen werden. Beispiel: Kurbelwellenschraube hat sich gelöst - dies löst einen Motorschaden aus. Versicherung übernimmt das "schadenverursachende Bauteil" (= sie ersetzen Dir die Schraube :D ), jedoch nicht die Folgekosten (Motor und/oder Zylinderkopf :( ). Einfach in Ruhe das Anschlußgarantieheft lesen und abwägen. Sollte die AYC Pumpe in der Anschlußgarantiezeit defekt gehen, wäre es ein feiner Deal. Beitrag 1.200 € - Kosten ca. 3500 € - O.K. Muß nur in den Bedingungen drin stehen, dass die Pumpe mit versichert ist... :D