Import eines Evo IV oder V

  • Hallo,


    ich möchte mich mit meinem ersten Beitrag hier mal vorstellen. Ich bin schon lange von japanischen Sportwagen fastziniert und denke derzeit über die Anschaffung eines EVO IV oder V nach. Die Suche bei mobile.de und co. war leider nicht sehr befriedigend, da die meisten Angebote dort von Importeuren kommen, welche ein zulassungsfertiges Fahrzeug mit erstaunlich wenigen Kilometern versprechen, die fast ausnahmslos aus Japan importiert wurden. Zumeist kann man diese Fahrzeuge weder besichtigen noch probefahren, da sie komischerweise alle "noch auf dem Weg aus Japan sind". Naja, ihr kennt das sicher. Die ersten ordentlichen Fahrzeuge mit deutscher Zulassung von Privatpersonen liegen dann schon im 5-stelligen Bereich und dafür reicht mein derzeitiges Budget (~7000 EUR) nicht aus.
    Ein Blick nach England hat mir schon mehr Befriedigung gegeben. Dort werden (augenscheinlich) brauchbare Fahrzeuge für 2000 - 3000 Pfund angeboten, man braucht sie nur "rüber zu fahren" und Rechtslenkung ist für mich kein Problem. Dies hat bei mir die Frage aufgeworfen, was beim Import eines englischen EVO zu beachten ist. Habe mich schon etwas mit dem Thema beschäftigt und natürlich auch die Suche hier im Forum bemüht aber so richtig schlau geworden bin ich noch nicht. Daher nun ein paar Fragen für die "Import-Experten" unter euch:


    Wie sieht es mit den Scheinwerfern aus? "Deutsche" Scheinwerfer (für Rechtsverkehr) wird es wohl nicht geben, da diese EVOs nie in DE verkauft wurden. Man kann die "UK-Scheinwerfer" für Rechtsverkehr umbauen, aber es fehlt dennoch die passende E-Nummer. Ist ein Lichtgutachten (~700 EUR) notwendig oder gibts Tricks? Kann man die Scheinwerfer vom normalen Lancer nutzen, evtl. nach Modifikation?


    Wie steht es um das Abgasverhalten? Ein Abgasgutachten ist ja ne wirklich kostspielige Angelegenheit ... kommt man da nicht drum herum oder kann man mit den englischen Papieren bzgl. Abgasverhalten beim deutschen TÜV etwas ausrichten? Gibt er Erfahrungen zu dem Thema oder nen Spezi, der schon ein passendes Gutachten hat?


    Wie sieht es mit dem Tacho aus? Hat der UK Tacho auch eine Anzeige in km/h (ist i.m.o. zwingend notwendig) oder wird dort auf Meilen-Stand umgebaut? Hab noch nie einen EVO mit Ziffernblatt in Meilen gesehen (immer nur original bis 180 km/h), will aber trotzdem nachfragen...


    Gibts es Händler/Tuner in Deutschland, wo ich einen importieren EVO hinbringen kann und wo die notwendigen Umbauten sowie die Zulassung für DE durchgeführt werden können? Gibt es hier Unterschiede zwischen einem UK- und einem Japan-Import? Wo liegen in etwa die Kosten für ein solches Procedere?


    Sorry, falls einige meiner Fragen hier schon beantwortet wurden. Habe mich wirklich bemüht nach Antworten zu suchen!! Ach ja, ich weiß auch, dass der Pfund/Yen-Kurs gerade mies ist. Mit dem Euro gehts bergab, wer weiß ob es nochmal besser wird...


    Danke für eure Tips und mfG, Benny

  • Das Thema würde mich auch sehr interessieren, da ich am Überlegen bin mir einen EVO V aus UK zu holen. Ich habe schon mal mit jemand vom TÜV gesprochen wegen der Abnahme, wenn der Wagen EG Nr. und oder COC Papiere hat soll eine Abnahme relativ einfach sein. Scheinwerfer, Nebeschlußleuchte umgebaut vorausgesetzt. Wenn jemand zu solch einen Import infos hat würde ich mich auch über sehr über eine PN freuen. Ich kümmere mich weiter um Info´s zu diesem Thema und teile sie gerne hier.


    Gruß Christian

  • Wie sieht es mit den Scheinwerfern aus? "Deutsche" Scheinwerfer (für Rechtsverkehr) wird es wohl nicht geben, da diese EVOs nie in DE verkauft wurden. Man kann die "UK-Scheinwerfer" für Rechtsverkehr umbauen, aber es fehlt dennoch die passende E-Nummer. Ist ein Lichtgutachten (~700 EUR) notwendig oder gibts Tricks? Kann man die Scheinwerfer vom normalen Lancer nutzen, evtl. nach Modifikation?


    Wie sieht es mit dem Tacho aus? Hat der UK Tacho auch eine Anzeige in km/h (ist i.m.o. zwingend notwendig) oder wird dort auf Meilen-Stand umgebaut? Hab noch nie einen EVO mit Ziffernblatt in Meilen gesehen (immer nur original bis 180 km/h), will aber trotzdem nachfragen...


    Also mal kurz zu den beiden oben genannten Fragen:


    Scheinwerfer sind kein Problem da es vergleichbare Lancer Modelle mit Rentnermotoren gab.


    Für Evo IV einfach mal in ebay "lancer cj scheinwerfer" eingeben: http://www.ebay.de/sch/i.html?…rksid=p3286.c0.m270.l1313


    Für den Evo V oder VI gibts welche: http://www.ebay.de/itm/Scheinw…teile&hash=item5ae1cef604


    Kann dir allerdings nicht sagen ob du eine Leuchtweitenregulierung in D brauchst. Aber da kann dir der TÜV Auskunft geben.


    In UK sind die Tachos der Japanimporte alle von km/h in MPH umgerüstet. Da sitzt dann meist ne kleine Box am Signalausgang am Getriebe oder halt hinterm Tacho. Einfach wieder entfernen und der Tacho zeight km/h an ;) In 99% der Fälle wirst du dann auch wieder die Herstellerbegrenzung auf 180km/h haben.


    Zu den Abgasen kann ich dir nix sagen, da kenn ich mich in D nicht wirklich aus. Was Preise für die Abnahme durch einen Tuner angeht, da hab ich meist von 1000-2000Teuros gelesen.
    Hatte selbst auch bei einer Firma angefragt, die wollten 1900€+die Teilekosten (Scheinwerfer&Co.) Hab dann alles selbst gemacht und die Vollabnahme hat mich inkl. der Teile knapp 600 gekostet. Aber hier ist halt nicht Deutschland, deshalb kann ich dir nur bedingt weiter helfen

  • Und eine Nebelschlussleuchte braucht man ja auch.
    Gibt es da auch welche von einem anderen Model die passen beim VI ?


    Einfach sowas unter die Heckstosstange hängen? http://www.ebay.de/itm/Nebelsc…teile&hash=item4aadbe4a0e


    Man kann aber auch die originalen Modifizieren und die Nebelschlussleuchte in die Applikationen auf der Heckklappe einbauen. Denn die Stosstange ausschneiden um das absolut hässliche Mitsubishi Teil einzubauen geht ja mal gar nicht ;)

  • ...
    Kann dir allerdings nicht sagen ob du eine Leuchtweitenregulierung in D brauchst. Aber da kann dir der TÜV Auskunft geben.
    ...


    Du brauchst keine, da es ein Import ist kann man sich nen recht teuren Satz in den Schein schreiben lassen und man ist davon befreit. :)
    "ABW. §50(8) STVZO OHNE LEUCHTWEITENREGULIERUNG, AUSN.GEN.ERFORDERLICH*AUSN.GEN. §70 STVZO ERTEILT AM xx.xx.xxxx DURCH xxxxxxxxx"
    Dieser Satz hat, wenn ich das richtig im Kopf habe, 80€ gekostet. :D
    Wegen der Abgaswerte, reicht da ggf. schon eine Fahrzeugschein-Kopie eines bereits zugelassenen Wagens? Ich habe Euro 2 drin stehen (EvoIV), sollte dann doch nurnoch um die normale AU gehen dann oder?


    MfG

  • Mal beim TÜV fragen ob es legitim ist das die NSL ausklappt wenn sie eingeschaltet wird. Hatte mir das schon bei der Eclipse überlegt und so hätte man die NSL nur dann ausgeklappt wenns sowieso niemanden interessiert wie schön oder hässlich sie ist. :)

  • Weiss wiederum nicht wie die Gesetzgebung in D ist, ich hab mir in den linken Rückfahrscheinwerfer eine 21W rote Glühlampe eingebaut und neu verkabelt. Hab nun also nur noch einen Rückfahrscheinwerfer (rechts) und im anderen eine NSL hinter weissem Glas

  • Hallo,


    danke schonmal für die Informationen und die Kontakte, die haben mir sehr geholfen. Ich möchte mal für die Öffentlichkeit zusammenschreiben, was ich bisher schon mehrfach gehört/gelesen habe und daher als weitestgehend bestätigt ansehe (ohne Gewähr):


    Beleuchtung: Die Frontscheinwerfer müssen in jedem Fall gegen solche mit E-Nummer ausgetauscht werden. Es gibt aber Scheinwerfer vom normalen Lancer zu erträglichen Preisen, welche einfach gegen die "Rechtlenker"-Scheinwerfer ausgetauscht werden können. Die Rückleuchten müssen in der Regel nicht verändert werden aber eine Nebelschlussleuchte muss vorhanden sein. Es gibt vom EVO Modelle mit Nebelschlussleuchte (NSL) auf der falschen Seite (rechts) und Modelle ohne NSL. Ist eine NSL vorhanden, so kann die bestehende Verkabelung genutzt werden und es muss lediglich eine Leuchte auf der linken Fahrzeugseite angebracht werden. Hat das Modell keine NSL, so muss zusätzlich zur korrekt montierten NSL noch ein Kabel zum Amaturenbrett verlegt werden. Der Schalter für die Nebelschlussleuchte muss hinsichtlich Erreichbarkeit/Blickfeld, Symbolik und Farbe der Beleuchtung bestimmten Richtlinien entsprechen. Zum Thema NSL empfielt sich als Lektüre Paragraph §53d der StVZO.
    Zum Thema Leuchtweitenregulierung (LWR): Die Nachrüstung einer LWR ist beim Evo nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und Aufwand verbunden. Daher kann man sich bei der Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung besorgen, dies geht vergleichsweise einfach, kostet aber in Berlin 69 EUR. Andere Bundesländer haben andere Preise und teilweise stellen sich die Zulassungsstellen dort auch gerne mal quer (z.B. in Hessen). Die Sondergenehmigung gilt nur für exakt das angegebene Fahrzeug (VIN) und den entsprechenden Halter. Wird das Fahrzeug verkauft, so muss der neue Halter ggfl. wieder eine Genehmigung in neuen Bundesland erwirken.


    Der Tacho zeigt die Geschwindigkeit beim UK-Modell in Meilen an, die Beschriftung auf dem Ziffernblatt ist aber in den meisten Fällen immernoch km/h (nur wenige ändern dies scheinbar). Man muss den Tacho so umprogrammieren (bzw. Zusatzsteuergerät entfernen), dass die Geschwindigkeit in km/h angezeigt wird und auch die Beschriftung auf dem Ziffenblatt muss km/h lauten. Kilometerzähler sind zwar nicht TÜV-relevant, werden aber i.m.o. nach der Umprogrammierung ebenfalls korrekt in kilometern zählen. Bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung des Herstellers habe ich noch keine genauen Angaben, hier kann nomuken aber scheinbar weiterhelfen.


    Die Scheiben und Gurte haben (sofern im Originalzustand) eine Kennzeichnung, welche von deutschen TÜV anerkannt wird. Hier muss also nichts ausgetauscht werden.


    Es gibt auch Händler in Deutschland, die alle Arbeiten übernehmen und den Wagen zulassungsfertig wieder zurückgeben. Dies lassen sich die Händler aber sehr gut bezahlen (>1500 EUR) und sofern man keine zwei linken Hände hat, sollte das keine Alternative sein.


    Jetzt kommen wir zu dem Punkt, der mir noch Kopfzerbrechen macht: Dem Abgasverhalten! Nach dem, was ich bisher gehört habe, kommt man um das Abgasgutachten nicht herum. Dies Bedeutet kosten von ca. 1000 EUR. Von anderen Seiten habe ich aber gehört, dass ein Abgasgutachten nicht an exakt das vorgestellte Fahrzeug (VIN) gebunden ist sondern an den Fahrzeugtyp. Wenn jetzt also jemand bereits ein Abgasgutachten für einen EVO IV besitzt und ich ein identisches Fahrzeug imortiere, kann mir das fremde Gutachten dann etwas nützen?? Im Grunde müsste ich doch nur nachweisen können, dass mein Fahrzeug bzgl. Motorisierung und Abgasreinigungssystem dem bereits geprüften Fahrzeug entspricht, oder? Hat schonmal jemand soetwas gemacht und falls ja, wie weißt man nach, dass 2 Fahrzeuge identisch sind? Reicht die VIN, welche bis auf die letzten Ziffern übereinstimmt? Die Händler und Importeure müssen das ja auch irgendwie kostendeckend hinbekommen, es gibt also bestimmt nen Trick! Wer hat hier Erfahrungen und kann Tips geben?


    Soweit so gut, falls ich etwas durcheinander gebracht habe bitte ich um Verbesserung.


    MfG, Benny