Hi
wie ist eigentlich die Regelung bzgl. des Versicherungsschutzes bei Veranstaltungen vom DSK, z.z Freies Fahren auf dem Hockenheimring.
Im Unterschied zu den Touristenfahrten auf der NOS die dann als Mautstraße gilt auf der die STVZO gilt sieht es hier anders aus:
Haftungsverzicht und allgemeine Bedingungen
Das Freie Fahren findet auf einer Rundstrecke statt, die während der Veranstaltung für den
öffentlichen Verkehr gesperrt ist.
Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich eingerüstete Rennstrecke, die den
Sicherheitsvorschriften, insbesondere auch den Vorgaben des Deutschen Motorsportbundes
entspricht und dementsprechend ausgewählt wurde....
Kann jemand was dazu sagen ???
Gruß
Nici