ZitatOriginal von Manuel
*hust*
Der Feind liest mit!
*hust*
????? ?(
ZitatOriginal von Manuel
*hust*
Der Feind liest mit!
*hust*
????? ?(
ZitatOriginal von alex_RS
????? ?(
Welcher Feind denn ?(
ZitatOriginal von Manuel
Eintragung ungleich legal.
Deshalb muss ja nicht jeder Depp wissen wo die Eintragung gemacht wird/wurde.
Es wird offiziell eingetragen, nix mit Geld zustecken oder so
ZitatAlles anzeigenOriginal von ON-UJAH
In der CH druckt jeder der sich als Vertieb anfuehlt sein egene Gutachten aus - keine Ahnung wieso es so gemacht wird :spinnt:
In DE herrschen andere Regeln.
DANKE
ON-UJAH
ZitatOriginal von alex_RS
Es wird offiziell eingetragen, nix mit Geld zustecken oder so
Wie soll das denn gehen wenn das Fahrwerk noch nie geprüft wurde?Woher weiss der Prüfer ob die Befestigungspunkte aus der richtigen Alulegierung gefertigt wurden oder ob die Federn aus wiederstandsfähigen Federstahl gefertigt wurden und nicht nach 1000km brechen?Sowas kann man nicht duch angucken und probefahren prüfen...
ZitatOriginal von Michael
Wie soll das denn gehen wenn das Fahrwerk noch nie geprüft wurde?Woher weiss der Prüfer ob die Befestigungspunkte aus der richtigen Alulegierung gefertigt wurden oder ob die Federn aus wiederstandsfähigen Federstahl gefertigt wurden und nicht nach 1000km brechen?Sowas kann man nicht duch angucken und probefahren prüfen...
........es ist ein TEIN fahrwerk, kein schrott. man riskiert ja nicht sein eigenes leben.....soll er einfach ein CH oder AT papier mitnehmen. dann wird es klappen. die geschichte hab ich auch noch vor mir.
Genau, und so sagt Du das dem Prüfer...
Ja mir ist auch klar dass Tein spitzen Fahrwerke baut...Es ging mir nur um die angeblich legale Eintragung von einem nicht geprüften Teil.
Vielleicht ist es in Österrreich etwas anders?
ZitatOriginal von Manuel
Übrigens ist es auch Quatsch, dass bei Unfällen das illegale Teil unfallursächlich sein muss. Sobald ein illegales Teil verbaut wurde, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Mit erloschener Betriebserlaubnis darf der Wagen nicht im öffentliche Straßenverkehr bewegt werden (u. A. weil kein Versicherungsschutz mehr besteht). Folglich wäre der Unfall nie passiert, weil das Fahrzeug sich zu der Zeit gar nicht im Verkehr hätte befinden dürfen ...
Falsch.....nehmen wir an,bei einem Unfall ist eine Bremse verbaut,die nicht eingetragen und auch nicht eintragungsfähig ist.......der Unfall ereignet sich Nachts auf einer Landstraße,der Fahrer des Wagens verliert die Kontrolle über sein KFZ und rutscht in der Kurve z.b auf ein entgegenkommendes KFZ....dann hat die Bremse keinerlei Einfluss auf die Schadensregulierung.....anders wäre es würde z.b der Fahrer mit der nicht eingetragenen Bremse sagen,sein Fahrzeug hat nicht gebremst,dann würde ein Gutachter feststellen warum......wäre z.b ein genehmigter Bremsschlauch geplatzt,auch dann wäre die Bremse kein Problem.....würde aber die Bremse selbst das Problem sein,kann die Versicherung vom Halter einen Teil des Schadens zurückfordern......das der Halter des Fahrzeugs mit der nicht eingetragenen Bremse 3 Punkte bekommt,ändert an der Tatsache ob der Schaden reguliert wird oder nicht garnichts
Es gibt ja ein CH Gutachten, folgedessen muss das FW ja geprüft worden sein. Und wenn das alles geprüft worden ist kann mann es in AT eintragen lassen, ansonsten ned. Ich denk in CH Gutachten wurde das wohl geprüft.
ZitatOriginal von Manuel
Anmerkung: Wegen 2.000 EUR wird die Versicherung keinen großen Aufstand machen, weil sie ja auch irgendwo ihre Kunden halten will ... Wenn aber hoher Sachschaden oder gar Personenschaden entstanden ist wird genauer nachgehakt. Die Versicherung zahlt zwar erstmal, wird aber versuchen sich das Geld in jahrelangen Prozessen wiederholen. Für einen nicht selbstverschuldeten Unfall sind zum Beispiel 50% Teilschuld wegen eines nicht einträgungsfähigen Teils schon erstmal eine Ansage find ich bzw. das wäre mir das geile, japanische Fahrwerk nicht wert weil es ja durchaus legale Alternativen gibt.
Und wieviel kann die Versicherung zurückholen???
Fast nix
Hallo zusammen
Ich habe auch ein TEIN Gewinde und hab das ganz normal
Eintragen lassen mit dem CH Gutachten.
Aber in Österreich!
MfG Marti
Kann mann das Tein Gutachten für CH irgendwo runterladen??
Ich habe jetzt ein Tüv gefunden der es in Österreich einträgt.
Firma CTC in Tirol.
Hallo,
Muss das Thema nochmal rauskramen.
Wäre es möglich das mir jemand die Dokumente zukommen lässt per Mail, kopie Eintragung und CH-Gutachten.
Ggf. Kontakt für eine Eintragung in der Steiermark oder Kärnten?
Gruß