Urteil des OLG München

  • Urteil: Autofahrerin missachtet Vorfahrt und haftet trotzdem nicht voll


    ampnet – 28. März 2013. Das Recht zur Vorfahrt ist kein Freifahrtschein. Hätte eine Kollision durch maßvolles Bremsen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs vermieden werden können, so muss der eigentlich zum Warten verpflichtete Autofahrer nicht den gesamten Schaden tragen, sondern nur 70 Prozent, hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 10 U 2595/12).


    Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte eine Autofahrerin einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Das bei der Kollision erheblich beschädigt Krad kam zwar von links, fuhr aber auf einer vorfahrtberechtigten Hauptstraße. Beide Unfallbeteiligten sind ortskundig und wussten um die schlechten Sichtverhältnisse an dieser Straßeneinmündung.


    Der Kradfahrer hatte kurz zuvor am Ortsschild die Geschwindigkeit von vorher 60 km/h reduziert, war aber, als die Pkw-Fahrerin einbog, noch mindestens 29 Meter entfernt und hätte durch ein entsprechendes Bremsmanöver einen Zusammenstoß vermeiden können. Zwar gilt im Straßenverkehr der sogenannte Vertrauensgrundsatz, nach dem sich ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf verlassen darf, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht beachten. "Allerdings hätte der Kradfahrer in diesem Fall, wo er den Pkw aus der untergeordneten Straße herausfahren sah, adäquat reagieren und vorsorglich bremsen müssen - obwohl oder gerade weil er nicht wusste, ob das Auto, wenn die Fahrerin ihn wahrnimmt, weiterfährt oder stehen bleibt", erklärt ein Anwalt der Hotline.


    Weil also die Kollision durch maßvolles Bremsen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs hätten vermieden werden können, hielten die Münchener Richter eine Haftungsverteilung von 70:30 zu Lasten der ihre Wartepflicht verletzenden Pkw-Fahrerin für angemessen. (ampnet/nic)

    Gruß, Ayke

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  • Find das Urteil ehrlich gesagt nich so dramatisch. Meine Frau hatte auch schonmal ein Unfall, war leider die jenige die die Vorfahrt genommen hat, Ursache war die Änderung der Vorfahrt und das ohne Hinweis. :/


    Ampel war in der Nacht aus und meine Frau war der natürlich in der Annahme Vorfahrt zu haben, ging schief und war nich angenehm, wenn aber der andere Verkehrsteilnehmer wenigstens gebremste hätte, wäre es locker zu verhindern gewesen. War eine große Kreuzung mit viel Einsicht.


    PS: Der andere Verkehrsteilnehmer war auch eine Frau, Zufälle gibts. :D

  • Dass man sich die Vorfahrt nicht einfach "erzwingen" darf, lernt man schon in der Fahrschule. Ein Fahrfehler eines anderen berechtigt logischerweise nicht automatisch dazu, ungebremst in dessen Seite zu krachen. Wir fahren da draußen miteinander, nicht gegeneinander. Wenn andere einen Fehler machen, heißt die Devise, Unfälle vermeiden, jeder macht mal Fehler. So gesehen ist das Urteil vermutlich OK.


    Leider kennen wir die Situation aber nicht. Vielleicht hatte der Kradfahrer tatsächlich keine Chance. Eine Vollbremsung oder ein schnelles Ausweichmanöver ist mit dem Mopped nicht unbedingt gefahrlos. Wäre auch nicht das erste Urteil, bei dem bei einem Motorrad vs. Auto Unfall der 2-Rad Fahrer in die Pfanne gehauen wird...

  • Hmm... also ich hab das eigentlich auch so gelernt das man immer selbst verpflichtet ist Unfälle zu vermeiden auch wenn man eigentlich im Recht ist. Macht auch nur so sinn sonst könnte ich ja den lieben langen Tag mit meinem Auto ne bestimmte Strasse mit schlechten Sichtverhältnissen lang fahren und warten bis mir einer die Vorfahrt nimmt und mir mein Auto bezahlen lassen. o.O

  • Also soll ich jetzt jedes mal wenn ich ein anderes Fahrzeug sehe auf 20 km/h runter bremsen, weil es vielleicht raus fahren könnte?
    Was für ein Schwachsinn!
    Ich alle verlasst euch jeden Tag zigfach darauf, dass der andere die Vorfahrt achtet. Wenn das mal einer nicht macht und direkt vor einem raus zieht, knallt es.
    Und dafür soll man eine Teilschuld bekommen? Schwachfug!

  • Ich alle verlasst euch jeden Tag zigfach darauf, dass der andere die Vorfahrt achtet. Wenn das mal einer nicht macht und direkt vor einem raus zieht, knallt es.


    Es ging wohl nicht darum, dass der Unfallverursacher im letzten Moment rausgezogen ist, sondern dass noch jede Menge Platz war für den anderen zum Bremsen. Im von dir geschilderten Fall wird kein Gericht eine Teilschuld verhängen. Sonst könnten wir das mit der Vorfahrt gleich vergessen und jeder fährt, wie er will.