Ein gut gemeinter Rat

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich möchte euch einen guten Rat mit auf den Weg geben.


    Kinder haften für die Pflegekosten ihrer Eltern! D.h. bis auf eine Lebensgrundlage von 1400,-€, darin sind max 450,-€ Mietkosten enthalten, kann Sozialamt von den Kindern die Hälfte des Nettoeinkommens über die 1400,-€ einfordern.


    Ich befürchte ich werde sehr bald meinen Evo wieder verkaufen müssen:(


    Gruss Steffen

  • Keine Panik, es gibt "Gestaltungsmöglichkeiten".....



    Haftung der Kinder für die Pflegekosten der Eltern


    Was geschieht mit dem laufenden Einkommen und dem ersparten Vermögen bzw. mit dem Eigenheim, wenn ein Elternteil zum Pflegefall geworden ist und das Einkommen/Vermögen der Eltern zur Begleichung der Pflegekosten nicht ausreicht? Grundsätzlich gilt:


    Zuerst müssen die Ersparnisse der Eltern aufgebraucht werden (Riester-Sparvertäge; Rürup-Sparverträge und Betriebliche Altersversorgung bleiben davon unberührt, weil diese Verträge pfändungssicher sind). Eventuell müssen die Eltern auch ein zu großes Eigentumshaus/-Wohnung verkaufen. Oder es muß in eine kleinere Mietwohnung umgezogen werden. HINWEIS: Grundsätzlich werden hier die Regelungen nach Hartz4 durchgeführt (wie sie auch bei Hartz4-Empfängern angewendet werden, bevor diese Hartz4-Zahlungen erhalten).


    Danach prüft das Sozialamt, ob die Kinder die Pflegekosten (z.B. für ein Pflegeheim) mitfinanzieren müssen. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jeden Kindes vom Sozialamt überprüft.
    GRUNDSÄTZLICH: Die Regelungen sind hier großzügiger im Vergleich zu den Regelungen, wenn die Kinder für den eigenen Pflegefall haften müssen. Schließlich soll das Vermögen der Kinder insbesondere zur Tragung der eigenen Lebensrisiken dienen. Nur wenn das Vermögen der Kinder gewisse (relativ großzügige) Grenzen überschreitet, dann wird es zur Tragung der Pflegefallkosten der Eltern herangezogen.


    Folgend der Rechenweg bei der Prüfung, wie das Einkommen und das Vermögen der Kinder zur Bezahlung der Pflegekosten der Eltern herangezogen wird:
    (für Ehepaare gilt: Immer den summierten Wert beider Ehepartner eintragen: z.B. das gemeinsame Bruttogehalt).



    (A) Einkommen der Kinder (Verwertungsprüfung)


    (1.0)Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialangaben.
    (1.1)minus: Steuern.
    (1.2)minus: Sozialabgaben.
    (1.3)minus: Angemessene Beträge für die eigene Altersvorsorge: ca. 5% vom Bruttoeinkommen (Urteil: Az XII ZR 149-01). Die Art der Anlage spielt keine Rolle (Entscheidung BGH Karlsruhe: Az XII ZR 98/04). Beispiel (Quelle: Portfolio 10/06) : Ein alleinstehender Mann (Alter 50) mit einem Netto-Einkommen von 1.330 EUR pm durfte über ein angesammeltes Guthaben von über 100.000 EUR verfügen. Das war vor dem Sozialamtsregreß als „Schonvermögen“ geschützt.
    (Riesterverträge, Rürupverträge und Betriebliche Altersversorgung haben dabei einen Sondervorteil: Das dort angesammelte Guthaben ist der Höhe nach unbegrenzt geschützt).
    minus: Darlehnsraten (z.B. Immobilienfinanzierung oder Kfz-Raten).
    minus: Aufwendungen für den Beruf (pauschal 5% vom Nettogehalt).
    minus: Andere, vorrangige Unterhaltsverpflichtungen.
    minus: Fahrtkosten zum Pflegeheim ca. 40 EUR pm.


    ERGEBNIS = „Bereinigtes Einkommen“


    Berechnung der Höhe des zulässigen (erlaubten) bereinigten Einkommens (auch „Selbstbehalt“ genannt):
    Für das Kind des pflegebedürftigen Elternteils = 1.400 EUR pm**.
    Für den Ehepartner des Kindes = 1050 EUR pm.
    ** = Urteile der meisten Oberlandesgerichtsbezirke je nach Sitz des Sozialamtes.


    ERGEBNIS:
    Übersteigt das „Bereinigte Einkommen“ den „Selbstbehalt“, so liegt ein „Überbetrag“ vor: Das Sozialamt darf 50% dieses „Überbetrages“ zur Finanzierung der Pflegekosten der Eltern fordern (Urteil: Az XII ZR 266/99)

    Gruß, Ayke

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    2 Mal editiert, zuletzt von GT997 ()

  • Krasser Scheiss Oo
    Mal Blöd gefragt. Willst du mit deinem Einkommen dafür einstehen oder evtl doch verhindern? Vllt würde dir ein Anwalt mit Fachgebiet Sozialleistungen etc weiterhelfen können?

  • Hallo zusammen,


    GT997: Meine Mutter hat ein geringe Rente und kein weiteres Eigentum. Ich bin schon am Punkt wo das Sozialamt die Offenlegung meiner Eigentumsverhältnisse fordert.


    MrV88: Ich war schon bei Anwalt, aber es gibt noch eine offene Frage: Wenn ich meiner Ausgaben so hoch schraube, dass das Sozialmamt mich nicht in Haftung nehmen kann, holen sie sich das Geld nachträglich?


    Gruss Steffen

  • Wenn du jetzt kein Geld hast können sie es dir nicht nachträglich wegnehmen. Es wird eher so berechnet, dass wenn du jetzt nichts abgeben kannst auch nichts abgibst. WENN!! du allerdings wieder etwas zur Verfügung hast musst du es sofort angeben, weil dann holen sie es sich auch nachträglich.
    Die einzige Möglichkeit die du jetzt meiner Meinung nach hast(bzw mir fällt nix anderes ein) es so zu richten als hättest du kein Geld oder ganz blöd verprass die Kohle! Informier dich mal wegen Renten,Bausparer oder weitere Kosten bzw Bürokosten oder sonstige Sachen um dein "Geld verpuffen" zu lassen. Evtl ein Steuerberater.


    Wo nix is kann man auch nix holen.

  • Hi MrV88,


    "Wenn du jetzt kein Geld hast können sie es dir nicht nachträglich wegnehmen"


    bist du dir da sicher? Ich habe bisher es immer so dargestellet bekommen, dass wenn ich jetzt nicht vollständig für die austehenden Kosten aufkomme, dann zahlt die Differenz zunächst der Landes-Wohlfahrts-Verband und wird den Rest meines Leben versuchen das Geld zurückzubekommen.
    Ich glaube ich muss nochmal zu Anwalt.


    Gruss Steffen

  • Ganz Toll. Da frage ich mich doch, für was ich diesen Posten "Pflegeversicherung" auf meiner Abrechnung habe.
    Man sollte vielleicht den einen oder anderen Hartz IV Empfänger verpflichten, seine Arbeitskraft für die Pflege einsetzen.

  • JoeBee


    du glaubst doch nicht im ernst dass das Geld was du da reinzahlst für dich ist oder?? Geschweige denn für deine evtl. Pflegebedürftigen Eltern?? Die Kohle wird in Saus und braus aus vollen Händen ins Ausland geworfen, wie Griechenland etc.... Wir können froh sein wenn wir mal Gesetzliche Rente erhalten...... X(

    - LG Chris

    V A R I S L A N C E R E V O L U T I O N I X E D I T I O N I X V E R S I O N I I

  • Hi JoeBee,


    die Pflegeversicherung kommt nur für die Kosten der Pflege auf, aber nicht für das Heim in dem du gepflegt wirst.


    Gruss Steffen

  • Zitat

    Original von dominoeffeckt
    JoeBee


    du glaubst doch nicht im ernst dass das Geld was du da reinzahlst für dich ist oder?? Geschweige denn für deine evtl. Pflegebedürftigen Eltern?? Die Kohle wird in Saus und braus aus vollen Händen ins Ausland geworfen, wie Griechenland etc.... Wir können froh sein wenn wir mal Gesetzliche Rente erhalten...... X(


    gefällt ma! und nein wir kriegen bestimmt keine Rente




    Also wie gesagt die können dir nicht etwas wegnehmen was du nicht jetzt hast. Sagen wir mal später hast du 50€ über die Pflegekosten lagen aber bei sagen wir mal 30.000. Wie wollen sie von dir dann bitte die 30.000 zurück verlangen? Ein abschätzen für die Zukunft wäre doch der reinste Mist. Keiner kann in die Glaskugel blicken und sagen ja du wirst am Tag x dad Geld zurück zahlen. Kann doch nicht sein, dass jemand für jeden (sorry etz wirklich aber es nervt mich langsam wirklich) Scheiss !!! zur Kasse gebeten wird. Wofür sind dann die ganzen bekackten Kassen, Kosten, Steuern etc. Verstößt doch bestimmt gegen irgend ein Gesetz wenn nicht sogar Grundgesetz. Das ist definitiv Ausbeutung! Ich rate dir wirklich einen kompetenten!(von Anwalt zu Anwalt gibt es Unterschied wie Tag und Nacht, ich bin mehr oder weniger in der Branche) Anwalt und Steuerberater dir zu besorgen oder du wirst ordentlich bluten müssen.


    Diese Kosten gehen locker in die zehntausender Beträge! Soweit ich weiss gibt es teilweise kostenlose Beratungen bei den Gerichten. Evtl dort mal auch anfragen.