UNfall -jetzt kein Plan mehr

  • Hallo,
    also ich hatte ein unfall mit meinem EVO 8 (kuriose Sache, mir ist ein 14jähriger total betrunken mit einem geklauten Lieferwagen, gegen die Einbahnstrasse, in den Evo gekracht)


    Jetzt geht es mir darum das ich keinen Unfallwagen fahren will
    ich hatte den EVO extra bei einem Händler gekauft, jede Inspektion und immer alle Ölwechsel machen lassen)


    Hier mal die Daten zum evo8 BJ. mitte 2005, 68000km, Blaumetallic, großer Heckflügel, mit LLK-Berieselung, Leder-Ausstattung


    Der Schaden beläuft sich nach vorläufiger Gutachterschätzung auf ca. 13500€
    (also gibt das wohl nen wirtschaftlichen Totalschaden)
    der Wiederbeschaffungswer nur ca 19500€


    was zu erkennen ist, ist folgendes (ich weiss schlechtes Foto)



    Jetzt ist halt die Fragen (wie gesagt, will keinen unfallwagen fahren, wie bitte soll ich irgendwann mal nen unfall-Evo losbekommen?)



    - welches geld kann ich von der versicherung erwarten?


    - wie stelle ich das jetzt am besten an mir einen neunen Evo leisten zu können


    -habe schonmal bei mobile etc. geschaut, also für 19500 bekomme ich keinen gleichwertigen evo so wie ich ihn hatte


    was ist so nen evo noch wert, also für wieviel würde mir jemand das unfallauto so wie es jetzt ist abnehmen (achse, getriebe, rad hat nichts abbekommen... der träger unterhalb der Lampe ist richtung innenraum gestaucht, kühler hat was abbekommen, LLK, Haube, kotflügel und Stoßstange, scheinwerfer sind auf jedenfall defekt... Ölkühler sitzt da auf der seite ja auch, der ist noch ok)

  • Ich bin kein Profi was diese Dine angeht, aber wenn der Gutachter 13500euro Schaden schätzt und der Wiederbeschaffungswert 19500euro beträgt, dann ist das kein wirtschaftlicher Totalschaden. Du brauchst den Wagen nicht reparieren zu lassen, du kannst Dir das Geld abzügl. der Mehrwertsteuer von der Versicherung auszahlen lassen. Der Wiederbeschaffungswert 19500euro minus Rep. 13500euro = der Restwert des Fahrzeuges das Du auf Börsen bekommen könntest....


    Ich gebe dir auch dazu noch einen kleinen Tipp: nehme Dir einen Anwalt. Du hast auch Anspruch auf Ausfallgeld für die Wiederbeschaffungsdauer (ca. 7-10 Tage max.) etc. Das kann Dir alles dein Anwalt erklären, der im übrigen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.


    Viele Grüße Michael

  • Welches Geld kann ich mir auszahlen lassen? die 19500?


    nur für 19500 bekomme ich immernoch keinen neuen EVO, also so wie ich ihn hatte... da kanns doch jetzt nicht sein...oder?



    ja, das mit Anwalt ist im gange, da fahre ich übermorgen hin...

  • 19.500.- minus 13.500.- = 6.000.- Euro. Dafür kauf ich ihn.
    Nur noch eine Frage: welche Versicherung soll Dir Deinen Schaden ersetzen????

    Gruß, Ayke

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    Einmal editiert, zuletzt von GT997 ()

  • Zitat

    Original von Lancerevo8
    ja, schon klar, das bild ist echt gülle... aber so grob übern daumen, würden da 10000 drinne sein ?


    Rein rechnerisch 6.000euro...biete Ihn am Besten bei diverse Platformen an, das Auto ist mit Sicherheit in ein paar Stunden verkauft. Setze Ihn mal mit 10.000euro an...

  • Ich zitiere mal aus den "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung":


    §2b: ...der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht....


    Das ist die Hölle für den Geschädigten!!!

    Gruß, Ayke

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  • Oder du verkaufst den evo in Teilen, fals du platz, zeit und ahnung davon hast.

    Einmal editiert, zuletzt von AlexIX ()

  • Zitat

    Original von GT997
    Ich zitiere mal aus den "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung":


    §2b: ...der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht....


    Das ist die Hölle für den Geschädigten!!!


    Ist es nicht. Die KFZ-Haftpflicht ist voll verpflichtet zu zahlen. Sie kann nur den unberechtigten Fahrer in Regress nehmen.


    Einfach möglichst bald zum Anwalt. Der künnert sich drum und holt sich sein Geld auch bei der gegnerichen Versicherung.

    There are only three sports: Bullfighting, Motor Racing and Mountaineering; all the rest are merely games.
    Ernest Hemingway

    Einmal editiert, zuletzt von Baumax ()

  • Der 14 Jährige ist schuld, tritt seine bzw. die Verschicherung des Vormundes für den Schaden ein oder lässt du das (warum auch immer) das über deine Vollkasko laufen, das wäre wichtig zu wissen weil es da einen extremen Unterschied gibt was für Möglichkeiten du hast.


    Sollte das (wie es sich gehört) die gegnerische Haftpflicht zahlen, darfst du dir eine weiteres Gutachten anfertigen lasse, dies wird dann für ein Schiedsverfahren genutzt. Dieses Gutachten von DEINEM ausgesuchten Gutachter fällt 100% viel besser aus, als das welches du jetzt hast. Es wird dir einen höheren Wiederbeschaffungswert bestätigen, einen für das du ein 100%ig vergleichbares Fahrzeug bekommt, GENAUSO wie deiner war, mit allem drum und dran. Metallikfarbe, 100% unfallfrei, 1. Hd. wenn erst war etc..


    Würde das über deine Vollkasko laufen, müsstest du mit einigne Einbußen leben, da die Versicherung sich selber nicht beschei$$t, da du ja quasi mit dem Schaden GEGEN deine Versicherung arbeitest.


    Ich hatte das vor 3 Monaten erst genauso, ich weiß 100% wie die Sachlage ist, habe lange MIT ANWALT (der weiß einfach mehr und kann dir da viel besser helfen als du allein) rumgetan und letztendlich Recht bekommen, bzw. Recht hatte ich die ganze Zeit, nur muss man das über einen Anwalt der gegnerrischen Verischerung mit einem Gutachten klar machen.

  • Bin auch der Meinung, dass du dir nen Anwalt nehmen solltest.


    Und auch wenn es für dich schwer ist, hier ein paar tröstende Worte.


    Ein kaputter Evo ist ein guter Evo! Klingt hart ist aber so wenn man nicht allzu blöd ist. Ich weis wovon ich rede^^

    Gruß Andy

    *11,558 sek.@1/4mile Flugplatzblasen 2007 Aalen/Elchingen*
    *6,8sek. von 100-200km/h gemessen via Driftbox*

  • Richtig!
    Wenn du bzw. dein Anwalt sich gescheit anstellt, gehste aus der Sache definitv ohne "Verlust" raus, im Gegenteil! ;)
    Glaub mir, hatte vorn paar Jahren auch nen Wirtschaftlichen, den ich bis heut in guter Erinnerung hab :D...

  • Zitat

    Original von Haunebu
    Bin auch der Meinung, dass du dir nen Anwalt nehmen solltest.


    Und auch wenn es für dich schwer ist, hier ein paar tröstende Worte.


    Ein kaputter Evo ist ein guter Evo! Klingt hart ist aber so wenn man nicht allzu blöd ist. Ich weis wovon ich rede^^


    Klingt zwar blöd, ist aber durchaus was dran. Wenn du nen guten Anwalt nimmst und dazu nen guten Gutachter (meist weiß der Anwalt gute), dann hast du am Ende 100% Glück im Unglück.


    Das Wrack kann man in der Restwertbörse veräussern, das muss dann die gegnerische Versicherung nach dem neuen Gutachten veranlassen und dir das Geld auszahlen. Den Restwert bekommst du von der Haftpflicht OHNE Abzug der Steuer, da du nicht vorsteuerabzugsberechtig bist gehe ich von aus, du zahlst ja beim Wiederbeschaffen auch nicht den Preis minus die Steuer. Der Verkäufer wird dir sicher nicht sagen, der Preis war zwar sagen wir mal 22t€, und erlässt dir davon noch 19%, also musst du die ja auch bekommen. Wenn der Wiederbeschaffungswert 22t€ ist, dann bekommst du die 22t€ auch, musst möglicherweise nur belegen was der Preis war, z.B. Kaufvertragskopie zur Versicherung senden. Bei einer Instandsetzung würdest du auch die volle Leistung bekomme, sogar bis zu 30% höher wenn du das von der Werkstatt belegen lässt, quasi eine Leistung bis 130% würdest du bekommen, aber nur wenn das über die Haftpflicht des Gegners geht, über die Vollkasko geht das nicht, die darf in einigen Fällen sogar die Werkstatt bestimmen wo es instandgesetzt werden soll, Fachwerkstatt muss es aber immer sein.