Mitsubishi Lancer Evo VIII MR

  • Problematisch ist in meinen Augen die Verwendung des Begriffes MR. Ein USA-MR ist nicht gleich ein GB-MR.


    Alles in allem muss ich insbesondere Alex recht geben: Die Zulassung eines MR in Deutschland wird immer halblegal sein. Auch mal an die Versicherung denken: Anhand der Fahrgestellnummer können die ganz einfach herausfinden, ob es ein für den deutschen Markt bestimmtes Fahrzeug ist. Falls nicht, werden im Falle des Falle sicherlich Nachforschungen angestellt, die bestimmt nicht angenehm enden.


    Und was sogenannte Experten oder Händler/Importeure für Infos haben, finde ich mehr als abenteuerlich :roll:

  • Zitat

    Original von Winnie


    Und was sogenannte Experten oder Händler/Importeure für Infos haben, finde ich mehr als abenteuerlich :roll:


    Wenn ich für jede Phantasie-Info aus solchen Quellen 5 € bekommen hätte seitdem ich den Evo habe könnte ich mir gleich einen 2. leisten... :mrgreen:

  • Zitat

    Original von TwinBeat



    Wenn ich für jede Phantasie-Info aus solchen Quellen 5 € bekommen hätte seitdem ich den Evo habe könnte ich mir gleich einen 2. leisten... :mrgreen:


    Ja.... ist eh schon der älteste. :wink:

  • Mensch Dino!


    Nun schreibt unser Admin mal einen seiner selten gewordenen Beiträge und: - kriegt von Dir gleich wieder einen unter die Gürtellinie.... :wink:


    PS
    Bei Twinbeat's aktueller Laufleistung hat er bald zwar den ältesten Evo, aber nicht mehr den mit der höchsten Km-Leistung.....und dann werden wir ein wenig über Deinen orangeroten Chromhobel herziehen..... 8)

    25 Jahre Nordschleife mit 3.500+ Runden
    und sauschnell auf 235ern und ohne Schwuchtel-Hightech.
    Bekennender Evo-im-Winter-Benutzer.


  • Aber ich habe doch nirgends Chrom... :wink:


    Die Felgen sind poliert, Türgriffe und Blenden im Innenraum lediglich beschichtet. :mrgreen:


    Betreffend Kilometern will ich gleich mal nen Thread eröffnen... wird Zeit das wir das wieder mal aufrollen. :wink:

  • Zitat

    Original von Dino Egli CH


    Ja.... ist eh schon der älteste. :wink:


    Und stolz drauf ihr jungen Hüpfer! :D


    Zitat

    Original von Blackbyrd


    Bei Twinbeat's aktueller Laufleistung hat er bald zwar den ältesten Evo, aber nicht mehr den mit der höchsten Km-Leistung.....und dann werden wir ein wenig über Deinen orangeroten Chromhobel herziehen..... 8)


    Wenn sich das mit meinem Wagen noch länger hinzieht stehen die Chancen wirklich nicht schlecht das er mich "überholt". :evil: Meine alte Dame hat keine Lust mehr noch länger in der Garage zu versauern...

  • Ich habe mal bei BBS nachgefragt wie es den mit EVO8 MR Felgen ausschaut. Die hätte ich gerne als Sommerfelgen.


    Hier die Antwort:


    -------------------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr,


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Die Räder werden von unserem Partner in Japan produziert und im dortigen Markt auch verkauft.
    Die Räder haben nicht die TüV-Prüfungen für den deutschen bzw. europäischen Markt.
    Ansonsten können wir Ihnen gerne die Internet-Adresse von unserer
    japanischen Tochter mitteilen, mit der Sie dann direkt Verbindung ufnehmen können.


    Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
    ----------------------------------------------------------------------------------


    Jetzt kommt Winnie (auch andere gerne) ins Spiel:
    Wir es die Felgen eventuell in absehbarer Zeit auf dem Deutschen Markt von Mitsubishi geben?? Gibt es überhaupt Felgen (ausser den Orginalen natürlich) für den EVO (mit ABE oder TÜV)????
    Die gleiche Frage hätte ich noch zu dem Bilstein Fahrwerk. Wird das irgendwann für die "alten" EVO8 geben???

  • Mal so ein paar Infos, die für 7er und 8er gelten.
    Was meint der TÜV dazu:
    1. Bilstein Fahrwerk:
    Das B16PSS9 gibt es, und sollte auch auf dem 8er eintragungsfähig sein.
    Habe es jetzt 2 Wochen drin und bin sehr zufrieden (Höhe -50,-45 V/H [was definitiv zu TIEF ist :wink: ],
    DKV 5/5 V/H)
    Habe bis jetzt noch keine anderen Einstellungen probiert, da ich noch nicht Zeit dazu hatte.
    Deutlich mehr Komfort auf schlechten Strassen, Sehr gute STRASSEN-Lage (Rennstrecke werd ich noch sehen!, dann Vorne härter einstellen)


    2. Felgen:
    Eintragung bekommt man auch, wenn das Japanische Prüfzeichen auf den Felgen ist (JWL) und man eine Felge mit mehr als 650 Kg bekommt.
    z.B. Buddy Club, SSR, Enkei,OZ....
    Lochkreis (5x114,3) und ET (+- 5mm sind kein Problem) sollten dann nicht vom Original abweichen, da sonst Nacharbeiten angesagt sind.
    Diese kann man dann per Einzelabnahme (§19/3 oder §21 glaube ich) eintragen lassen.
    Zumindest beim 7er kann es Keine echte ABE geben, da er keine generelle Typschlüsselung hat.
    Somit gibt es nur sogenannte Teilegutachten.
    Ich werde mir voraussichtlich die Buddy Club Racing QF holen in 8x17 GM ( haben 690Kg und JWL- Zeichen)


    Summasumarum:
    Echte Abe´s wird auch für 8er Teile nur geben, wenn RA in die Gänge kommt, denn für Aftermarket- Anbieter lohnt sich keine ABE-Prüfung.

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband


  • Sorry,jedoch ist deine Aussage etwas zu pauschal,denn die Eintragung von Felgen ohne deutsche Prüfung,ist selbst wenn sie der Tüv-Ingenieur eingetragen hat,nicht wirklich legal,denn es werden in Japan komplett andere Prüfungen durchdeführt,die von deutschen Behörden und auch vom Tüv nicht anerkannt werden können,das die Festigkeit vorhanden ist,wissen wir alle :!: Egal welcher Tüv,egal welcher Prüfer,kann solche Felgen nicht "legal" eintragen,glaube mir,ich habe mich schon sehr genau schlau gemacht,da ich überlegt habt Buddy´s und Enkei´s zu importieren und Gutachten zu erstellen,selbst das geht nicht,da die Firmen nicht nach deutscher Iso-Norm zertifiziert sind :(


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Zitat

    Original von RedEVO8


    Die gleiche Frage hätte ich noch zu dem Bilstein Fahrwerk. Wird das irgendwann für die "alten" EVO8 geben???


    Das Bilstein-Fahrwerk ist schon lange erhältlich,es ist sowieso baugleich wie das Evo 7 Fahrwerk,der 8er ist ja eh nur eine Modellpflege des 7ners :!:


    Felgen sind auch in ausreichender Zahl zu bekommen,je nach deinem Geschmack!


    MFG Alex


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • EvolutionVI


    Genau das habe ich in bezug auf die Felgen ja gesagt: :lol:


    Diese kann man dann per Einzelabnahme (§19/3 oder §21 glaube ich) eintragen lassen.


    Das sind sogenannte Ermessensspielräume :wink:
    ob ein Prüfer das macht oder nicht.
    Habe aber hier einen Reifenhändler, dessen Prüfer sich schon gut auskennt, was die Japanischen Prüfungen genau aussagen.
    (Macht auch die Prüfungen und Einzelabnahmen für SUBARU / Friedberg :wink: )


    Natürlich kann man über sowas streiten, ob legal oder nur fast legal,
    doch besser Eingetragene Buddy Club als Originale Felgen :wink:


    P.S. AEM-LUFI eingetragen bei BB ?

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband


  • Auspuff & Filter ist eingetragen,klar ;-)


    Bei Felgen gibt es eigentlich keine Ermessensspielräume,denn entweder sie haben eine Zulassung oder nicht,leider :(


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Nur mal so zum Spass:


    Die originale 7er Felge hat auch nur ne JWL Prüfung :wink:


    Und man kann kein Radlastgutachten dafür bekommen. :wink:
    War zumindest die Aussage aus Japan :wink:


    Aber wurscht, wenn sie eingetragen sind, wird man selten Ärger bekommen.

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband

  • Ein wenig OFF-Topic:


    Wegen TÜV und Heckflügel aus Aluminium (2F2F-Style)
    Trotz Eintragung UNZULÄSSIG !!


    Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern


    Anweisung der Technischen Leitung:


    Kurzfassung:
    Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
    Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als
    erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.


    In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.


    Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.


    Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.


    Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:


    In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
    In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
    Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.


    Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):


    "1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
    2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
    3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
    4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
    5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."

    Du brauchst nur 2 Werkzeuge: WD40 und Klebeband:
    Wenn es sich bewegen sollte, es aber nicht tut -> WD40 ; Wenn es sich bewegt, das aber nicht sollte -> Klebeband


  • Nur so als Info,jedes Spoilerblatt eines jeden Black Diamond ist Alu,serienmäßig :D :wink:


    Ist auch so das keine "Kunststoff-Spoiler" mehr eingetragen werden dürfen,für die kein fahrzeugbezogenes Gutachten existiert :!:


    :thumbsup: Bruce Lee sagte: "Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgend etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat" :thumbsup:

  • Heckflügel bestimmt nicht, eher Felgen, Fahrwerk, etc. Ich denke, der Carbon-Heckflügel ist so in der Serie schon okay

  • Finde den Serien Fluegel auch OK, leider gabs das Leder nur mit dem kleinen Fluegel. Jetzt muss ich den irgendwie nachruesten :(
    Dann besteht ja noch hoffnung fuer die MR Felgen. :P
    Kommt evtl. auch Motor Tunning (ja, die Frage ist zum Xten mal,
    aber ich versuchs trotzdem??

  • Wenn Du mit Motortuning mehr Leistung meinst, könnte auch sein :wink: Allerdings glaube ich nicht, dass es die MR-Felgen werden. Wenn viel Bedarf für MR Felgen besteht, einfach eine Anfrage an Mitsubishi Motors Deutschland stellen. In dem Fall könnte man checken, ob es möglich wäre.