Steuerfrage zu einer Aufwandsentschädigung

  • Hallo liebe Leute und frohes Weihnachtsfest,


    ich werde nach ein, zwei Stunden Googelei nicht viel schlauer, daher frag ich mal hier in die große Runde.
    Ich habe in den Jahren 2009 und 2010 eine Aufwandsentschädigung bekommen, weil ich Probant im Fraunhofer Institut war.
    Ich dachte, dass diese Aufwandsentschädigung steuerfrei ist, worin ich mich aber getäuscht habe (die Kriterien nach § 3 Nr. 26 EStG werden leider nicht erfüllt). Nun hat das FA diese Aufwandsentschädigung als Selbstständige, freiberufliche Tätigkeit deklariert, was in jedem Fall nicht korrekt sein dürfte, weil die gängige Rechtssprechung ganz andere Anhaltspunkte für eine Selbstständigkeit nennt. Nichtsdestotrotz werde ich den Kram wohl als Sonstige Einkünfte versteuern müssen.
    Nun meine Fragen:
    - Gibt es einen Unterschied in der Besteuerung als Sonstige Einkunft zur bereits erfolgten Versteuerung als Selbstständige Einkunft?
    - Lohnt ein Widerspruch der Festsetzung als Einkunft Selbstständiger Tätigkeit? (mit dem Zwecke der Festsetzung als Sonstige Einkunft)
    - Kann ich die Aufwände direkt (also ohne Ausschöpfung der Werbungskostenpauschale) absetzen?


    Fettes Danke schon mal. 8)

  • Hallo!
    Steuerlich macht es keinen Unterschied. Da du keine gewerblichen Einkünfte hast, zahlst du keine Gewerbesteuer, also bist du aus der Nummer raus.
    Du kannst einen Einspruch einlegen und als Begründung eine Gewinnermittlung einreichen, in der alle Einnahmen und Ausgaben für diese Tätigkeit enthalten sind. Zu besseren Übersichtlichkeit kannst du die Einkünfte ja nach § 22 EStG erklären.