Welche Versicherung zahlt ?

  • Nabend alle zusammen,
    Ich habe eine Frage. Mein Bruder hat heute Abends Möbel aus dem Möbelhaus mit einem Anhänger nach Hause transportiert. Er hat sich das Fahrzeug sammt dem Anhänger von seinem Schwiegervater geliehen.


    So dann ist es passiert. Ein Teil der Ladung ist unbemerkt von Anhänger auf die Schnellstraße gefallen und ein Wohnmobil hat es leider erwischt. Dabei ist die Stoßstange vorne kaputt gegangen. Die Polizie kam, nahm den Unfall auf und sagten meinem Bruder das die Private Haftpflichtversicherung evtl dafür zahlen wird und nicht die Kfz Versicherung. Es ist zum Glück nichts anderes passiert. Aber weis vielleicht jemand welche Versicherung dafür jetzt bezahlen muss?


    Gruß Tommy

    Rundenzeiten 2023

    Nürburgring GP mit Dunlopkehre und Mercedes-Arena 2:15,62

    Assen 1:56,063

    Oschersleben mit Schikane 1:40,755

    Bilster Berg 1:54,66

  • Schädiger war der Fahrer des Kfz mit Anhänger. Beide Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Es kann dem Schädiger also egal sein, welche von beiden Versicherungen den Schaden reguliert: die des Zugfahrzeuges oder die des Anhängers. Allein für den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes würde ich jedoch darauf bestehen, dass der Versicherer des Trailers zahlt...oder, falls vorhanden, die Privathaftpflicht.

    Gruß, Ayke

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  • Zitat

    Original von GT997
    Schädiger war der Fahrer des Kfz mit Anhänger. Beide Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Es kann dem Schädiger also egal sein, welche von beiden Versicherungen den Schaden reguliert: die des Zugfahrzeuges oder die des Anhängers. Allein für den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes würde ich jedoch darauf bestehen, dass der Versicherer des Trailers zahlt...oder, falls vorhanden, die Privathaftpflicht.


    Hierauf aufbauend mein Gedankengang:


    Wenn die Ladung nicht korrekt gesichert oder garnicht gesichert war. Würde ich das als grob fahrlässig bzw Verletzung der Sorgfaltspflicht sehen.
    Das zahlt die KFZ-Versicherung normalerweise nicht.
    Wenn dann private Haftpflicht.

  • Dazu muss sie aber die grobe Fahrlässigkeit bzw. die fehlende Sorgfaltspflicht seitens des Fahrers/ Versicherten erstmal nachweisen... :)

    Gruß, Ayke

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  • Wolfgang du hattes recht.
    Mein Bruder hat mit einem Anwalt telefoniert. Es wird zuerst über die Kfz Haftpflicht des Schwiegervaters laufen. DieVersicherung wird sich ddann das Geld von der privaten Haftpflicht meines Bruders wiederholen.


    Gruß Tommy

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