UNfall -jetzt kein Plan mehr

  • Hallo,


    also zu der frage WER zahlt hab ich die Antwort und das ist "zum Glück" ziemlich eindeutig.
    und zwar muss die Versicherung der Fahrzeughalters für meinen Schaden in Vorkasse treten.
    Damit wäre ich in der Hinsicht fein aus der Sache raus.
    Nur er hat dann das Problem das sich seine Versicherung das Geld bei der Versicherung der Fahrers oder direkt bei dem Fahrer wieder holt. Da in dem Fall der Fahrer erst 14 ist gilt Eltern haften für Ihre Kinder, da die eltern in dem Fall Harz IV Empänger sind, zahlt der Statt, also leider wir alle.
    Was noch zu klären gilt ist, woher hatte er den schlüssel und wie sieht es aus mit der aufsichteverletzung etc. unteranderem da her um die Uhrzeit, als der Unfall war, garnicht hätte draußen sein dürfen, und auch noch betrunken war. Also für die wird ers ziemlich verzwickt, im schlimmsten Fall, hängt davon ab wie der Kleine Panz an deren Schlüssel gelangt ist, bekommen die noch eine Teilschuld...das soll mir aber egal sein.




    So, nun zum EVO, auch wenn er ein Unfallwagen ist. Ich bin kein KFZ-Mechaniker aber schraube schon etwas länger an Autos, das ist kein riesen Schaden und mehr als 6000 sollte er Wert sein (das sind ja alleine schon Motor und Getriebe komplett, ganz zu schweigen von der Lederausstattung etc.)


    Nur ich habe auch kein Platz, geschweige dann die zeit, das Auto auseinander zu nehmen und in teilen zu veräußern, habe noch einen Honda Prelude
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=160390724700
    (ich poste einfach mal den LNK) herumstehen der weg soll und noch mehr, zudem mache ich nebenbei technikerschule, somit hab ich für kaum noch etwas zeit.


    Was ich nur weiss, ich bekomme für 13500 und auch für 19500 keinen Evo wie ich Ihn hatte. Einen Unfallwagen sehe ich nicht ein zu fahren, auch wenn nicht viel was drann ist.
    Ich habe übermorgen einen Termin beim Anwalt und weiss dann wohl näheres.
    Also euch allen auch schoneinmal vielen Dank für die vielen nützlichen Tips.
    Melde mich spätestens nochmal wenn ich von meinem Anwalt mehr Infos habe.

  • Ich bin in dem Geschäft tätig und kann dir folgenden Rat geben.


    Falls du nach Gutachten abrechnest:


    hast du Anspruch auf Reparaturkosten Netto ohne Mwst. solange du nicht nachweisen kannst, dass der Schaden repariert wurde.
    dh. 13500 Brutto 11344,53 Netto
    kein Ausfalltagegeld oder Leihwagenanspruch.
    Bei Nachweis der Reparatur entweder mit Rechnung oder Bilder belegen bekommst du Brutto erstattet.


    wenn du deinen Unfaller verkaufen kannst, entsprechend den Kaufpreis dazu addieren. Das ist dann dein Erlös
    Wenn du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist kannst du ein weiteres Gutachten auf vorerst eigene Kosten anfertigen lassen.
    Je nach Ausgang dieses Gutachtens ergeben sich anteilige Kosten für dich.
    Ohne Rechtschutzversicherung kann der Schuss nach hinten losgehen!

  • Zitat

    Original von GT997
    Ich zitiere mal aus den "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung":


    §2b: ...der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht....


    Das ist die Hölle für den Geschädigten!!!


    Das gilt natürlich nur für die Vollkasko.
    Dadurch ergibt sich die Hölle, wie rallygiftzwerg sie beschreibt: auf 19% bleibst Du hängen, es sei denn, Du willst ein Unfallauto weiter fahren.
    Dieser unglaubliche Verlust (Vermögensschaden) bleibt beim völlig unschuldigen Geschädigten hängen! Das ist ein Skandal zugunsten der Versicherungswirtschaft, der mich alleine beim letzten Porsche-Schaden annähernd 20.000.-€ gekostet hat. Danke Herta Däubler-Gmelin, Du alte Justizministerin dieser Bananenrepublik, für deine perfekte Lobbyarbeit... :igitt:

    Gruß, Ayke

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  • Guten Morgen,



    rallyegiftzwerg Danke, fürs Licht, aber jetzt ist mir schlecht,
    dann kann doch nicht war sein.......
    Man sollte das recht haben sich einen identischen Wagen vom gebrauchtmarkt zu holen, und zwar zu dem preis den der gebrauchte eben im moment so kostet. Ich habe etwas ähnliches wie meinen jetzt für ca22000 geshen, wie bitte soll ich auf diese summe kommen?
    dann müsste ich meinen EVO auf jedenfall für 10000 verkaufen, in teilen vll. kein problem, aber im ganzen? naja. vll mache ich ja auch zuvie panik. ich lasse mir mal die bilder vom gutachter zumailen und stell sie mal hier rein.


    So ein ärger, und man kann garnichts dafür, ich war noch nicht mal zu schnell oder könnte mir den kleinsten Vorwurf machen das ich irgendetwas falsch gemacht habe, aber trotzdem ist man der Ar..h :-(

  • Wart erstmal ab was der Gutachter sagt. Wenn an der Karre der Rahmen nix abgekriegt hat, die Aufhängung ok ist und Motor und Getriebe / Differentiale ok sind, dann is es doch halb so schlimm!
    N paar Blechteile, bischen Kleinzeug und n Scheinwerfer muss nichtmal zwangsläufig als "Unfallschaden" deklariert werden. Wenn du ein für dich günstiges Gutachten erstellen lässt, kannst du auch in Erwägung ziehen, dir den Schaden auszahlen zu lassen und den Evo günstig reparieren zu lassen bzw. selber wieder herrichten. Dann kannst du ihn anschließend verkaufen und kriegst noch deine min. 20.000 dafür...wenn es dir so wichtig ist n Unfallfreies Auto zu fahren.
    Wie gesagt...klär erstmal ob du bei diesem Schaden (im Dunkeln siehts jetzt garnicht sooo schlimm aus) den Wagen überhaupt als Unfallwagen verkaufen müsstest. Denn falls nicht wüsste ich schon wie ichs machen würde.

  • Absolute Vorsicht!!


    Die neueste Rechtsprechung geht mit dem Begriff " Unfallwagen" gnadenlos um:
    "...selbst Schläge gegen ein Fahrzeug oder Parkrempler, Rangierschäden und Verkratzungen sind als Unfall zu deklarieren...!
    OLG Köln Az17U76/08
    In jedem Fall ist selbst der Austausch eines Stossfängers oder Blechteiles als Unfall anzusehen...!!!




    Diesen Evo nach Reparatur als unfallfrei anbieten zu wollen , wäre glatter Betrug und gehört mit Knast bestraft!



    Solche "Tipps" hier zu geben empfinde ich schon als Straftat



    Zitat

    Original von KingIce
    Wart erstmal ab was der Gutachter sagt. Wenn an der Karre der Rahmen nix abgekriegt hat, die Aufhängung ok ist und Motor und Getriebe / Differentiale ok sind, dann is es doch halb so schlimm!
    N paar Blechteile, bischen Kleinzeug und n Scheinwerfer muss nichtmal zwangsläufig als "Unfallschaden" deklariert werden. Wenn du ein für dich günstiges Gutachten erstellen lässt, kannst du auch in Erwägung ziehen, dir den Schaden auszahlen zu lassen und den Evo günstig reparieren zu lassen bzw. selber wieder herrichten. Dann kannst du ihn anschließend verkaufen und kriegst noch deine min. 20.000 dafür...wenn es dir so wichtig ist n Unfallfreies Auto zu fahren.
    Wie gesagt...klär erstmal ob du bei diesem Schaden (im Dunkeln siehts jetzt garnicht sooo schlimm aus) den Wagen überhaupt als Unfallwagen verkaufen müsstest. Denn falls nicht wüsste ich schon wie ichs machen würde.

  • Zitat

    Original von rallyegiftzwerg
    Absolute Vorsicht!!


    Die neueste Rechtsprechung geht mit dem Begriff " Unfallwagen" gnadenlos um:
    "...selbst Schläge gegen ein Fahrzeug oder Parkrempler, Rangierschäden und Verkratzungen sind als Unfall zu deklarieren...!
    OLG Köln Az17U76/08
    In jedem Fall ist selbst der Austausch eines Stossfängers oder Blechteiles als Unfall anzusehen...!!!


    ... und somt sind 99% aller Autos Unfallautos.
    Nenn mir mal ein Auto, dass > 50000 km auf dem Tacho hat, welches noch nie mit der Tür angestanden ist, noch nie ein Kind mit dem Anorak dran gestriffen ist oder ein leichten Kratzer von einer Waschanlage hat, oder sonstige wohl normale NUTZUNGSERSCHEINUNGEN zeigt. Gerade Autos die in der Stadt regelmäßig auf der Straße geparkt werden, gelten dann wohl fast alle als Unfallwagen. Typisch Deutschland , lauter Idio... :spinnt:

    Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht mehr hinkommt :D

  • Das ist ja der Schwachsinn!
    Nach der Gesetzeslage kann man Autos nur noch als Unfallwagen verkaufen, sonst droht Ärger.
    Selbst viele Neuwagen gelten demnach als Unfallwagen, da im Werk schon oft nach gearbeitet wird,
    Wie du schon sagst typisch "deutsch".

  • Zitat

    Original von Lancerevo8
    Hallo,


    so, OK, also ich verkaufe den Unfall-EVO
    Bilder vom Schaden kann ich zu mailen.


    Kommt das eigentlich hin das ne Haube für den EVO neu nur 850€ kostet?



    "nur" das ist ne menge Geld für ein Wenig Alu würde ich sagen :rolleyes:


    Ne ganze Seitenwand hi. li. kostet nur 210 € ;)

  • Ok, hab ich mir durchgelesen, demnach wäre es ja gruppe K mit 119 euro pro tag für nen 9er also für nen 8er gruppe J oder wie. Und wie kommt der gutachter dann nur auf gruppe H ?

  • Zitat

    Original von Lancerevo8
    Ok, hab ich mir durchgelesen, demnach wäre es ja gruppe K mit 119 euro pro tag für nen 9er also für nen 8er gruppe J oder wie. Und wie kommt der gutachter dann nur auf gruppe H ?


    Nach neuester Rechtssprechung kannst du Gruppe K oder sogar L versuchen.


    http://www.claimsnet.de/tabelle.html


    In den genauen Tabellen für Nutzungsausfall sind die Evo's wohl nicht gelistet. Deshalb setzen Gutachter gerne mal "normale" Lancer als Vergleich ein.
    Versicherungen wollen sehr gerne möglichst wenig an den Geschädigten zahlen und setzen deshalb von sich aus den Nutzungsausfall niedriger an.

    hatte mal nen 9er :) - R1200GS ADV 30 Years - Land Rover Discovery

  • Zitat

    Solche "Tipps" hier zu geben empfinde ich schon als Straftat


    Und ich "empfinde" solche unqualifizierten Aussagen als beleidigend!
    Vor allem wenn sie nichtmal korrekt sind!


    Vielleicht solltest du bevor du sowas rausposaunst kurz dein Hirn einschalten, junger Mann!


    Wenn du nämlich das was du liest auch verstehen könntest, hättest du vielleicht auch wahrgenommen, dass MEIN TIP mit dem Unfallwagen dieser war, abzuwarten ob der GUTACHTER ihn als solchen deklariert. Nicht mehr und nicht weniger!
    Und jetzt denk mal drüber nach, was daran eine Straftat ist, sich auf die Meinung eines staatlich annerkannten Sachverständigen zu verlassen.


    Sei in Zukunft lieber bisschen vorsichtiger damit, anderen Leuten Straftaten nachzusagen oder ähnliches in dieser Richtung!
    Das kann ganz schnell ganz unangenehm und teuer werden. Vor allem im richtigen Leben!


    Zu der von dir vorgebrachten "Rechtsgrundlage" wurde sich ja schon zu genüge geäußert....

  • Ich erwarte, wenn jemand "Tipps" gibt , dass er etwas von der Sache versteht und nicht nur aus der Luft gegriffene Floskeln verbreitet.
    Dass dieser EVO immer ein Unfallwagen ( Schadenshöhe 13500 €!!) bleibt, dazu braucht es keinen Gutachter! Es wird auch nie einem Gutachten stehen, dass das Fahrzeug als Unfallwagen verkauft werden muss. Lediglich eine Wertminderung wird beziffert.
    Ich möchte dich sehen wenn dir jemand so ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft.
    Die von mir zitierte Rechtssprechung stellt nicht meine Meinung dar sondern, beschreibt lediglich , dass dieses Thema sehr sensibel behandelt wird, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
    Da ich beruflich auch damit zu tun habe, könnte ich hier genügend Beispiele und Erfahrung verbreiten, was ich aber in Zukunft nicht mehr tun werde, wenn solche unqualifizierten Antworten kommen.
    Dass ich deinen Tipp fast als Straftat empfinde, und das ist meine persönliche Einstellung dazu, ergibt sich aus der Sache. Wer so etwas äußert fordert schon fast zum Betrug auf!
    Und darüber kann jeder denken wie er will.