@Stuntman Ange,
ich will Dich nicht angreifen, also bei uns in der Kleinstadt wirst Du wegen einem Spoiler oder einem Evo nicht angehalten. Du wirst nicht mal angehalten, wenn du lasierte Rückleuchten hast. Das wird bei einem Unfall nur in den Unfallbericht mit aufgenommen,was die Versicherungen damit machen ich weis es nicht. Bei Brülltüten wird die Polizei hier sauer, auch offene Luftfilter oder extreme Tierferlegungen und solche Späße mögen die garnicht,dass sagen die Dir auch.
Wieso sollte ich mich mit denen anlegen? Was bringt mir das? Ich bring die lieber zum schmunzel, mit ner umhäkelten Klopapierrolle und nem Nudelholz mit der Aufschrift "bayrische Hausordnung" Das hält sie aber auch fern.
Nag;
Zitat Wiki ;
zu den 11 cm und 1:1 übernommen auf der Dekra Homepage.
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
Der letzte Satz sagt eigentlich schon alles.
Daran hält sich unsere Tüv Prüfstelle und die ist für mich persönlich relevant. Ob das vor Gericht bestand hat kannst du ja versuchen rauszufinden in dem Du klagst. Die Frage ist, rentiert sich das von der Kostenseite her für dich,für mich wäre es zu teuer. Ich mag illegale Eintragungen nicht.