Beiträge von speedzwo

    So ich habe mich jetzt schlau gemacht! (Lungauring)


    Bei einer Gruppe müssen wir 10 Fahrzeuge sein.



    Streckenmiete Gruppe / Tag


    Gruppe = max. 10 Teilnehmer/Tag und Sektion


    Wochentags (Montag – Donnerstag) 2.073,00 € exkl.


    Freitag, Samstag & Sonntag 2.125,00 € exkl.
    -----------------------------------------------------------------------
    oder EXKLUSIV das ist das komplette Gelände für einen Tag mieten!
    die Anzahl der Fahrzeuge kann man selbst wählen!




    Streckemiete Exklusiv / Tag


    Wochentags (Montag - Donnerstag) 4.147,00 € exkl.


    Freitag, Samstag & Sonntag 4.251,00 € exkl.



    Diese Tage sind noch frei:



    8.-12.12.2014
    - Exklusiv


    13.-18.12.2014
    - 1 Gruppe (max. 10 Fahrzeuge)


    19.12.2014 –
    Exklusiv


    22.12.-1.1.2015
    - Exklusiv


    2.1.2015 – 1
    Gruppe


    5.+6.1.2015 –
    Exklusiv


    7.+8.1.2015 –
    1 Gruppe


    9.-11.1.2015
    – 1 Gruppe mit Option


    20.-23.1.2015
    – 1 Gruppe


    25.1.2015 – 1
    Gruppe mit Option


    26.+27.1.2015
    - 1 Gruppe


    28.1.2015 - 1
    Gruppe mit Option


    29.+30.1.2015
    - 1 Gruppe


    31.1.+1.2.2015
    - 1 Gruppe mit Option


    2.2.-11.2.2015
    – 1 Gruppe


    12.2.2015 – 1
    Gruppe mit Option


    13.2.2015 – 1
    Gruppe


    14.+15.2.2015
    - 1 Gruppe mit Option


    16.2.2015 – 1
    Gruppe


    17.+18.2.2015
    – Exklusiv mit Option


    19.2.2015 –
    Exklusiv


    1.3.-10.3.2015
    – Exklusiv



    Mit Option
    bedeutet, dass wir zu diesem Zeitpunkt schon eine Reservierung haben. Wenn
    Ihnen aber dieses Datum zusagt, klären wir es gerne mit unserem Kunden ab was
    möglich ist.



    Die Termine
    für das freie Fahren werden erst im Dezember bekannt gegeben.

    Da stellts mir schon wieder den Kragen auf! :wallbang:
    Verlangt er dann von jedem Motorrad und Supersportler auch pauschal 20€? Sicher ned....[/quote]


    ja genau, bei den Supersportlern ist es detto, es kommen bei jeder Kontrolle mit der RC8R die gleichen blöden Fragen,
    wo sind die Blinker vorne? im Spiegel! Wo ist der Auspuff-----was unterm Motor das gibts nicht ist nicht Original :B :langenase: voll krank

    da soll sich noch einer auskennen?


    NOVA = % des VP netto minus Abzug
    Steuersatz in % = (CO2 – 90g) : 5
    Abzug (sofern kein Bonus für umweltfreundlichen Antrieb) beträgt bei Diesel minus 300 Euro und bei Benzin minus 400 Euro bis Ende 2015, danach reduziert sich der Abzug um je 100 Euro
    Die derzeitige Deckelung von 16% fällt für PKW weg und wird für Motorräder auf 20% erhöht.
    Für alternative Antriebe gibt es einen Bonus von 600 Euro bis Ende 2014.
    Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
    Für Motorräder bleibt die Berechnung des Steuersatzes gleich, der Deckel wird auf 20% erhöht.
    Die Details:

    Die ab 1. März 2014 geltenden Bestimmungen betreffen Fahrzeuge, die ab März 2014 geliefert bzw. zugelassen werden!
    Basis für die nunmehr vereinfachte Berechnung ist der kombinierte CO2- Wert. Das bislang geltende Bonus/Malus-System, sowie der NoVA-Erhöhungsbetrag von 20% fallen weg.

    Zukünftig gibt es nur mehr den NoVA-Prozentsatz (Tarif): dieser beträgt
    für Motorräder maximal 20%
    für andere Kraftfahrzeuge (also Pkw, Kombi, Rennwagen) OHNE Höchstgrenze!
    Die Berechnung erfolgt vom Nettopreis des Fahrzeugs, wobei der NoVA-Prozentsatz auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden ist.

    Formel zur Berechnung des Steuerbetrages:
    bei Motorrädern (bis 125 ccm weiterhin 0%)
    (ccm – 100) x 0,02 = NoVA-Prozentsatz x VP netto (ohne Abzug)

    bei anderen Kraftfahrzeugen
    (CO2-Wert – 90 Gramm) : 5 = NoVA-Prozentsatz x VP netto abzüglich folgender Beträge (ohne Steuergutschrift)

    höchstens 300 Euro für Dieselfahrzeuge/400 Euro für Benzinfahrzeuge (befristet bis 31.12.2015), ab 1.1.2016 200 Euro für Dieselfahrzeuge / 300 Euro für Benzinfahrzeuge

    höchstens 600 Euro (befristet bis 31.12.2014) für umweltfreundliche Antriebe
    Liegt kein CO2-Wert vor, so gibt es eine Ersatzberechnung:


    Liegt nur ein Kraftstoffverbrauchswert vor, dann gilt für Benzinmotoren und andere Kraftstoffarten: Kraftstoffverbrauch in Liter pro 100 km x 25 = CO2-Wert; bei Dieselmotoren x 28 = CO2-Wert


    Liegt auch kein Kraftstoffverbrauchswert vor, so gilt: kW-Wert x 2 = CO2-Wert
    Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2-Emissionswert oder Kraftstoffverbrauch nachgewiesen, ist dieser heranzuziehen.

    Beispiele:

    Dieselfahrzeug, Nettopreis 10.000 Euro, CO2 Ausstoß 120g/km
    Steuersatz in % = (CO2 – 90g) : 5 = (120 – 90) : 5 = 6%
    NoVA-Betrag: 6% von 10.000 Euro minus 300 = 600 - 300 = 300 Euro

    Benzinfahrzeug, Nettopreis 20.000 Euro, CO2 Ausstoß 180g/km
    Steuersatz in % = (CO2 – 90g) : 5 = (180 – 90) : 5 = 18%
    NoVA-Betrag: 18% von 20.000 Euro minus 400 = 3.600 – 400 = 3.200 Euro

    Alternativantrieb - Neufahrzeug der Spezifikation E 85, Nettopreis: 30.000 Euro, CO2 Ausstoß 190 g/km
    Steuersatz in % = (CO2 – 90g) : 5 = (190 – 90) : 5 = 20%
    NoVA-Betrag: 20% von 30.000 Euro minus 600 = 6.000 - 600 = 5.400 Euro


    Ergänzende Informationen zu

    PKW:
    Bei der neuen Formel gewinnt der Preis als Bemessungsgrundlage mehr Bedeutung, es erfolgt eine stärkere Spreizung. Manche kleine/sparsame/billige Fahrzeuge gewinnen, die Premiumklasse zahlt drauf. Für Vorführfahrzeuge auf Kundenbestellung wurde ein Erlass in Aussicht gestellt, dass bei Vertragsabschluss vor dem 15.Februar die bisherige NOVA zur Anwendung gelangt. Die genaue Formulierung ist noch mit dem BMF zu klären.

    Motorräder:
    Der Steuersatz bestimmt sich weiterhin nach der Formel „Der um 100 Kubikzentimeter verminderte Hubraum in Kubikzentimeter multipliziert mit 0,02“. Bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0%. Der Höchststeuersatz beträgt 20%.
    Da der 20% Zuschlag wegfällt wird die NoVA für viele Fahrzeuge günstiger. Leistungsstarke Modelle zahlen allerdings drauf, dort kann der Wegfall der 20% die Erhöhung des Deckels von 16% auf 20% nicht kompensieren.

    Gebrauchtfahrzeuge:
    Bei Import von Gebrauchtwagen aus der EU ist jene NoVA Regelung anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in der EU in Österreich anzuwenden war, wobei für die Bonus/Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.
    Hier hat sich zur derzeitigen Rechtslage nichts geändert.

    Zur Erinnerung nochmals eine kurze Übersicht der einzelnen Regelungen:
    VOR dem 1. Juli 2008 ist kein Malus anzusetzen

    AB dem 1. Juli 2008 ist der Bonus/Malus zu berücksichtigen, beide allerdings im Verhältnis der Wertminderung
    Folgend eine Übersicht über die unterschiedlichen Grenzwerte seit Inkrafttreten des Bonus-Malus-Systems: Malus Zeitraum ab CO² g/km Malus €/g
    1.7.2008 bis 31.12.2009 180 € 25
    1.1.2010 bis 28.2.2011 160 € 25
    1.3.2011 bis 31.12.2012 160 € 25
    180 € 50
    220 € 75
    1.1.2013 bis 28.2.2014 150 € 25
    170 € 50
    210 € 75

    Bonus Zeitraum Grenzewerte Bonus €
    von 1.7.2008 bis 28.2.2014 <= 120 g/km CO² € 300
    Benzinfahrzeuge: <= 60 mg/km NOx € 200
    Dieselfahrzeuge: <= 80 mg/km NOx UND <= 0,005 g/km
    partikelförmige Luftverunreinigung € 200
    umweltfreundliche Antriebe (befristet bis 31.12.2014) € 500

    Der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in der EU ist nachzuweisen, etwa durch eine Kopie des Zulassungsscheines oder eine Zulassungsbestätigung.


    Für Gebrauchtfahrzeuge, die ab 1. März 2014 in der EU erstmals zugelassen und danach nach Österreich importiert werden gilt die neue Berechnungsformel.


    Für Importe aus dem Drittland gilt ab 1. März 2014 die neue Regelung.