hier mal in gelb mit rot (ups hat ja schon jemand gemacht
Beiträge von EVO_X
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Was hast Du denn jetzt eigentlich in Photoshop gemacht, wenn Dein Wagen weiss ist und du ihn auch in der Tiefgarage fotografiert hast?
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Interessantes Auto, hab ich so noch nie zu Gesicht bekommen.
@ mapcars
ich find es interessant ! und was heißt denn Reißschüssel? Fährst Du doch auch !Oder?
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Also das oben genannte Urteil ist leider veraltet:
Aktuell gilt EU Recht:
Die sog. Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) für Fahrzeugvertriebs- und Kundendienstvereinbarungen trat nach langjähriger Vorbereitungszeit 1985 in Kraft. Die am 31. Juli 2002 neu verabschiedete GVO 1400/2002 löst die am 30.09.2002 auslaufende GVO 1475/95 aus dem Jahre 1995 ab. Die neue Kfz-GVO gilt bis zum 31. Mai 2010. Ihre Bestimmungen regeln in der Europäischen Union den Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Kfz-Teilen. Bestimmte Regelungen in den Verträgen der Fahrzeughersteller mit ihren Vertragshändlern sind in der EU durch die Kfz-GVO weitgehend vom Kartellverbot freigestellt. Damit besitzen die Fahrzeughersteller europaweit Rechte, die nicht alle Branchen für sich reklamieren können.
Aufgrund von einigen Unklarheiten über die Auslegung der Kfz-GVO hat die EU-Kommission zum besseren Verständnis der Verordnung nach dem In-Kraft-Treten noch einen Leitfaden sowie eine Information zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Der Leitfaden geht bei der Beantwortung der Fragen 37 und 99 auch auf den Punkt ein, dass Ansprüche aus Gewährleistung oder Herstellergarantien nicht wegen einer Wartung in einer Fremdwerkstatt bzw. mit Nicht-Originalersatzteilen des Fahrzeugehrstellers erlöschen.
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Naja wir müssen wohl den Supertest abwarten.
Wobei ich nicht hoffe das sich das bis jetzt bekannt gewordene
bestätigt und der Evo X in Hockenheim eine 1:18,x aufs Parkett
zaubert.Das wäre dann schon ein bischen peinlich.
Erhofft habe ich mir eher eine 1:16,xx
Das wäre dann auch eine Evolution.