Also es ist so, wenn er vorher angegeben hat welches Auto es ist und der Verkäufer die "passende" Ware erhalten hat, hat der Verkäufer die Ware zurückzunehmen, da er den Fehler gemacht hat.
Wenn der Käufer detailiert die geünschte Beschaffenheit der Ware angibt, Größe, ET, usw. braucht der Verkäufer die passgenauigkeit nicht zu prüfen unabhängig davon ob er weis auf welches Auto die Felgen kommen oder nicht. Somit kann man nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen.
steht alles im BGB §434 Sachmangel liegt nicht vor. Hier wird entschieden ob die vereinbarte Beschaffenheit der Ware vorgelegen hat oder nicht. sowie §312 und §355
Je nach Vereinbarung kann es sein das der Käufer leider auf der Sache sitzen bleibt.