HI
Wie und wo darf man(n) am Evo das Frontkennzeichen anbringen .Hab ihr da irgendwas ?
Titel geändert
HI
Wie und wo darf man(n) am Evo das Frontkennzeichen anbringen .Hab ihr da irgendwas ?
Titel geändert
Vorm LLK ist verboten.
Hier mal ein Bild wie ichs hab.
Hoffe Dir hilft das.
ich seh unter dem Link das
Jetzt !
Keine Anung was da los ist?
ZitatOriginal von o10
ich seh unter dem Link das
Wie Geil :lol:
Das Nummernschild befestigst du am besten in Fahrtrichtung Links, so wie es schon vorgesehen ist. Rechts hinter der öffnung in der Stoßstange sitzt der Ölkühler, in der Mitte der Ladeluftkühler und der Wasserkühler sowie der Kondensator. Also bleibt nur noch Links übrig. Manche schrauben das Nummernschild direkt auf die Stoßstange, ohne Halter o.ä. (wie bei La_evo)
Wenn ma es direkt an die Stossstange anbringt kann man dann geblitzt werden? Weil ist ja noch doller geknickt.
Mfg
ZitatOriginal von Cooper
Wenn ma es direkt an die Stossstange anbringt kann man dann geblitzt werden? Weil ist ja noch doller geknickt.
Mfg
Ja, ich Denke schon :chin:
Ja, geht noch. Rate mal woher ich das weiss....
Hy!
Das sind die Evofahrer. Sie machen alles für die Community. Selbstlos im Selbstversuch probiert. :lol: :lol:
Habe meine Nummer ziemlich weit links (wurde so vom Händler angebracht) wurde ca 3mal auf der ban und 1mal ausserorts geblitzt alles über 3 monate her und nie was erhalten
nach § 10 FZV (alt: § 60 StVZO) (in Auszügen):
- darf nicht verdeckt o. verschmutzt sein (auch nicht geknickt!)
- nicht mit Glas, Folie o.a. versehen, nicht spiegeln
- muss fest angebracht (nicht nur reinlegen)
- hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
- vorderes nicht weniger als 20cm, hinteres nicht weniger als 30cm (je Unterkante) vom Boden
- darf sonstige Bodenfreiheit nicht verringern
- obere Rand des hinteren nicht höher als 120cm ü. Fahrbahn (Ausnahme)
- müssen vorn u. hinten im Bereich 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende Entfernung gut lesbar sein
(sind somit normalerweise auch von Blitzern erfassbar)
--> o.g. gilt für normale gestempelte amtliche Kennzeichen, für andere (Vers., rote, Zoll...) gibt es teils andere Vorschriften
Ich habe da schon öfters Kollegen OHNE vorderes Kennzeichen entdeckt.
Was kostet dieser Spaß eigentlich?!
ZitatOriginal von $Evo7$
HI
Wie und wo darf man(n) am Evo das Frontkennzeichen anbringen .Hab ihr da irgendwas ?
Am besten sieht es aus, wenn man es ganz weg läßt.
So hast Du auch beim vorbeirauschen an einem Blitzer die besten Chancen keine Punkte zu kassieren.
Grüßli Mufti ?(
Und eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung am Hals...
Das ist eine Straftat und keine kleine Ordnungswidrigkeit mehr!
Naja war ja nur mal ein Vorschlag, könnte ja auch abgefallen sein.
Das muss dann nur der Richter glauben, dass ein angeschraubtes Kennzeichen von allein abfällt. Es ist ja fest am Fahrzeug anzubringen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von AMacG
nach § 10 FZV (alt: § 60 StVZO) (in Auszügen):
- darf nicht verdeckt o. verschmutzt sein (auch nicht geknickt!)
- nicht mit Glas, Folie o.a. versehen, nicht spiegeln
- muss fest angebracht (nicht nur reinlegen)
- hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
- vorderes nicht weniger als 20cm, hinteres nicht weniger als 30cm (je Unterkante) vom Boden
- darf sonstige Bodenfreiheit nicht verringern
- obere Rand des hinteren nicht höher als 120cm ü. Fahrbahn (Ausnahme)
- müssen vorn u. hinten im Bereich 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende Entfernung gut lesbar sein
(sind somit normalerweise auch von Blitzern erfassbar)
--> o.g. gilt für normale gestempelte amtliche Kennzeichen, für andere (Vers., rote, Zoll...) gibt es teils andere Vorschriften
Das sind die allgemeinen Vorschriften - je nach dem was einem der TÜV bewilligt kann man davon auch abweichen. Extremfall: Aufkleber auf der Motorhaube. Wird aber nur sehr selten für Motorsportfahrzeuge genehmigt.
Ansonsten gilt bei der Position fast das selbe wie bei der Kennzeichengröße/-form: erwischt man nen kooperativen Prüfer kann man so einiges rausschlagen.
Die Lösung "schräg links" ist beim Evo sicherlich die sinnvollste "StVZO-konforme" Variante und kann bei vielen mobilen Blitzern trotzdem schon dazu führen, dass es nichtmehr richtig lesbar ist
Auch nett wäre ja das hier
Auch Prüfer müssen sich an die Gesetze halten. Und auch die genehmigen manchmal schlichtweg falsch.
Die StVZO regelt diese Rechte nicht mehr.
@ hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
http://www.youtube.com/watch?v=CcGqcQb3wB0