wo darf man das vordere Kennzeichen anbauen?

  • ich seh unter dem Link das


    "Menschen zu töten ist verboten, ausser man macht es in grossen Mengen unter einer Flagge, dann bekommt man als Auszeichnung einen Orden dafür."

  • Zitat

    Original von o10
    ich seh unter dem Link das



    :lolaway: :lolaway:
    Wie Geil :lol:



    Das Nummernschild befestigst du am besten in Fahrtrichtung Links, so wie es schon vorgesehen ist. Rechts hinter der öffnung in der Stoßstange sitzt der Ölkühler, in der Mitte der Ladeluftkühler und der Wasserkühler sowie der Kondensator. Also bleibt nur noch Links übrig. Manche schrauben das Nummernschild direkt auf die Stoßstange, ohne Halter o.ä. (wie bei La_evo)

  • Wenn ma es direkt an die Stossstange anbringt kann man dann geblitzt werden? Weil ist ja noch doller geknickt.
    Mfg

    Driften, ein Fahrzustand, bei dem sich das Fahrzeug in einer Kurve seitlich zur eigenen Längsachse bewegt und somit große Schlupfwinkel an beiden Achsen gehalten werden, ist wohl eine der schönsten Formen sich fortzubewegen ;)

  • Hy!


    Das sind die Evofahrer. Sie machen alles für die Community. Selbstlos im Selbstversuch probiert. :lol: :lol:

    Bye,
    Alex
    - Die Summe der Intelligenz ist konstant. Die Bevölkerung wächst. -

  • Habe meine Nummer ziemlich weit links (wurde so vom Händler angebracht) wurde ca 3mal auf der ban und 1mal ausserorts geblitzt alles über 3 monate her und nie was erhalten ;)

    torque x enginespeed
    -------------------------------- = hp
    7023.5

  • nach § 10 FZV (alt: § 60 StVZO) (in Auszügen):


    - darf nicht verdeckt o. verschmutzt sein (auch nicht geknickt!)
    - nicht mit Glas, Folie o.a. versehen, nicht spiegeln
    - muss fest angebracht (nicht nur reinlegen)
    - hinten darf bis 30° vertikal in Fahrtrichtung geneigt
    - vorderes nicht weniger als 20cm, hinteres nicht weniger als 30cm (je Unterkante) vom Boden
    - darf sonstige Bodenfreiheit nicht verringern
    - obere Rand des hinteren nicht höher als 120cm ü. Fahrbahn (Ausnahme)
    - müssen vorn u. hinten im Bereich 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende Entfernung gut lesbar sein
    (sind somit normalerweise auch von Blitzern erfassbar)


    --> o.g. gilt für normale gestempelte amtliche Kennzeichen, für andere (Vers., rote, Zoll...) gibt es teils andere Vorschriften

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.

    Einmal editiert, zuletzt von AMacG ()

  • Zitat

    Original von $Evo7$
    HI


    Wie und wo darf man(n) am Evo das Frontkennzeichen anbringen .Hab ihr da irgendwas ?



    Am besten sieht es aus, wenn man es ganz weg läßt.


    So hast Du auch beim vorbeirauschen an einem Blitzer die besten Chancen keine Punkte zu kassieren.


    Grüßli Mufti ?( :evil:

  • Und eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung am Hals...
    Das ist eine Straftat und keine kleine Ordnungswidrigkeit mehr!

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.

    Einmal editiert, zuletzt von AMacG ()

  • Das muss dann nur der Richter glauben, dass ein angeschraubtes Kennzeichen von allein abfällt. Es ist ja fest am Fahrzeug anzubringen.

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.



  • Das sind die allgemeinen Vorschriften - je nach dem was einem der TÜV bewilligt kann man davon auch abweichen. Extremfall: Aufkleber auf der Motorhaube. Wird aber nur sehr selten für Motorsportfahrzeuge genehmigt.
    Ansonsten gilt bei der Position fast das selbe wie bei der Kennzeichengröße/-form: erwischt man nen kooperativen Prüfer kann man so einiges rausschlagen.


    Die Lösung "schräg links" ist beim Evo sicherlich die sinnvollste "StVZO-konforme" Variante und kann bei vielen mobilen Blitzern trotzdem schon dazu führen, dass es nichtmehr richtig lesbar ist ;)




    Auch nett wäre ja das hier ;)

    "I've done this a thousand times before and no-ones been hurt......much!"

    Einmal editiert, zuletzt von r4pt0r ()

  • Auch Prüfer müssen sich an die Gesetze halten. Und auch die genehmigen manchmal schlichtweg falsch.
    Die StVZO regelt diese Rechte nicht mehr.

    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis.