Warnung vor überteuerter Offerte und mangelhafter Arbeit bei einem Motorenbauer

  • Ich möchte meine negative Erfahrung mit einem Zylinderschleifwerk teilen, um andere vor ähnlichen Problemen zu bewahren.

    Die Werkstatt ist recht gross und bekannt, zu finden in Jona SG. Hab mich für die werkstatt entschieden da sie recht nahe gelegen für mich ist.


    Für die Revision eines alten englischen 4zylinders wandte ich mich an die Werkstatt, die Mitglied eines renommierten Branchenverbands ist. Ich lieferte den zerlegten Motor mit neuen Teilen (Kolben, Laufbüchsen, Lager, Ventilschaftdichtungen) und rechnete aufgrund früherer Erfahrungen mit einem preis von ca 2-3K. Doch die Offerte lag bei unglaublichen 6K , was weit über dem üblichen Rahmen lag. (für das krieg ich einen reviderten motor aus england.)


    Als ich den Motor nach Erhalt der Offerte zurückholen wollte, verlangte die Werkstatt 1.280 CHF für die Offertenerstellung – angeblich für 8 Stunden Arbeit, darunter das Zerlegen des Zylinderkopfs (8Ventile ausbauen) und das Polieren der Kurbelwelle. Diese Arbeiten wurden ohne meine Zustimmung durchgeführt, die Werkstatt argumentierte damit das Sie diese Arbeiten durchführen mussten um die Offerte überhaupt zu berechnen... Nach Diskussionen reduzierte die Werkstatt die Rechnung auf 500 CHF, was ich letztlich bezahlte – trotzdem viel zu teuer für die geleistete Arbeit.


    Später brachte ich den Motor zu einem anderen Motorenbauer, wo ich deutlich kompetenter beraten wurde. Dort stellte man innerhalb von 5 Minuten fest, dass die polierte Kurbelwelle ausserhalb der Toleranzen lag und nicht hätte eingebaut werden dürfen! Und die Offerte war nun weniger als die hälfte... ohne vorabkosten...


    Also Achtung bei den Werkstätten. Und sofort die Bremse Ziehen bei komischen offerten. Hat jemand schon ähnliche storys erlebt mit solchen offerten? Dürfen die das überhaupt?

  • Bzgl. der Frage dürfen die das überhaupt.

    Ja ein Unternehmen darf für die Erstellung eines Kostenvoranschlages Geld verlangen. Gängige Praxis ist hier oft, wenn Angebot nicht beauftragt wird und Angebotserstellung tatsächlich komplexer ist, wird dafür Geld verlangt. Ist meines Erachtens auch okay. Bei seriösen Firmen wird da aber vorher auch hingewiesen. Was auch noch vorkommen kann angenommen du lieferst einen defekten Motor. Das die Firma zur Angebotslegung Zerlegearbeitszeit verlangt. Aber auch hier seriöse Firma sagt dir das im Vorhinein bzw. wenn nicht spricht das vorher mit dir ab bevor sie beginnen.

    Zum Zweiten dürfen die das überhaupt nämlich bzgl. der Reparatur ohne Beauftragung. Ganz klares nein das dürfen sie nicht.
    Da ist aber ganz wichtig was wurde schriftlich festgehalten. Gibt es überhaupt ein Auftragsdokument etc. Bei allem mündlichen hast du später im Ernstfall das Thema Aussage gegen Aussage im Zweifel für den Angeklagten.

    Also gerade bei noch nicht bekannten Firmen oder tendenziell unseriösen Firmen am Auftrag darauf schreiben lassen "Reparaturen dürfen ausschließlich nur nach vorheriger Freigabe durchgeführt werden".


    hoffe geholfen zu haben.

  • Danke für deine Meinung.

    Der Motor wurde von mir komplett zerlegt angeliefert. Das Einzige, was ich nicht ausgebaut habe, waren die Ventile, damit die Teile nicht herumfliegen.

    Ich hätte nicht gedacht, dass eine Werkstatt Stunden damit verbringen kann, acht Ventile auszubauen.

    Ich selbst kann als Amateur in meinem Keller einen kompletten Motor in zwei Stunden zerlegen. Die meiste Zeit geht für das Beschriften und Messen drauf – das Schrauben ist bei solchen Oldtimern eigentlich kinderleicht.