DB Standgeräusch

  • Hi Leute,

    Ich hoffe das Thema passt in diesen Bereich.

    Bei mir wurden für Erstzulassung in Europa/DE 90,7 DB im Stand gemessen.

    Weiß jemand um wie viel die DB fürs Standgeräusch angehoben werden können, bzw ob das geht bei der Erstzulassung? Oder wie viel der Evo 7 haben darf?

  • 91db Standgeräusch ist schon sehr gut, dürfte kein EU Evo haben. Da sollte man zufrieden sein !

    Und Standgeräusch db Erhöhung eintragen, geht ist aber eher ein schwieriges Thema ....

    Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht mehr hinkommt :D

  • Ist das standgeräusch überhaupt für irgendwas relevant? War immer der Meinung, einzig und allein das fahrgeräusch ist wichtig? Meine invidia zB ist im Stand kaum lauter als Serie, aber unter last dann schon deutlich lauter als OEM.

  • Für denjenigen der es kontrolliert schon. Der kann nämlich in seiner grenzenlosen Weisheit behaupten, der Wert wäre erhöht, das würde sowieso nicht zulässig sein und daß die Papiere damit nicht zulässig wären. Dann kann derjenige drohen, daß er sich beim TÜV erkundigt und der Sache auf den Grund geht und sich dann bei Dir wieder meldet, in dem er persönlich vorbeikommt. Dann kann derjenige auch gleich sehr dämlich aus der Wäsche schauen, wenn man erklärt, daß man völlig woanders arbeitet als man seinen Hauptwohnsitz hat. Daraufhin kann sich der Herr nie wieder melden...

    Dafür ist das Standgeräusch relevant....

    "I thought it would be impossible to make a four door saloon more exciting than the old EVO IX but with the X.....they have!" Jeremy Clarkson :D

  • Du hast völlig recht... ...das Standgeräusch ist nach StVZO nicht geregelt und theoretisch kannst du 150dB haben.
    Natürlich gilt der eingetragene Wert, den man aber ändern lassen kann sofern man, in einem Messverfahren, nachweißt das die nach StVZO festgelegten Max-Werte nicht überschritten werden.

    Hab ich bei meiner alten D20 machen lassen und die Fahrgeräusche bestanden... ...hatte dann 105dB im Standgeräsuch im Schein

  • Du hast völlig recht... ...das Standgeräusch ist nach StVZO nicht geregelt und theoretisch kannst du 150dB haben.
    Natürlich gilt der eingetragene Wert, den man aber ändern lassen kann sofern man, in einem Messverfahren, nachweißt das die nach StVZO festgelegten Max-Werte nicht überschritten werden.

    Hab ich bei meiner alten D20 machen lassen und die Fahrgeräusche bestanden... ...hatte dann 105dB im Standgeräsuch im Schein

    wie aufwändig und kostspielig ist sowas ?
    klingt sehr interessant👍