Versicherung inkl. Schutz für Fahrten auf Rennstrecke

  • Deswegen ist es eine Pflichtversicherung, wie der Name schon sagt, damit es keine Ausreden gibt. Außerdem bezahlt die den Unfallgegner und nicht dich.


    Edit: Evoluzzers Beitrag übersehen... stand das gleiche drin

    Das stimmt so leider nicht ganz.


    Ich arbeite seit 8 Jahren im Versicherungsgeschäft und hatte da auch schon die eine oder andere Anfrage von Bekannten.


    Da die NOS bei ausnahmslos allen Schweizer Versicherungen als Rennstrecke angesehen wird und sämtliche Veranstaltungen darauf als Rennveranstaltungen gelten, werden ALLE Forderungen im Zusammenhang mit einem Ereignis auf der NOS abgelehnt.

    Völlig egal ob Haftpflicht oder Kasko.

    Egal ob Touri fahrt oder Training oder VLN.

    Das bedeutet, wenn dir einer mit CH-Schild in die Karre rauscht, musst du hoffen er hat Kohle, weil seine Versicherung den Schaden ablehnen wird, weil gemäss AVB nicht versichert.

  • Dann dürften die doch auch eigentlich nicht dort fahren?!


    Dann gilt ja laut deiner Aussage die Versicherung für die Schweizer dort nicht.


    Auf anderen Rennstrecken unterschreibt man auch nen Haftungsverzicht etc. Auf der NOS nicht.

  • Ist schön wenn die das so sehen, können sie auch gerne bei der Kasko so machen. Bei Kfz Haftpflicht bin ich da anderer Meinung, weil sie "die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen".

    Ansonsten würde ich mal sagen, dass die Nordschleife ab jetzt pauschal für Schweizer gesperrt ist. Sorry Leute... :ugly:

  • Ich kann mir schon vorstellen das Versicherungen die Regulierung erstmal ablehnen sobald sie das Wort Nordschleife nur hören.

    Fakt ist aber das in D KEIN Fahrzeug ohne Haftpflicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein darf. Was die NOS aber während der Touris ist.

    Das würde bedeuten Schweizer dürfen sie schlicht nicht befahren.


    Ich persönlich denke, dass auch CH-Versicherer haften müssen. Im Zweifel gelten nämlich auf deutschem Boden, deutsche Gesetze und die besagen das die NOS während der Touris eine Mautstraße ist.

    Ich kann mir allerdings gut vorstellen das die CH-Versicherung im Falle des Falles dann ihren Versicherungsnehmer in Regress nimmt.

  • Ich arbeite seit 8 Jahren im Versicherungsgeschäft und hatte da auch schon die eine oder andere Anfrage von Bekannten.

    Iehhhhh, ein Versicherungsheini. Bin seit 15 Jahren in der Branche tätig.


    Man muss differenzieren:


    KFZ-Haftpflicht - ist Pflicht und muss auch auf der Nos den Schaden des anderen begleichen, eventuelle Regressforderung seitens der Versicherung bis maximal 5000€ gegenüber des Verursachenden möglich. Auch auf anderen Touristenfahrten. Rennveranstaltungen sind ein eigenes Thema.


    Kaskoversicherung - Manche Versicherungen schließen explizit fahren auf Rennstrecken aus, egal wie schnell, manche sagen, wenns auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. D.h. also, manche zahlen auf der NOS, manche nicht. BGH hat entschieden NOS ist eine Rennstrecke, also hört auf mit den Mautstraßen Quatsch.

    -> Andere Rennstrecken - fast alle Kaskoversicherer zahlen nicht auf Rennstrecken, damit sind alle anderen Tourigeschichten raus. Rennveranstaltungen sowieso.


    Unfallversicherung - Nahezu jede Unfallversicherung bietet keinen Versicherungsschutz auf Rennstrecken, wie oben beschrieben, stellt NOS eine Rennstrecke nach BGH dar. Darüber sollte ihr euch ernsthaft Gedanken machen, wer die Beinprothese o.ä. finanziert, als sich Gedanken um nen Rosthobel zu machen. Die Kosten die bei ernsthaften Gesundheitsschäden relevant werden, sind im vgl. zu Ferrari und co. nen Witz.


    Berufsunfähigkeitsversicherung - ganz eigenes Thema, keine nähere Aufklärung meinerseits. Aber sollte man mal drüber reden und nachdenken.


    PS: Es kann trotzdem vorkommen das die Haftpflicht des anderen nicht zahlt, weil er zum Beispiel keine hat, gefälschtes Kennzeichen oder oder. Dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe, die zahlen maximal 5000€.


    PS: Für die Richtigkeit meiner Angaben übernehme ich keine Haftung. Dies stellt auch keine Beratung dar, nur einen kurzen Überblick um die richtigen Stichworte zu erhalten damit man sich vertiefend in das Problem einlesen kann.

  • Das stimmt so leider nicht ganz.


    Ich arbeite seit 8 Jahren im Versicherungsgeschäft und hatte da auch schon die eine oder andere Anfrage von Bekannten.


    Da die NOS bei ausnahmslos allen Schweizer Versicherungen als Rennstrecke angesehen wird und sämtliche Veranstaltungen darauf als Rennveranstaltungen gelten, werden ALLE Forderungen im Zusammenhang mit einem Ereignis auf der NOS abgelehnt.

    Völlig egal ob Haftpflicht oder Kasko.

    Egal ob Touri fahrt oder Training oder VLN.

    Das bedeutet, wenn dir einer mit CH-Schild in die Karre rauscht, musst du hoffen er hat Kohle, weil seine Versicherung den Schaden ablehnen wird, weil gemäss AVB nicht versichert.

    Gibt es denn Schweizer ohne Kohle? ^^

  • War gestern grad erst im Schwimmkurs


    Aargau Solothurn - Aktuell und brisant: Eine Ausstellung über Geld ...



    und so wird bei uns ein öffentliches Bad gebaut

    BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN - grundeinkommen




    Betr. Versicherung: Wenn in den ABG's steht, dass das nicht bezahlt wird, dann wird es auch nicht bezahlt. Da steht dann der Fahrer gerade falls was passiert, er hat ja den Vertrag unterschrieben.

    Glücklich ist der, der nicht seine eigenen Beiträge kommentieren muss.......


    Läuft wie ein Evo 9, nur hat man mehr Platz und ahhh ja, das Steuerrad ist auf der falschen Seite :)


    1. Mam's Ford Fiesta; 2. Honda CRX; 3. Ford Cosworth 310PS; 4. Evo 6 Tme 330PS, 5. Evo 9 Wagon

  • "...

    Betr. Versicherung: Wenn in den ABG's steht, dass das nicht bezahlt wird, dann wird es auch nicht bezahlt. Da steht dann der Fahrer gerade falls was passiert, er hat ja den Vertrag unterschrieben."


    Genau so ist es. In meinem Fall steht bei Haftplicht sowie Kasko drin, dass kein Versicherungsschutz gewärt wird, sobald ich an behördlich genehmigten Rennen etc. - dazu zählen auch Übungsfahrten auf Rennstrecken - teilnehmen. Bei meinem Fall ist es also egal, ob die Veranstaltung "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" dient - oder eben nicht. Meine Unfallversicherung zahlt - so lange keine Rundenzeiten gemessen werden.


    Auch wenn ich Online diverse Kfz-Versicherungen vergleiche finde ich immer ähnliche Klauseln - alle zahlen bei Fahrten auf Rennstrecken weder fremde noch eigene Schäden.


    Aus diesem Grunde habe ich ja das Thema eröffnet, ob irgendwer noch eine "klassiche" Kfz-Versicherung kennt, bei denen Fahrten auf Rennstrecken - bei denen nicht die Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten etc. im Vordergrund steht - nicht ausgeschlossen werden. Anscheinend scheint es hier jedoch schlicht keine Versicherungen zu geben - höchstens gibt es wohl noch Schutz bei Altverträgen.


    Der Abschluss von Tagesversicherung bleibt noch als Möglichkeit, dass ist natürlich teuer.


    Es bleibt mir also nichts weiter als zu hoffen, dass nicht passiert und ich bei "knappen Situationen" das gewisse Quäntchen Glück habe.


    Danke euch allen mal für eure Beiträge und schonmal ein schönes Wochenende!

  • Es gibt spezielle "Rennkasko-" nicht Haftpflichtversicherungen, die Übungs- Test -und Renneinsatz versichern.

    d.h. man kann nur sein eigenes Fahrzeug versichern.

    Die Pramie wird pro Veranstaltung kalkuliert und richtet sich nach 1. Wert des Fahrzeugs 2. Selbstbeteiligung und 3. versicherte Baugruppen, Art des Schadens bis zum Totalverlust ( z.B. Brand ).


    wir haben vor 8 Jahren einen EVO 9 für einen Rallyeveranstaltung gemietet, der folgendermaßen versichert war:


    komplette Rallyeveranstaltung Freitag- Samstag ca 160 WP km inkl. Skakedown ( Testfahrt)

    Wert des Fahrzeugs 60000 € ( Totalverlust, z.b. Brand)


    Selbstbeteiligung dabei 5000 €


    Keine Technikschäden ( Motor/ Antriebstrang usw.)


    Unfallschäden Karosserie bis 20000 €

    Selbstbeteiligung 3500 €


    Prämie fürs Wochenende 1850 €


    Es gibt da sehr viele unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten.


    Wenn ihr also auf der Rennstrecke unterwegs versichert sein wollt , kommt ihr um so eine Versicherung nicht drum rum.

    Alles andere ist Betrug.

    Und wenn ein anderer in die eigene Karre reinfährt geht es auch nur über die eigene Rennkasko.


    also kein billiges Vergnügen.

  • Wie das bei euch in DE ist, weiss ich nicht.


    Aber bei uns kann und wird eine Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen, wenn dies explizit in den AVB‘s geregelt ist. Was es ist.


    Für die ist es irrelevant ob der Schaden bei Touri Fahrten oder der VLN passiert.


    Fuchsig
    Das mag in DE so sein, bei uns sind Regressforderungen unbegrenzt möglich und da es in den AVB explizit ausgeschlossen ist, wird auch ein reiner Haftpflichtfall abgelehnt.

    Kann ich dir garantieren.


    Und verboten ist es nicht. Einfach nicht versichert.

  • Zitat:

    Versichert sind einzig von unserer Gesellschaft anerkannte Weiterbildungskurse auf Rennstrecken, die in der Schweiz stattfinden. Die Nordschleife des Nürburgringes gilt im Übrigen unzweifelhaft als Rennstrecke.

    Motorfahrzeughaftpflichtversicherung: Wenn sich ein Schadenfall während eines Rennes im Sinne des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) Art. 72 ereignet, so besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall obliegt es dem Veranstalter für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Handelt es sich nicht um ein Rennen im vorgenannten Sinne, so ist ein Versicherungsschutz grundsätzlich möglich. Die Deckung wird letztlich im konkreten Einzelfall geprüft werden müssen.


    Da ich weiss wie solche Einzelfälle geprüft und gehandhabt werden, kann ich dir aus eigener Erfahrung von ca. 5-6 Fällen berichten, die allesamt abgelehnt wurden.

  • Das wäre jetzt echt mal interessant wie das rechtlich ist, vorallem bezüglich schweizer.

    Eine deutsche Haftpflicht muss afaik immer zahlen, selbst wenn der Schaden auf einer Rennstrecke passiert ist. Die Versicherung kann allerdings im Nachgang die Kosten vom Versicherten einfordern. Da geht es darum dass ein Geschädigter möglichst schnell an sein Geld kommt.

    Es ist im Bereich der STVO auch nicht erlaubt ein Auto ohne Haftpflicht zu bewegen, da auf der NOS mW die STVO zählt dürften Schweizer imho nicht auf der Renne unterwegs sein wenn deren Versicherung eine Haftung ausschließt.

    Auf anderen Strecken bei denen der Fahrer eine Verzichterklärung unterschreibt dürfte das wieder anders sein.

  • So. Aus Neugier habe ich kurz ein paar Kollegen angerufen.

    Und es kamen total 8 Fälle zusammen in welchen nicht bezahlt wurde und kein einziger der bezahlt wurde.

    Ich lasse mich natürlich gern eines besseren belehren wenn jemand einen, oder besser, mehrere Fälle hat in welchem die Versicherung gezahlt hat.

    Das würde mich wirklich interessieren welche Versicherung das ist.

  • Heißt aber immernoch (meines Laienwissens) dass Schweizer eigentlich nicht auf die NOS dürften.......


    Oder sehe ich das alles falsch?

  • Heißt aber immernoch (meines Laienwissens) dass Schweizer eigentlich nicht auf die NOS dürften.......


    Oder sehe ich das alles falsch?

    Für Touri-fahrten ja. Wobei das imho die Jungs vom Nürburgring sicherstellen müssten.
    Edit: https://www.nuerburgring.de/fi…nung-Touristenfahrten.pdf
    §1 Abs. 3 "Fahrzeugführer eines nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges müssen einen Versicherungsnachweis bei sich führen."


    Das heißt am Ende für mich doch dass wenn mir ein Schweizer in die Kiste kachelt ich die Nürburgring GmbH in regress nehmen kann da die jemanden ohne Versicherungsschutz auf die Strecke gelassen haben.