Für Touri-fahrten ja. Wobei das imho die Jungs vom Nürburgring sicherstellen müssten.
Edit: https://www.nuerburgring.de/fi…nung-Touristenfahrten.pdf
§1 Abs. 3 "Fahrzeugführer eines nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges müssen einen Versicherungsnachweis bei sich führen."
Das heißt am Ende für mich doch dass wenn mir ein Schweizer in die Kiste kachelt ich die Nürburgring GmbH in regress nehmen kann da die jemanden ohne Versicherungsschutz auf die Strecke gelassen haben.
Das wird vermutlich schwierig, weil Sie anführen werden, dass der betreffende einen Versicherungsschutz sowie einen entsprechenden Versicherungsnachweis hat. Was ja grundsätzlich auch richtig ist.
Nur wird diese Versicherung dann im Nachhinein im „Einzelfall“ die Schadenzahlung ablehnen...