UK Import

  • Hey Hey an alle!
    Auf der Suche nach nem Perfekten Evo hab ich endlich ein Fund gemacht.
    Ich habe ein Händler gefunden der ein Evo aus England verkauft, dieser hat den Evo in
    England gekauft und "importiert"


    Nun meine Frage, darf ich mit den Kennzeichen fahren? Oder muss ich mir 5 Tages Kennzeichen kaufen?
    Der Händler hat natürlich die V5C Papiere


    Ich hoffe ihr versteht was ich damit erfragen will :P


    Grüße
    Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    soviel ich weiß, darf man mit 5 Tages Kennzeichen nicht mehr im Ausland fahren.
    Wenn das Auto in England angemeldet ist, darfst du damit natürlich auch zurückfahren und diesen dann hier abmelden (sofern der Verkäufer dies erlaubt).


    Dies meine Infos.


    lg

  • Du darfst mit den englischen Kennzeichen noch 30 Tage nach der abemeldung in England fahren. Das heißt das Auto ist noch 30 Tage versteuert und versichert. Danach sind die Kennzeichen wertlos und nicht mehr registriert.

  • Du darfst mit dem englischen Kennzeichnen von England nach Deutschland fahren, solang das Fahrzeug versichert ist und MOT hat.


    Allerdings ist das Thema Versicherung der Rückreise interessant...


    In EU deckt dieser Versicherungsanbieter (http://www.tourinsure.de/) die Fahrt innerhalb EU ab.


    Nun die Stecke in England vom Händler zum Tunnel oder Hafen brauchst du eine separate Versicherung, außer du einen UK Fahrer hast, der das Auto über die 'Grenze' fährt. Früher war es einfacher... ADAC hat eine sondere Versicherung für diesen Fall... aber nun mit Unstimmigkeiten zwischen EU und UK usw. ist es schwieriger geworden.

  • bzgl: Kurzzeit-Kennzeichen:


    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung).
    Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.
    Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen.
    Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    Schweiz
    Mazedonien
    Weißrussland
    Bosnien
    Iran



    Mal im Ernst, wenn du die Möglichkeit hast, hol das Auto mit dem Hänger..... :D Problem gelöst.....

  • weiß jemand ob das bei ADAC Plus in irgend einer Form mit drin ist?


    Hmm gute Frage :) weiß ich leider nicht.


    @Fancy


    Wenn das Auto angemeldet ist (UK) und einen gültigen MOT hat, dann brauchst du nur eine temporäre Versicherung.


    Ich weiß nicht, wo dieses 30 Tage Regel kommt? ?( am Besten setzte dich mit Tourinsure und ADAC in Verbindung. :thumbup:

  • Wird wohl keine andere möglichkeit geben.


    Mal im Ernst, wenn du die Möglichkeit hast, hol das Auto mit dem Hänger..... Problem gelöst.....


    Leider gibt es keine möglichkeit :/


    Hat einer eventuell noch ein Fahrwerk rum liegen für ein Evo 7?
    Leider hat der gekaufte evo ein Yellow Speed Racing Gewindefahrwerk
    aber dazu finde ich kein Gutachten, und eine Einzelabnahme wird wahrscheinlich
    teurer als ein anderes zukaufen :(