Evo X Airbags entfernen

  • Servus


    Ich überlege momentan meine Innenausstattung rauszuschmeißen und dazu gehören für mich auch die Airbags.


    Stattdessen soll nen normaler Überrollkäfig (Cusco oä) rein, um wieder etwas Sicherheit zu haben.


    Grund ist ua. dass Vollschalensitze und 6 Punkt Gurte rein sollen. Auch ein anderes Lenkrad ist geplant. Daher macht es meiner Meinung nach keinen Sinn mehr die Airbags drin zu lassen.


    Wie gehe ich da am besten vor? Ich baue alle Airbags inkl. Airbagsteuergerät aus?! Dann leuchtet aber sicher noch die Leuchte im Tacho. Kann die jemand ganz einfach rausprogrammieren?

  • Also wenn du das Steuergerät rausnimmst, brauchst auch nichts mehr auszuprogramieren würd ich mal so behaupten!


    Andernfalls könntest du auch Widerstände verbauen.
    Aber wenn du eh alles rausnimmst, nimm die Birne aus dem Tacho auch raus ;)


    Mfg Gilli

  • Danke für deine Antwort.


    Also ich werde es dann wohl probieren müssen.


    Birne ausm Tacho nehmen wollte ich gern vermeiden. Das ist mir nicht ordentlich genug.
    Genauso mit den Widerständen.


    Ich will halt alles weg haben, was mit dem Airbag Mist zutun hat.

  • Fast nur noch auf der Rennstrecke.


    Fahre kaum noch auf der Straße. Ist zu langweilig geworden.


    Allerdings brauche ich noch die Straßenzulassung damit ich in Oschersleben beim Arena Training fahren kann oder eben bei Touris etc.


    Hatte auch überlegt sie drin zu lassen. Aber mit Vollschalen und 4/6Punkt Gurt etc irgendwie fürn Arsch

  • Rausprogrammieren geht leider nicht.
    Im Tacho hab ich einfach st. schwarzes Isolierband drauf geklebt.
    Zum ausbauen Batterie 10 min. abhängen.
    Wenn Zelle und Rennsitze mit Gurte drin sind sollte der Tüv die Airbags austragen.

    Achtung ! Manche Fahrzeughersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus.Sie haben vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. :D

  • Wie Martin schon geschrieben hat kann man die ``Airbags`` nicht rausprogrammieren.
    Bei meinem Evo X habe ich sämtliche Airbags und die dazugehörigen Kabelstränge und das Steuergerät ausgebaut.
    Die Kontrollled habe ich ausser Funktion gesetzt, jetzt erscheint im Mitteldisplay nur noch eine Meldung die man mit dem Info Knopf
    quittieren kann und gut ist.
    Für die Strassenzulassung musste ich eine zusätzliche Abnahme beim DTC machen.

  • Wie hast du die Kontrollleuchte ausser Funktion gesetzt?


    Habe einen sehr langen Text von der Dekra erhalten, den ich bei Gelegenheit mal hier einstelle.

  • Viel Spass beim lesen :-D


    Sehr geehrter Herr ------,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift für Airbags.


    Es geht bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (alle ab Ende der 90-er Jahre) hinsichtlich der Sitze und Airbags u.U. für die Erfüllung der Wirkvorschriften für das Verhalten bei Unfallstoß. Sie sind Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und der Typgenehmigung und daher nicht ohne weiteres änderbar.
    Nähere Aussagen im Einzelfall kann nur der Fahrzeughersteller treffen. Dieser könnte dann ggf. auch die Unbedenklichkeit eines Umbaus bescheinigen.



    Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser Vorschriften notwendig sind.
    Diese Wirkvorschriften (Frontal-, Seitenaufprall) greifen erst ab bestimmten Erstzulassungszeiträumen, dabei sind auch Übergangsbestimmungen zu beachten.



    Der Ausbau eines Airbags kann daher nur erfolgen, wenn dazu eine auf Ihr Fahrzeug ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers vorliegt. Bitte fragen Sie beim Hersteller an, ob eine solche Bescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden kann.


    Eine dann erforderliche Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.


    Mit den Aufgaben der "TP" ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen) und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.


    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen aufwandsabhängig abgerechnet werden.



    Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen. Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzuführen und individuell zu bewerten.


    Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den Bauteilen zu erwarten ist.



    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen aufwandsabhängig abgerechnet werden. Fall- und regionsbezogen könnten ggf. Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Behörden erteilt werden. Stimmen Sie bitte auch das mit dem jeweiligen Sachverständigen ab.


    Darüber hinaus gelten für die genannten speziellen Änderungen ggf. folgende Hinweise:


    Vollschalensitze
    Maßgebend für die Änderungsbegutachtung von Sitzen im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO ist u.a. die Richtlinie für die Gestaltung und Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen.
    In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass u.a. die Lehne des Führersitzes und der Sitz selbst, verstellbar sein müssen.


    Dies ist bei Vollschalensitzen nicht möglich, somit ist eine positive Begutachtung bzw. Eintragung eines Vollschalensitzes in Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, leider unzulässig.


    Somit kann es für solche Sitze auch keine Teilegutachten geben, die ebenfalls den o.g. Regularien unterliegen.



    Wenn Sitzschienen und/oder Sitzkonsolen eines entsprechend verstellbaren Sitzes geändert werden, muss in der Regel mindestens eine Anbauabnahme erfolgen.


    Falls für die Sitze ein Prüfzeugnis gem. § 19 Abs, 3 StVZO vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.



    Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht.



    Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach EG/ECE geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine gesonderte Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss zur Wiedererlangung der (durch die Änderung erloschenen) Betriebserlaubnis eine spezielle Begutachtung der "Technische Änderung" § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO vornehmen. Dabei hält er sich u.a. an die Bestimmungen der o.g. Richtlinie.



    Für die neuen Bundesländer können Sie die nächstgelegene Technische Prüfstelle der DEKRA schnell und einfach mit unserer Standortsuche unter http://www.dekra-vor-ort.de finden.




    4/6 Punkt Gurte
    Es gibt spezielle Bestimmungen für Fahrzeuge im Motorsport. Wenn Fahrzeuge auf Rennstrecken betrieben werden sollen, müssen diese eingehalten werden.
    Diese dürfen jedoch bei Fahrzeugen die auch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind nicht im Gegensatz oder Widerspruch zu den Vorschriften der StVZO stehen.
    Oft lässt sich der dadurch entstehende Widerspruch nur über Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften regeln.



    FIA Homologationen haben keine Bedeutung für das Straßenverkehrsrecht, im Gegenteil. Es gibt viele Bauteile, die eine FIA Homologation haben, die in diesen Ausführungen für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig sind (z.B. Sicherheitsgurte und Sitze). Die Sicherheitsanforderungen im Rennsport sind halt andere als im "normalen" Straßenverkehr.


    Sicherheitsgurte im öffentlichen Straßenverkehr sind gemäß § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig die Sitze und deren Verankerungen müssen bei den meisten Fahrzeugen bestimmten EU-Normen entsprechen.


    Derartig genehmigte Teile sind erkennbar am Genehmigungszeichen auf oder an dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer.


    Eine vorhandene ABE kann ebenfalls von einer Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden.


    Ohne die o.g. Nachweise bzw. Prüfzeugnisse könnten Sie mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) Kontakt aufnehmen und dort nach den Möglichkeiten einer Einzelgenehmigung für Fahrzeugteile nach § 11 Fahrzeugteileverordnung z.B. für die Gurte und anschließender Einzelbegutachtung des Fahrzeugs nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO fragen, bei welche u.U. auch die Sitze bewertet und geprüft werden könnten.




    Überrollkäfig
    Die notwendige Abnahme für den Einbau eines Überrollbügels oder -Käfigs kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.


    Mit den Aufgaben der "TP" ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen) und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.


    Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird. Dort können Sie auch die Fragen zu den Airbags im Detail klären, da es dabei auf die konkrete Ausführung und Einbaulage der Streben etc. und die Positionierung der Airbags ankommt.


    Konkrete Bauvorschriften für Überrollkäfige gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht. Doch müssen solche Einrichtungen im Innenraum eines Fahrzeugs zunächst als gefährliche Fahrzeugteile angesehen werden, die nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO geprüft werden müssen. Daher ist es unerheblich, ob diese mit Flügelmuttern eingebaut werden und damit leicht entfernbar sind. Auch die Ladungssicherung kann zu einem gefährlichen Fahrzeugteil werden.


    Bezugnehmend auf die StVZO § 30 dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine besondere Gefährdung zu erwarten ist. Somit ist das Material der Rohre zwar ein Faktor, doch viel wichtiger ist die bauliche Ausführung und vor allem, dass eine Verletzung von Fahrer und Beifahrer unter allen Bedingungen ausgeschlossen werden kann. Im Gegensatz zum Motorsport tragen diese weder Helm noch Handschuhe. In letzter Konsequenz würde das auch Hosenträgergurte bedeuten, und nicht wahlweise, so dass Sie als Fahrzeugführer sich nicht am Überrollkäfig oder -bügel den Kopf oder andere Körperteile anstoßen können.



    Im Motorsportbereich gibt es recht detaillierte Vorschriften zur Gestaltung und den Einbau einer Sicherheitszelle bzw. eines Überrollkäfigs.
    Theoretisch darf dort zwar jeder "Bastler" einen Überrollkäfig herstellen und einbauen, sofern die Konstruktion mit den FIA-Bestimmungen übereinstimmt. Die Bestimmungen finden Sie in den "Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften (FIA- und DMSB-Gruppen) des DMSB Handbuch Automobilsport z.B. unter: http://www.dmsb.de/public/publikationen/handbuch/ zum Download.






    Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen Beratungstermin von Ihrer "Technischen Prüfstelle" geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe Ihres Bauvorhabens mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann.



    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


    i.A. ----------


    -------------------------------------------------------
    DEKRA Automobil GmbH
    HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
    Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
    pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
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    DEKRA. Alles im grünen Bereich.

  • Ja das war mir schon klar. Nur hätte ich gern alles ohne gemacht, wie ich geschrieben habe:-D


    Geht ja leider aber nicht anders, da sich die Leuchte nicht löschen lässt.

  • Ich war grad dabei das Lenkrad zu tauschen und mir ist aufgefallen, dass die MOMO Lenkradnabe, die für den Evo 8/9/10 bestimmt sein soll, nicht passt wenn die Taktfeder (clockspring) noch verbaut ist. Da dieses Teil mit dem Airbag System zutun hat, hätte ich gern gewusst ob ich das ausbauen kann. Die Nabe ist ja später trotzdem mit dem Lenkwinkelsensor verbunden, der dahinter sitzt.


    Kann mir da jemand helfen?


    Es handelt sich um diese Nabe:
    http://www.lenkradshop.de/epag…/62525062/Products/mo6116


    Ich habe nen paar youtube Videos geschaut (Evo X Lenkradumbau) und dort bleibt die clockspring drin. Heißt für mich, ich brauche eine andere Nabe, weil das sonst nicht passt.

    Einmal editiert, zuletzt von OnePerfectLap ()

  • Nee mit. Soll ja noch eingetragen werden.


    Also hat das Teil eigentlich keinen weiteren Nutzen, ausser fürs SRS System?!