Modifikationen mit ABE / Teilegutachten

  • @Ponypower
    Etz hab ich endlich mal ne Erklärung warum ich nochnie aufgehalten wordn bin wenn ich mal in der Heimat bin :-D In Zürich halten se mich recht gern auf, vorallem kommt die Frage ob der Spoiler eingetragen is :-D :-D :-D


    Die Frage nachm Spoiler hat mein TÜV-Prüfer au gebracht, noch bevor er fragte "is das ein Allrad?" :saint: Am Ende waren 3 TÜV-Prüfer ums Auto rum aber weder Felgeneintragung wurde überprüft noch wurde der selbst zusammengebratene Auspuff bemerkt ^^

  • Da fang ich an zu zittern wenn ich das hier lese.... aber nicht vor Kälte oder Angst! Da sollste ruhig bleiben in so ner Kontrolle bei soviel Dummheit. Hattenich aber auch schon. Evo erst den 2. Tag gehabt.... Zack erste Kontrolle. Nichts angeguckt nur gefragt ob ich das Kennzeichen auf die Seite gesetzt habe. Ich so ,,nö das is Serie" der Bulle "ich dachte das is nur bei Alfa so." Und ich ,,nö" okay gute Weiterfahrt :ugly: Vögel!

  • Das Kennzeichen hab ich an Spaci auch mit einem EvoX Halter fest gemacht . Bisher hat keiner gemeckert . Aber hab auch schon von Stress deswegen in München gehört - musste dann auch zum TÜV . Ich hab mir einfach den Gesetzestext ausgedruckt und da steht nirgends was von mittig angebracht sein beim vorderen KZ. Meiner Meinung nach ist das dann geklärt .



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    Wo könnte man sich das mal raussuchen? Man kann sich ja mal auf alles vorbereiten :D

  • Das Kennzeichen hab ich an Spaci auch mit einem EvoX Halter fest gemacht . Bisher hat keiner gemeckert . Aber hab auch schon von Stress deswegen in München gehört - musste dann auch zum TÜV . Ich hab mir einfach den Gesetzestext ausgedruckt und da steht nirgends was von mittig angebracht sein beim vorderen KZ. Meiner Meinung nach ist das dann geklärt .



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    Der ausgedruckte Gesetzestext ist allerdings nichtig weil es genau 2 Autohersteller gibt die Ausnahmegenehmigungen haben - und das ist Mitsubishi und Alfa Romeo.


    Es geht nämlich um den Vertikalwinkel von 30 Grad den man nicht einhält - zumindest nicht bei Evo 7-9.


    Nebenbeibemerkt entfällt diese Genehmigung sowieso bei Evo 4-6 weil dort der Winkel durch die Front nicht gegeben ist.

  • Der ausgedruckte Gesetzestext ist allerdings nichtig weil es genau 2 Autohersteller gibt die Ausnahmegenehmigungen haben - und das ist Mitsubishi und Alfa Romeo.


    Es geht nämlich um den Vertikalwinkel von 30 Grad den man nicht einhält - zumindest nicht bei Evo 7-9.


    Nebenbeibemerkt entfällt diese Genehmigung sowieso bei Evo 4-6 weil dort der Winkel durch die Front nicht gegeben ist.



    Der Vertikalwinkel bezieht sich doch auf die Position / oder \ (wobei letzteres gegen die Fahrtrichtung wäre). Zu der Lesbarkeit steht der Abschnitt mit
    "Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein"


    @TunaRexx Die Diskussion wird hier nie in eine dir gewünschte Richtung laufen. Dafür ist das einfach ein zu heikles Thema.