Abgehakt: Infos für Unbedenklichkeitsbescheinigung Schroth autocontrol III f. Evo X

  • Ich möchte die Schroth autocontrol III in meinen Xer einbauen und benötige von Schroth eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung. Diese kann man unter http://www.schroth.com/pages/ubformular/index.php beantragen, jedoch frage ich mich, was genau hier eingetragen werden soll:


    Zitat

    amtl. Typbezeichnung (siehe. FZ-Schein Ziffer 3 senkrecht)


    und

    Zitat

    ABE-/EGBE-Nr. (siehe FZ-Brief S. 5 od. Typenschild im Fahrzeug)

    :panik:


    Fahrzeugschein und Typenschild am Fahrzeug liefert keine Erkenntnisse (vmtl. aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein US-Fahrzeug handelt). Hat jemand bereits Schroth-Gurte eingetragen und/oder kann mir mit den fehlenden Angaben helfen?

  • Du hast leider Recht behalten, hier die offizielle Antwort:


    Zitat

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber (Kraftfahrzeugbundesamt) das Austellen von Unbedenklichkeitserklärungen neu geregelt hat. Wir als Hersteller der Gurte dürfen seit dem 01.03.2015 keine UE mehr ausstellen wenn kein Einbau-Gutachten und kein positiver Rückenlehnendruckversuch beim KBA vorliegt. Da dieser Vorgang mit sehr hohen Kosten verbunden ist, und die Nachfrage für Ihren Fahrzeugtyp sehr gering ist, sehen wir zur Zeit leider keine Möglichkeit für Ihr Fahrzeug eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen.

    Es bleibt Ihnen evtl. die Möglichkeit den Gurt per Einzelabnahme durch den TÜV oder DEKRA eintragen zu lassen.
    Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, vor dem Kauf der Gurte Kontakt mit dem zuständigen Prüf-Ingenieur aufzunehmen und alles weitere mit Ihm abzuklären.

  • Servus,


    ich habe in meinem STi Recaros und Schroth Gurte verbaut. Ich hatte zwar damals
    das Gutachten von Schroth, so wirklich interessiert hat das den Prüfer aber nicht.
    Der hat glaube ich mit vielen Sondersachen zu tun und das ganze auch Problemlos
    eingetragen. Frag also einfach mal beim TÜV nach.