
Einfuhr von Evos nach Deutschland
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Hellööö
entweder die Kiste ist MwSt ausweisbar, dann kaufst Du als Privatmann oder Firma ( egal) netto ohne MwSt. und versteuerst mit 19% in DE
oder
Der EVO ist von privat oder war schon einmal zwischendurch privat, §25 differenzbesteuert was dann für Dich als Privatmann so zu sagen brutto bedeutet.Bist Du selbstständig und hast eine Firma und das Ding bleibt im Betriebsvermögen, so wird der Unsinn immer größer den Wagen zu kaufen ?(
Sollte der Wagen in einem Zollfreilager stehen, wäre es wieder etwas anders. Da ich das mal nicht denke, lassen wir das Weitere
Burns
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Wenn Du das Auto in der EU kaufst (Ungarn gehört dazu), ist das einfacher als man glaubt.
Die Abwicklung der Umsatzsteuer läuft ab wie bei einem Kauf in Deutschland. Das bedeutet: ist der Verkäufer ein Privatmann fällt keine Umsatzsteuer an, ist der Verkäufer ein Händler, so hat er die Umsatzsteuer zu berechnen, auszuweisen, und an das Finanzamt zu bezahlen. In beiden Fällen hat der Käufer nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.Du musst nur darauf achten, dass Du die COC-Papiere und die Zulassungsbescheinigung Teil II bekommst !
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Dem möchte ich mich anschließen, Ich habe meinen aus Luxemburg und es war wirklich das Gleiche mit der Anmeldung, Einfuhr etc. als hätte ich den Wagen in D gekauft. Wie GT997 schreibt auf gar keinen Fall ohne COC-Papiere kaufen. Mit musst du nicht mal zur Abnahme sondern bekommst bei der Zulassung ohne jegliche Schwierigkeiten die "ausländischen" Papiere gegen Deutsche getauscht (werden neu ausgestellt). Solltest du dazu Fragen haben gerne PN an mich bzw. sollte es alle interessieren auch gerne öffentlich
LG
Edit: Mir wurde damals gesagt es ist sehr wichtig entweder die alten Kennzeichen mit nach D zu bringen oder die Abmeldebestätigung des "noch" Besitzers, ohne bekommst du ihn hier nicht angemeldet, weiss nicht ob das auch für deutsche Autos so gilt.
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Für ein US Import wird es kein COC Papier geben
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Ich denke schon, sonst wäre das Teil nicht in Ungarn angemeldet gewesen (was ich jetzt einfach mal unterstelle).
Ansonsten: man kann COC-Papiere jederzeit gegen Entgelt beim Fahrzeughersteller bekommen. -
Es wird kein COC Papier geben, andere Scheinwerfer usw.
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Die sind nicht Bestandteil der Daten in Papier.
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Um was wetten wir das es kein COC Papier für einen Amerikanischen Evo gibt
Gibts auch nicht bei Subaru oder andere Marken. Dann kann ich mir ja einen Evo 9 mit Xenon einfach so in Europa anmelden?
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Dein Wort in Gottes Ohr...
In diesem Fall hier wird es Ungarische Papiere nach EU-Norm geben: Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
Das reicht dann aus. -
Mit den ausländischen (EU) Dokumenten muss man hingegen nochmal zum TÜV, zur "Bestätigung der Technischen Daten", damit die Zulassungsbehörde zur Erteilung der Zulassung die benötigten Daten hat. In den ausländischen Dokumenten steht idR eben nicht alles, bzw. die Zulassungsbehörden möchten einfach nur eintippen&fertig.
In der Regel macht man dann auch noch HU/AU, es sei denn, man kann diese vorlegen aus dem Ausland, wenn sie der gegenseitigen Anerkennung entspricht (Hab irgendwas im Hinterkopf mit 2009/irgendwas).
Vorteil eben wäre bei COC, dass die Bestätigung der technischen Daten eben entfällt. -
Das ist so nicht richtig: die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind EU-einheitlich ausgefertigt, da steht überall das Gleiche drin und der TÜV hat damit ausnahmsweise mal nix zutun.
Aktuelle TÜV-Abnahme muss natürlich nachgewiesen werden, sonst ist die neu zu machen vor der Zulassung.Ich misch mich hier nur ein, weil ich gerade in diesen Tagen ein Gebrauchtfahrzeug aus Tschechien gekauft und zugelassen habe.....also unmittelbar damit konfrontiert war.
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Um was wetten wir das es kein COC Papier für einen Amerikanischen Evo gibt
Gibts auch nicht bei Subaru oder andere Marken. Dann kann ich mir ja einen Evo 9 mit Xenon einfach so in Europa anmelden?
Ich hatte einen US VIIIer der wurde mit Xenon usw. abgenommen
Fährt übrigens noch in Österreich (ich glaube irgendwo in Amstätten ) -
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VielenDank für eure Antworten Leute, ich werde morgen mal mit dem Tüv und dem Zollamt in Stuttgart telefonieren, mal sehen was die dazu sagen! Ich weis normalerweise ist bei Xenon eine Wischanlage Pflicht, jedoch nur bei Fahrzeugen mit über 2000lm. Kann jemand das irgenwie bestätigen?
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Das ist nicht richtig ! Ohne coc oder vorliegendes technisches Datenblatt wirst Du zum TÜV gehen und ein technisches Datenblatt erstellen lassen
Bei der Darstellung von GT997 ist es nicht ganz so einfach, wie ich oben schrieb, wird differenziert, ob die Handelsware MwSt ausweisbar ist oder nicht. Das ist Fakt!
Burns
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Das ist so nicht richtig: die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind EU-einheitlich ausgefertigt, da steht überall das Gleiche drin und der TÜV hat damit ausnahmsweise mal nix zutun.
Leider nein. Schau Dir mal die von den Holländern an, die haben eine Scheckkarte auf der so gut wie nix steht, oder die der Litauen, da findest du nicht mal das, was man für eine HU/AU benötigt, Spanier haben auch wie die Östereicher viel, aber nicht alles.
Daher "Bestätigung der technischen Daten" durch TÜV oder Datenbestätigung (Hersteller) - beides FIN-bezogen. -
Die "Scheckkarte" ist die EU-Zulassungsbescheinigung I, und die ist in anderen Staaten der EU in der Tat recht anders.
Die Zulassungsbescheinigung II (früher: Kfz-Brief) indessen ist einheitlich gestaltet und zeigt sämtliche Daten des Fahrzeugs wie wir das hier in D auch haben.MwSt. spielt bei Kauf von Gebrauchtwagen in der EU von Privatpersonen (egal ob vom Händler oder von privat gekauft wird) keine Rolle.