Felgen Eintragungen - Mythen und Fakten

  • Hallo zusammen,


    auf Wunsch hier ein Text den ich von ROTA direkt erhalten habe:


    Guten Tag Herr Houze,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Hier unsere allgemeine Info bzgl. Eintragung:
    Alle Angaben der Felge, d.h. Traglast, Größe, Lochkreis, EinpresstiefeVIA/JWl Zeichen sind in der Felge eingegossen.
    Es wäre uns möglich ein Materialgutachten nach VIA/JWL Norm beizulegen.
    Dies entspricht in etwa dem europäischen Materialgutachten ohne Salztest und ist zudem in englischer Sprache verfasst.
    Sprechen Sie am besten vorher mit Ihrem Tüv Prüfer ob solch ein Gutachtenfür die Eintragung ausreichen würde.
    Es wäre zudem möglich solch einGutachten im Vorfeld zuschicken, so das der Prüfer dieses bessereinschätzen kann.
    Ein Gutachten speziell für Ihr Fahrzeug [Evo V] gibt es da leider nicht.


    In allen anderen Fällen kostet die Bereitstellung der VIA / JWL Gutachten 35EUR.



    Bei weiteren Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.


    Mit freundlichen Grüßen




    Dieser (eventuell veraltete) Link zeigt auf dass Felgen ohne Tüv Gutachten und/oder ABE nicht eintragbar sind.
    http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php


    Falls jemand andere Informationen hat gerne hier schreiben.

  • Das gilt auch für die Bremsscheiben! Keine Möglichkeit der Identifizierung.

    Gruß, Ayke

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  • Und der Heckspoiler! Nix, womit man den identifizieren könnte.... :gruebel:

    Gruß, Ayke

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  • Also laut einem Kumpel der ziemlich in der Nissan Szene unterwegs ist, ist das JWL Gutachten sogar strenger ausgelegt wie ein TÜV Gutachten. Somit auch um Welten ausreichend um es einzutragen.

  • Das wäre gut, dann kann man das eventuell für jeden anderen Heckspoiler verwenden....??? :saint:

    Gruß, Ayke

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  • Also der VDAT Eintrag ist von 2008 wenn ich das richtig sehe...


    Wofür gibt es dann die §21 Eintragung wenn die Prüfer es sowieso nicht eintragen dürfen?



    Habe bei meiner alten S15 damals (2011) auch die Nissan 350Z Rays per §21 Eintragen lassen, ohne Probleme.
    Und bei mir geht das zum kontrollieren nochmals nach Marburg Biedenkopf (Danke Hessen!).


    Dome: Die Gutachten von den Flügeln könntest mir bei Gelegenheit mal zukommen lassen ;-)


    Denke das ist sehr Prüfer abhängig was die §21 angeht.

  • TÜV Prüfer sind doch nur noch zu KBA Nummern vergleichenden Zombies geworden, und erhöhen dafür regelmäßig die Gebühren :banghead:


    Echte §21 Prüfer werden immer seltener, genauso wie die Evo's :(


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  • Hab meine CE28 bei RHD Speedmaster eintragen lassen, auch über § 21. Er hat für die Felge ein Festigkeitsgutachten und irgendwelche Vergleichsgutachten machen lassen. Diese hat er mir auch gezeigt, hergeben wird er die aber nicht. Is ja klar!


    Hatte jemand schonmal den Fall das bei einer Kontrolle so ein Gutachten verlangt wurde, soll ich die dann zu RHD Speedmaster verweisen oder wie läuft das dann ab.

  • Das ist an sich nicht so ganz 100%ig richtig.


    Ein Fahrzeug darf auf Verdacht mitgenommen werden. 100fach bereits mitgemacht und gesehen.


    Vor Ort wird dann die Kiste geprüft (bei unseren Fällen Verwahrstelle München in Trudering). Auch wenn nichts gefunden wird - man zahlt die Zeit der Kollegen die benötigt wird den Wagen zu prüfen.


    Hatten wir mehrfach, meistens allerdings dann per Anwalt fallengelassen wenn wirklich nix war.